Hausratversicherung
Hab und Gut in Wohnung oder Haus vor Schäden und Verlust schützen
Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen im privaten Bereich. Es handelt sich um eine Vollwertversicherung zum Neuwert. Das heißt, dass diejenigen Sachen, die sich innerhalb der versicherten Wohnung bzw. des versicherten Hauses befinden und der privaten Nutzung dienen, bei Zerstörung und Verlust vom Versicherer neu ersetzt werden. Im Falle einer Reparatur kommt ebenfalls der Versicherer für die Kosten auf.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was bei einer Hausratversicherung zum Hausrat zählt
Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen im privaten Bereich. Als Hausrat kann zunächst alles das bezeichnet werden, was sich innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses befindet und der privaten Nutzung dient (manche Versicherer bieten auch die Mitversicherung von beruflichen Dingen an wie z.B. die Kollektion des Handelsvertreters im Rahmen von prozentualen Grenzen. Dazu gehören etwa:
Im Rahmen einer Außenversicherung kann zudem Hausrat außerhalb der Wohnung versichert werden. Durch diese Erweiterung des Versicherungsortes fällt beispielsweise auch derjenige Hausrat, welcher sich vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet, unter den Versicherungsschutz.
Hinweis: Wer Eigentümer ist, spielt keine Rolle
Für die Hausratversicherung ist es unerheblich, wer Eigentümer der Sachen ist oder von wem sie genutzt werden. Sie müssen sich lediglich an den vertraglich festgehaltenen Versicherungsorten befinden.
Was wird im Schadenfall geleistet?
Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Vollwertversicherung zum Neuwert handelt, wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert erstattet. Wurde eine Sache nur beschädigt, übernimmt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung. Alle anfallenden Kosten, die direkt mit dem Schaden verbunden sind (z. B. Aufräumkosten, Hotelkosten, Bewegungs- und Schutzkosten), werden gesondert und in der Regel zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert?
Nur die im jeweiligen Versicherungsschein aufgeführten Gefahren sind versichert. In der Regel sind das Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Demgegenüber besteht prinzipiell kein Versicherungsschutz, wenn Schäden an den Sachen durch Vorsatz oder durch die Gefahren Krieg und Kernenergie entstanden sind.
Die Hausratversicherung kann ferner individualisiert werden. So ist etwa die Hinzunahme einer erweiterten Elementarschadenversicherung möglich. Weiterhin sind die folgenden Gefahren und Schäden je nach Bedarf versicherbar:
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Als Faustregel gilt, dass die Versicherungssumme dem Preis gleichartiger neuer Sachen entsprechen muss, um weder über- noch unterversichert zu sein. Die Summe ist vom Versicherungsnehmer selbst zu bestimmen. Zwei Möglichkeiten gibt es:
Bestimmung der Versicherungssumme über eine Pauschale
Der grobe Richtwert für einen „normalen“ Haushalt beträgt rund 650 €/m². Eine mit Hilfe dieses Richtwertes ermittelte Versicherungssumme zieht in der Regel keine Leistungskürzung seitens des Versicherers nach sich, auch wenn eine Unterversicherung vorliegen sollte.
Wurde allerdings die Versicherungssumme mittels der Pauschale ermittelt, obwohl der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als nur 650 €/m², so leistet der Versicherer im Schadenfall nur bis zur pauschal ermittelten Versicherungssumme. Für den betroffenen Mandanten wären damit trotz des Unterversicherungsverzichts finanzielle Einbußen verbunden. Empfehlenswert ist daher, gerade bei höherwertigem Hausrat, die Versicherungssumme individuell zu ermitteln.
Bestimmung der Versicherungssumme individuell durch den Mandanten
In diesem Fall ermittelt der Versicherungsnehmer den Wert jeder einzelnen Sache selbst. Ein Gutachter kann zur Hilfe herangezogen werden. Die finanziellen Kosten dafür hat allein der Versicherungsnehmer zu tragen, ebenso das Risiko einer Unterversicherung in Folge einer falschen Wertermittlung.
Gerade bei höherwertigem Hausrat (zum Beispiel Kunstgegenstände, Antiquitäten) ist die mandantenseitige Bestimmung der Versicherungssumme jedoch der Pauschale vorzuziehen.
Neben diesen beiden Möglichkeiten der Versicherungssummenermittlung sind die sogenannten Wohnflächentarife eher selten. Wie der Name bereits verdeutlicht, erfolgt die Bestimmung der Versicherungssumme hier ausschließlich über die Wohnfläche. Je nach Versicherer wird dann entweder eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung geboten.
Checkliste:
Alle wichtigen Leistungspunkte im Überblick
Wenn Sie im Begriff sind, eine Hausratversicherung abzuschließen, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte in den Vertragsmodalitäten unbedingt zu beachten bzw. zu erfragen:
