Kautionsversicherung
Bieten Sie Ihren Auftraggebern in Form einer Bürgschaft die gewünschten Sicherheiten

In einigen Branchen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau, ist es nicht unüblich, dass Auftraggeber von ihren Auftragnehmern Sicherheiten verlangen. Das ausführende Unternehmen kann diese Sicherheiten dann beispielsweise durch Bürgschaften in Form einer Kautionsversicherung bieten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kautionsversicherungen sind Bürgschaften, bei denen eine Versicherung bürgt.
  • Im Gegensatz zu Avalkrediten müssen für eine Kautionsversicherung nur geringe oder keine Sicherheiten hinterlegt werden. Zudem belastet eine Kautionsversicherung die Kreditlinie weniger und ist unkomplizierter in der Abwicklung.
  • Eine Kautionsversicherung kommt für verschiedene Bürgschaften in Frage. Am häufigsten werden Anzahlungs-, Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Ausführungsbürgschaften gestellt.

Avalkredit oder Kautionsversicherung als Bürgschaft?

Auftraggeber verlangen oft Sicherheiten, um sich vor dem Risiko zu schützen, dass das ausführende Unternehmen den Auftrag nicht oder nicht vollständig erfüllt bzw. den daraus resultierenden vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, nicht nachkommt.

Das ausführende Unternehmen kann diese Sicherheiten dann beispielsweise durch Bürgschaften in Form eines Avalkredits von Kreditinstituts oder in Form einer Kautionsversicherung von einem Versicherungsunternehmens stellen. Kreditinstitute verlangen für Bürgschaften allerdings hohe Sicherheiten. Zudem belasten die Avale die Kreditlinie des Unternehmens, wodurch dessen Finanzspielraum eingeschränkt wird.

Im Vergleich zum Avalkredit sind die Vorteile einer Kautionsversicherung:

  • In der Regel sind nur geringere Sicherheiten zu hinterlegen (mitunter auch gar keine).
  • Die Kreditlinie des Bürgschaftsnehmers bei seiner Hausbank wird nicht oder nur geringfügig belastet.
  • Eine Kautionsversicherung ist unkompliziert in der Abwicklung. Der Abschluss kann in der Regel zeitnah erfolgen und für die Verwaltung der Bürgschaften steht oftmals ein Online-Portal zur Verfügung.

Welche Bürgschaften gibt es?

Folgende Bürgschaften können mittels einer Kautionsversicherung gestellt werden:

Anzahlungsbürgschaft und Vorauszahlungsbürgschaft bezeichnen eine Bürgschaftsform, mit der das ausführende Unternehmen dem Auftraggeber eine Sicherheit für eine Anzahlung stellt.

Die Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit für die gesetzliche Nacherfüllungspflicht des ausführenden Unternehmens bei Mängeln, die nach der Abgabe des Werkes aber vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist sichtbar werden.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft bietet eine Gesamtsicherheit für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Hierzu gehören zum Beispiel Ausführung, Gewährleistung, Überzahlung und Schadenersatz.

Mit der Ausführungsbürgschaft werden die vertraglichen (Ausführungs-) Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bis zu der Werkabnahme abgesichert.

Die Lieferantenbürgschaft dient der Absicherung zukünftiger Forderungen aus einer Warenlieferung.

Die Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte dient als Mietsicherheit und stellt eine Alternative zu der Barkaution dar.

Die Rekultivierungsbürgschaft dient als Absicherung der Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Fläche nach Beendigung der Nutzung.