Gewährleistungsbürgschaften
Gewährleistungsbürgschaften durch Versicherer

Unternehmen, die Bau- oder Werkleistungen erbringen, kennen die Herausforderung: Auftraggeber verlangen in der Regel Sicherheiten, um mögliche Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist abzusichern. Traditionell erfolgt dies häufig über einbehaltene Geldbeträge (Sicherheitseinbehalte) oder Bankbürgschaften. Eine immer häufiger genutzte Alternative stellt die Gewährleistungsbürgschaft durch einen Versicherer dar. Sie bietet Unternehmen finanzielle Entlastung und eröffnet mehr Handlungsspielraum, ohne die Sicherheit des Auftraggebers zu beeinträchtigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sicherung von Mängelansprüchen während der Gewährleistungszeit
  • Liquiditätsschonung, da in der Regel keine Sicherheitseinbehalte erfolgen
  • Keine Belastung der Bankkreditlinie, flexible Bürgschaftslösungen
  • Schnelle Ausstellung und Imagevorteil für Auftragnehmer

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine vertragliche Sicherheit, die sicherstellt, dass ein Auftraggeber seine Ansprüche bei auftretenden Mängeln oder Schadensfällen während der vereinbarten Gewährleistungszeit durchsetzen kann. Der Bürge – in diesem Fall ein Versicherungsunternehmen – verpflichtet sich, im Ernstfall für berechtigte Ansprüche des Auftraggebers einzutreten.

Das bedeutet: Erbringt ein Auftragnehmer die geschuldete Nacherfüllung nicht oder nur unzureichend, kann sich der Auftraggeber direkt an den Versicherer wenden. Dieser gleicht den Schaden finanziell aus, bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme.

Vorteile für Auftragnehmer

Die Entscheidung für eine Gewährleistungsbürgschaft über einen Versicherer bringt für ausführende Unternehmen verschiedene Vorteile:

  • Liquiditätsschonung: Anstatt, dass Auftraggeber einen Teil der Schlussrechnung, in der Regel 5% einbehalten, erhält das Unternehmen den vollen Rechnungsbetrag ausgezahlt. Das stärkt die Liquidität und verbessert die Finanzplanung. Erfahrungsgemäß sind die Kosten bei Versicherern (unter 1 % des Bürgschaftsrahmens p.a.) niedriger als bei Banken. Meistens werden von den Versicherern auch keine Sicherheiten verlangt.
  • Unabhängigkeit von Banken: Anders als bei klassischen Bankbürgschaften wird die Kreditlinie des Unternehmens nicht zusätzlich belastet. Dies schafft Freiräume für andere Investitionen oder Finanzierungen.
  • Schnelle Abwicklung: Viele Versicherer bieten standardisierte Prozesse und digitale Lösungen, wodurch Bürgschaften zeitnah und unkompliziert ausgestellt werden können. Ein Extranet, über das die Bürgschaften angefordert werden können, ist Marktstandard
  • Imagevorteil: Unternehmen, die Bürgschaften anbieten können, zeigen Auftraggebern Professionalität und finanzielle Stabilität.

Vorteile für Auftraggeber

Auch für Auftraggeber bietet die Gewährleistungsbürgschaft eine verlässliche Sicherheit. Sie können sicher sein, dass ihre berechtigten Ansprüche im Schadensfall erfüllt werden. Dabei profitieren sie von der Bonität und Stabilität eines Versicherungsunternehmens.

Ein zusätzlicher Vorteil: Auftraggeber müssen keine gesonderte Abwicklung oder Verwaltung von einbehaltenen Beträgen vornehmen.

Ablauf und Funktionsweise

Der Kunde stellt einen Antrag bei einem Versicherer auf Einrichten einer Bürgschaftslinie (über das Produkt Kautionsversicherung). Nach Prüfung durch den Versicherer kann der Kunde im Rahmen des Vertrages die einzelnen gewünschten Bürgschaften abrufen und nicht mehr benötigte Bürgschaften wieder an den Versicherer zurücksenden.

Unterschiede zur Bankbürgschaft

Während Bankbürgschaften häufig als Standard gelten, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für Bürgschaften über Versicherer. Der wesentliche Unterschied liegt in der Belastung der Kreditlinie. Bei Banken wird die gewährte Bürgschaft in der Regel auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet. Dies kann den finanziellen Spielraum einschränken.

Versicherer hingegen bieten Bürgschaften unabhängig von klassischen Banklinien an und verlangen bei Gewährleistungsbürgschaften in der Regel keine Stellung von Sicherheiten. Damit bleiben wichtige Finanzierungskapazitäten für andere Zwecke verfügbar.

Branchen und Anwendungsfelder

Gewährleistungsbürgschaften kommen besonders häufig in der Bauwirtschaft zum Einsatz. Auftraggeber wie Bauherren, öffentliche Auftraggeber oder Generalunternehmer verlangen regelmäßig Sicherheiten für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen.

Doch auch in anderen Bereichen, in denen Werk- oder Dienstleistungen erbracht werden, sind Gewährleistungsbürgschaften ein gängiges Instrument. Dazu zählen etwa der Maschinen- und Anlagenbau.

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Wie unterstützen wir

Auf Basis Ihrer Anforderungen und Wünsche vergleichen wir die verschiedenen Angebote der Versicherer. Dies bieten wir kostenfrei an. Anschließend vermitteln wir die passenden Lösungen und erhalten vom Versicherer, wo der Vertrag platziert, wird eine Courtage, die in der normalen Tarifprämie automatisch enthalten ist. Sie bekommen also eine Dienstleistung, für die Sie nicht einen zusätzlichen Beitrag leisten müssen.

FAQ – Gewährleistungsbürgschaften

Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert Ansprüche während der Gewährleistungszeit nach Abschluss der Arbeiten ab. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft hingegen greift bereits während der Bau- oder Leistungsphase und deckt Risiken der Nichterfüllung ab.

Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Gewährleistungsfrist im Vertrag. In der Bauwirtschaft beträgt diese in der Regel vier bis fünf Jahre.

Die Höhe orientiert sich meist an einem Prozentsatz der Auftragssumme, häufig zwischen 3 % und 5 %. Die konkrete Vereinbarung wird im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.

In der Regel übernimmt der Auftragnehmer die Kosten. Diese werden als Prämie an den Versicherer gezahlt und richten sich nach Höhe, Laufzeit und Bonität des Unternehmens.

Ja, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder der Auftraggeber auf die Sicherheit verzichtet, kann die Bürgschaftsurkunde an den Versicherer zurückgegeben werden. Dadurch wird das Obligo beim Versicherer wieder reduziert.

Ja. Versicherer unterliegen in Deutschland strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Auftraggeber können daher ebenso auf die Sicherheit einer Versicherungsbürgschaft vertrauen wie auf eine Bankbürgschaft.