Inhaltsversicherung
Sichern Sie Ihre Betriebseinrichtung gegen Schäden und Verlust ab
Es gibt kein Unternehmen, das nicht in Büroeinrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Maschinen und sonstige betriebsnotwendige Sachen investieren muss. Durch Brand, Nässe, Raub und Naturgewalten können diese jedoch Schaden nehmen, zerstört werden oder abhanden kommen. Den daraus resultierenden finanziellen Verlust kann ein Unternehmen mittels einer Inhaltsversicherung abwenden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Bedarf und Versicherungsumfang einer Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung eignet sich prinzipiell für jedes Unternehmen, das Betriebseinrichtungsgegenstände besitzt oder gemietet hat. Typische versicherte Sachen sind:
Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl. Denn im Rahmen einer Inhaltsversicherung können grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände geschützt werden. Diese müssen sich allerdings am angegebenen Versicherungsort befinden und im Versicherungsvertrag genannt sein.
Versicherbare Gefahren und Schäden
Eine Inhaltsversicherung bündelt verschiedene Sparten. Aus ihnen geht hervor, gegen welche Gefahren und Schäden die Betriebseinrichtungsgegenstände abgesichert sind.
Leistungen der Inhaltsversicherung im Schadenfall
Nehmen die versicherten Sachen Schaden oder werden zerstört, besteht die Leistungspflicht des Inhaltsversicherers in der Regel aus folgenden Positionen:
Ergänzung zur Inhaltsversicherung:
Betriebsunterbrechungsversicherung
In Ihrem Betrieb können auch Schäden auftreten, auf die Sie keinen Einfluss haben, die aber zu einer Unterbrechung des Arbeitsablaufs führen. Kosten entstehen Ihnen trotzdem, denn Löhne und Gehälter müssen ebenso weiter gezahlt werden wie Mieten oder Zinsen. Des Weiteren geht Ihnen der Betriebsgewinn verloren. In solchen Fällen sind Sie mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zuverlässig abgesichert.
Umfang des Versicherungsschutzes
Die Betriebsunterbrechungsversicherung bietet finanziellen Schutz bei sämtlichen Ereignissen, die den Betriebsablauf zum Erliegen zu bringen. Das zuständige Versicherungsunternehmen ist im Rahmen der vereinbarten Haftzeit zu entsprechenden Ersatzleistungen verpflichtet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Sie beträgt in der Regel zwölf Monate, es können aber auch längere Zeiträume vereinbart werden. Finanziell entschädigt wird der Betrieb während dieser Zeit dann für:
Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung
Es gibt drei Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung:
Ermittlung der Versicherungssumme
Wo hoch die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung ausfallen sollte, hängt von der Form der Betriebsunterbrechungsversicherung ab.
