Inhaltsversicherung
Sichern Sie Ihre Betriebs­einrichtung gegen Schäden und Verlust ab

Es gibt kein Unternehmen, das nicht in Büroeinrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Maschinen und sonstige betriebsnotwendige Sachen investieren muss. Durch Brand, Nässe, Raub und Naturgewalten können diese jedoch Schaden nehmen, zerstört werden oder abhanden kommen. Den daraus resultierenden finanziellen Verlust kann ein Unternehmen mittels einer Inhaltsversicherung abwenden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundsätzlich sind mit einer Inhaltsversicherung alle beweglichen Gegenstände eines Unternehmens versicherbar.
  • Die Risiken werden in Sparten zusammengefasst, beispielsweise die Sparte „Feuer“.
  • Im Versicherungsfall kommt die Versicherung nicht nur für Reparatur- oder Neuanschaffungskosten auf, sondern auch für die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie für Entsorgungs-, Bewegungs- und Schutzkosten.
  • Falls ergänzend eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen wird, werden auch die laufenden Kosten, die während einer Betriebsunterbrechung trotzdem anfallen, sowie der entgangene Gewinn vom Versicherer getragen.

Bedarf und Versicherungsumfang einer Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung eignet sich prinzipiell für jedes Unternehmen, das Betriebseinrichtungsgegenstände besitzt oder gemietet hat. Typische versicherte Sachen sind:

  • Kaufmännische und technische Betriebseinrichtung
  • Rohmaterialien und Vorräte
  • Halbfertige und fertige Produkte
  • Vorhandenes Werkzeug

Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl. Denn im Rahmen einer Inhaltsversicherung können grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände geschützt werden. Diese müssen sich allerdings am angegebenen Versicherungsort befinden und im Versicherungsvertrag genannt sein.

Versicherbare Gefahren und Schäden

Eine Inhaltsversicherung bündelt verschiedene Sparten. Aus ihnen geht hervor, gegen welche Gefahren und Schäden die Betriebseinrichtungsgegenstände abgesichert sind.

  • Sparte Feuer: Schützt zum Beispiel vor Verrußungsschäden.
  • Sparte Leitungswasser: Schützt zum Beispiel vor Durchnässungsschäden.
  • Sparte Sturm/Hagel: Schützt zum Beispiel vor dem Eindringen von Regen, etwa im Zuge eines Sturmschadens am Gebäude.
  • Sparte Elementarschäden: Schützt zum Beispiel vor Schäden durch Überschwemmung, Erdsenkung und Schneedruck.
  • Sparte Einbruchdiebstahl/Vandalismus: Sichert zum Beispiel Schadenersatzzahlungen für Diebesgut und deckt die Unkosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden ab.

Leistungen der Inhaltsversicherung im Schadenfall

Nehmen die versicherten Sachen Schaden oder werden zerstört, besteht die Leistungspflicht des Inhaltsversicherers in der Regel aus folgenden Positionen:

  • Übernahme der Reparaturkosten bei Beschädigungen
  • Neuwertersatz bei Totalschäden
  • Übernahme der Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Übernahme der Entsorgungskosten (falls beispielsweise nach einem Brand eine versicherte Sache als Sondermüll gilt)
  • Übernahme der Bewegungs- und Schutzkosten (auch dann, wenn während der Aufräumarbeiten unbeschädigtes Inventar zum Schutz extra gelagert werden muss)
  • Übernahme der laufenden Kosten sowie des entgangenen Gewinns (falls eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzend abgeschlossen wurde)

Ergänzung zur Inhaltsversicherung:
Betriebsunterbrechungsversicherung

In Ihrem Betrieb können auch Schäden auftreten, auf die Sie keinen Einfluss haben, die aber zu einer Unterbrechung des Arbeitsablaufs führen. Kosten entstehen Ihnen trotzdem, denn Löhne und Gehälter müssen ebenso weiter gezahlt werden wie Mieten oder Zinsen. Des Weiteren geht Ihnen der Betriebsgewinn verloren. In solchen Fällen sind Sie mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zuverlässig abgesichert.

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Betriebsunterbrechungsversicherung bietet finanziellen Schutz bei sämtlichen Ereignissen, die den Betriebsablauf zum Erliegen zu bringen. Das zuständige Versicherungsunternehmen ist im Rahmen der vereinbarten Haftzeit zu entsprechenden Ersatzleistungen verpflichtet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Sie beträgt in der Regel zwölf Monate, es können aber auch längere Zeiträume vereinbart werden. Finanziell entschädigt wird der Betrieb während dieser Zeit dann für:

  • Kosten für Löhne und Gehälter
  • Kosten für Mieten
  • Kosten für Zinsen
  • Gewinnverluste

Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung

Es gibt drei Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung (eventuell ergänzt um Versicherungssummen aus separaten Verträgen). Die KBU ist somit eng an die Inhaltsversicherung gekoppelt. In der Regel belaufen sich die Versicherungssummen auf bis zu 1.000.000 €.

Sie kann auch ohne Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und liegt zwischen 500.000 und 10.000.000 €.

Diese Versicherung ist vor allem für industrielle Betriebe und deren spezifische Risiken gedacht.

Ermittlung der Versicherungssumme

Wo hoch die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung ausfallen sollte, hängt von der Form der Betriebsunterbrechungsversicherung ab.

Für die Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung wird die Versicherungssumme in der gleichen Höhe gebildet, wie sie bereits in der Inhaltsversicherung vorhanden ist. Erhöhend können Konstellationen wirken, wo es zusätzlich versicherte Gegenstände gibt, die nicht über die Inhaltsversicherung, sondern über eine andere Versicherung versichert sind. Als Beispiel sei hier eine Maschine genannt, die über eine Maschinenversicherung versichert ist. Hier müsste folglich der Versicherungswert der Maschine auf die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung hinzugerechnet werden, um die richtige Versicherungssumme für die Kleine Betriebsunterbrechung zu bilden.

Bei der Mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung wird die Versicherungssumme wie folgt ermittelt:

Jahresnettoumsatz – Wareneinsatz (netto) = Rohertrag = Versicherungssumme

Die Ermittlung der Versicherungssumme für die Große Betriebsunterbrechungsversicherung ist dagegen schwer zu verallgemeinern. Hier sollte auf jeden Fall professionelle Hilfe herangezogen werden, um sowohl eine Über- als auch eine Unterversicherung zu vermeiden.