Hausratversicherung
Hab und Gut in Wohnung oder Haus vor Schäden und Verlust schützen

Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen im privaten Bereich. Es handelt sich um eine Vollwertversicherung zum Neuwert. Das heißt, dass diejenigen Sachen, die sich innerhalb der versicherten Wohnung bzw. des versicherten Hauses befinden und der privaten Nutzung dienen, bei Zerstörung und Verlust vom Versicherer neu ersetzt werden. Im Falle einer Reparatur kommt ebenfalls der Versicherer für die Kosten auf.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zum Hausrat gehören sämtlichen Einrichtungsgegenstände einer Wohnung oder eines Hauses. Wertsachen jeder Art und Bargeld (im Rahmen bestimmter Grenzen) zählen ebenfalls dazu.
  • Bei Komplettverlust wird zum Neuwert erstattet. Im Falle einer Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten.
  • In der Regel sind die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichert. Die Mitversicherung von Elementarschäden sollte heute aber ebenfalls Standard sein.
  • Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller versicherten Dinge entsprechen.

Was bei einer Hausratversicherung zum Hausrat zählt

Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen im privaten Bereich. Als Hausrat kann zunächst alles das bezeichnet werden, was sich innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses befindet und der privaten Nutzung dient (manche Versicherer bieten auch die Mitversicherung von beruflichen Dingen an wie z.B. die Kollektion des Handelsvertreters im Rahmen von prozentualen Grenzen. Dazu gehören etwa:

  • sämtliche Einrichtungsgegenstände sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände (Mobiliar, Haushaltselektronik, Kleidung, Nahrungsmittel etc.)
  • Wertsachen jeder Art (im Rahmen gewisser Grenzen)
  • Bargeld (im Rahmen gewisser Grenzen)

Im Rahmen einer Außenversicherung kann zudem Hausrat außerhalb der Wohnung versichert werden. Durch diese Erweiterung des Versicherungsortes fällt beispielsweise auch derjenige Hausrat, welcher sich vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet, unter den Versicherungsschutz.

Was wird im Schadenfall geleistet?

Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Vollwertversicherung zum Neuwert handelt, wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert erstattet. Wurde eine Sache nur beschädigt, übernimmt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung. Alle anfallenden Kosten, die direkt mit dem Schaden verbunden sind (z. B. Aufräumkosten, Hotelkosten, Bewegungs- und Schutzkosten), werden gesondert und in der Regel zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme hinaus ersetzt.

Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert?

Nur die im jeweiligen Versicherungsschein aufgeführten Gefahren sind versichert. In der Regel sind das Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Demgegenüber besteht prinzipiell kein Versicherungsschutz, wenn Schäden an den Sachen durch Vorsatz oder durch die Gefahren Krieg und Kernenergie entstanden sind.

Die Hausratversicherung kann ferner individualisiert werden. So ist etwa die Hinzunahme einer erweiterten Elementarschadenversicherung möglich. Weiterhin sind die folgenden Gefahren und Schäden je nach Bedarf versicherbar:

  • Innerhalb der Feuerversicherung: Sengschäden sowie Schäden durch Induktion und Überstrom
  • Innerhalb der Versicherung gegen Leitungswasser: Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser sowie durch Schwämme
  • Innerhalb der Versicherung gegen Sturm und Hagel: Schäden, die im Zuge des Eindringens von Regen, Schnee, Hagel oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen entstanden sind, sowie Sturmflutschäden
  • Innerhalb der Versicherung gegen Einbruchdiebstahl und Raub: Absicherung gegen Trickdiebstahl
  • Schäden an Hausrat von Untermietern

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Als Faustregel gilt, dass die Versicherungssumme dem Preis gleichartiger neuer Sachen entsprechen muss, um weder über- noch unterversichert zu sein. Die Summe ist vom Versicherungsnehmer selbst zu bestimmen. Zwei Möglichkeiten gibt es:

Bestimmung der Versicherungssumme über eine Pauschale

Der grobe Richtwert für einen „normalen“ Haushalt beträgt rund 650 €/m². Eine mit Hilfe dieses Richtwertes ermittelte Versicherungssumme zieht in der Regel keine Leistungskürzung seitens des Versicherers nach sich, auch wenn eine Unterversicherung vorliegen sollte.

Wurde allerdings die Versicherungssumme mittels der Pauschale ermittelt, obwohl der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als nur 650 €/m², so leistet der Versicherer im Schadenfall nur bis zur pauschal ermittelten Versicherungssumme. Für den betroffenen Mandanten wären damit trotz des Unterversicherungsverzichts finanzielle Einbußen verbunden. Empfehlenswert ist daher, gerade bei höherwertigem Hausrat, die Versicherungssumme individuell zu ermitteln.

Bestimmung der Versicherungssumme individuell durch den Mandanten

In diesem Fall ermittelt der Versicherungsnehmer den Wert jeder einzelnen Sache selbst. Ein Gutachter kann zur Hilfe herangezogen werden. Die finanziellen Kosten dafür hat allein der Versicherungsnehmer zu tragen, ebenso das Risiko einer Unterversicherung in Folge einer falschen Wertermittlung.

Gerade bei höherwertigem Hausrat (zum Beispiel Kunstgegenstände, Antiquitäten) ist die mandantenseitige Bestimmung der Versicherungssumme jedoch der Pauschale vorzuziehen.

Neben diesen beiden Möglichkeiten der Versicherungssummenermittlung sind die sogenannten Wohnflächentarife eher selten. Wie der Name bereits verdeutlicht, erfolgt die Bestimmung der Versicherungssumme hier ausschließlich über die Wohnfläche. Je nach Versicherer wird dann entweder eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung geboten.

Checkliste:
Alle wichtigen Leistungspunkte im Überblick

Wenn Sie im Begriff sind, eine Hausratversicherung abzuschließen, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte in den Vertragsmodalitäten unbedingt zu beachten bzw. zu erfragen:

Wichtige Fragen zum Versicherungsschutz

  • Welche Bedingungen müssen für einen Unterversicherungsverzicht erfüllt sein?
  • Gibt es Leistungskürzungen bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles?
  • Gibt es Leistungskürzungen bei einer grob fahrlässigen Verletzung von Obliegenheiten?
  • Besteht Versicherungsschutz bei Schäden im Falle, dass man Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat wird?
  • Wie hoch sind Wertsachen mitversichert?
  • Ist Hausrat außerhalb der Wohnung mitversichert?
  • Gibt es eine Erweiterung des beruflichen Hausrates auf sämtliche Sachen (einschließlich Handelsware)?

Sind folgende Kosten zusätzlich mitversichert?

  • Unterbringungskosten im versicherten Schadensfall
  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Dekontaminationskosten
  • Rückreise- bzw. Reiseabbruchkosten bei einem Schadenfall
  • Kosten eines Sachverständigenverfahrens

Was umfasst der Versicherungsschutz im Einzelnen?

Besteht Versicherungsschutz für Schäden, die durch folgende Ereignisse ausgelöst wurden?

  • Unterbringungskosten im versicherten Schadensfall
  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Dekontaminationskosten
  • Rückreise- bzw. Reiseabbruchkosten bei einem Schadenfall
  • Kosten eines Sachverständigenverfahrens

Schließt der Versicherungsschutz die nachstehenden Schäden mit ein?

  • Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten etc.
  • Verlust von Gas, Wasser, Strom infolge eines Rohrbruchs
  • Ist Fahrraddiebstahl auch ohne Nachzeitklausel mitversichert? Wenn ja: Bis zu welcher Höhe und zum Neuwert?
  • Ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) mitversichert?
  • Ist Diebstahl aus Kraftfahrzeugen mitversichert, auch weltweit?
  • Ist Diebstahl aus Fahrzeugen aller Art mitversichert?
  • Sind Schlossänderungskosten bei einfachem Diebstahl mitversichert?
  • Ist der einfache Diebstahl von Sachen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert?

Besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn:

  • keine Rückstauklappe vorhanden ist?
  • es zu Schäden durch Sturmfluten gekommen ist?

Sind im Versicherungsschutz die folgenden Schadensarten enthalten?

  • Grundwasserschäden infolge von Überschwemmung und Witterungsniederschläge
  • Grundwasserschäden infolge von Überschwemmung und Witterungsniederschläge auch ohne dass Grundwasser an der Oberfläche ausgetreten ist
  • Sind Aquarien und Terrarien mitversichert?
  • Sind Glaskeramikflächen mitversichert?
  • Sind Kunststoffscheiben mitversichert?
  • Sind Glasbausteine mitversichert?

Sind sogenannte „unbenannte Gefahren“ mitversichert?