Gewährleistungsbürgschaften
Gewährleistungsbürgschaften durch Versicherer
Unternehmen, die Bau- oder Werkleistungen erbringen, kennen die Herausforderung: Auftraggeber verlangen in der Regel Sicherheiten, um mögliche Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist abzusichern. Traditionell erfolgt dies häufig über einbehaltene Geldbeträge (Sicherheitseinbehalte) oder Bankbürgschaften. Eine immer häufiger genutzte Alternative stellt die Gewährleistungsbürgschaft durch einen Versicherer dar. Sie bietet Unternehmen finanzielle Entlastung und eröffnet mehr Handlungsspielraum, ohne die Sicherheit des Auftraggebers zu beeinträchtigen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine vertragliche Sicherheit, die sicherstellt, dass ein Auftraggeber seine Ansprüche bei auftretenden Mängeln oder Schadensfällen während der vereinbarten Gewährleistungszeit durchsetzen kann. Der Bürge – in diesem Fall ein Versicherungsunternehmen – verpflichtet sich, im Ernstfall für berechtigte Ansprüche des Auftraggebers einzutreten.
Das bedeutet: Erbringt ein Auftragnehmer die geschuldete Nacherfüllung nicht oder nur unzureichend, kann sich der Auftraggeber direkt an den Versicherer wenden. Dieser gleicht den Schaden finanziell aus, bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme.
Vorteile für Auftragnehmer
Die Entscheidung für eine Gewährleistungsbürgschaft über einen Versicherer bringt für ausführende Unternehmen verschiedene Vorteile:
Vorteile für Auftraggeber
Auch für Auftraggeber bietet die Gewährleistungsbürgschaft eine verlässliche Sicherheit. Sie können sicher sein, dass ihre berechtigten Ansprüche im Schadensfall erfüllt werden. Dabei profitieren sie von der Bonität und Stabilität eines Versicherungsunternehmens.
Ein zusätzlicher Vorteil: Auftraggeber müssen keine gesonderte Abwicklung oder Verwaltung von einbehaltenen Beträgen vornehmen.
Ablauf und Funktionsweise
Der Kunde stellt einen Antrag bei einem Versicherer auf Einrichten einer Bürgschaftslinie (über das Produkt Kautionsversicherung). Nach Prüfung durch den Versicherer kann der Kunde im Rahmen des Vertrages die einzelnen gewünschten Bürgschaften abrufen und nicht mehr benötigte Bürgschaften wieder an den Versicherer zurücksenden.
Unterschiede zur Bankbürgschaft
Während Bankbürgschaften häufig als Standard gelten, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für Bürgschaften über Versicherer. Der wesentliche Unterschied liegt in der Belastung der Kreditlinie. Bei Banken wird die gewährte Bürgschaft in der Regel auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet. Dies kann den finanziellen Spielraum einschränken.
Versicherer hingegen bieten Bürgschaften unabhängig von klassischen Banklinien an und verlangen bei Gewährleistungsbürgschaften in der Regel keine Stellung von Sicherheiten. Damit bleiben wichtige Finanzierungskapazitäten für andere Zwecke verfügbar.
Branchen und Anwendungsfelder
Gewährleistungsbürgschaften kommen besonders häufig in der Bauwirtschaft zum Einsatz. Auftraggeber wie Bauherren, öffentliche Auftraggeber oder Generalunternehmer verlangen regelmäßig Sicherheiten für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen.
Doch auch in anderen Bereichen, in denen Werk- oder Dienstleistungen erbracht werden, sind Gewährleistungsbürgschaften ein gängiges Instrument. Dazu zählen etwa der Maschinen- und Anlagenbau.
Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wie unterstützen wir
Auf Basis Ihrer Anforderungen und Wünsche vergleichen wir die verschiedenen Angebote der Versicherer. Dies bieten wir kostenfrei an. Anschließend vermitteln wir die passenden Lösungen und erhalten vom Versicherer, wo der Vertrag platziert, wird eine Courtage, die in der normalen Tarifprämie automatisch enthalten ist. Sie bekommen also eine Dienstleistung, für die Sie nicht einen zusätzlichen Beitrag leisten müssen.
