Gebäudeversicherung
Betriebsgebäude finanziell gegen Schäden oder Komplettverlust absichern

Betrieblich genutzte Gebäude sind permanent durch die Risikofaktoren Feuer, Leitungswasser und Naturgewalt gefährdet. Jede einzelne dieser Gefahren kann augenblicklich erhebliche Schäden anrichten, schlimmstenfalls ein Gebäude komplett zerstören. Das betroffene Unternehmen hat dann nicht nur den materiellen, sondern vor allem auch den finanziellen Schaden zu tragen. Um letzteren zu regulieren ist eine Gebäudeversicherung unabdingbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Gebäudeversicherung schützt Betriebsgebäude typischerweise vor den finanziellen Schäden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Jede dieser Gefahren ist auch einzeln versicherbar und diverse andere Gefahren wie Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch) können ergänzt werden.
  • Zum Versicherungsumfang gehören das Gebäude selbst und Einbauten wie z. B. Heizungs- und Klimaanlagen oder stationäre Maschinen.
  • Besteht Anspruch auf Leistung im Schadenfall, kommt die Versicherung für Reparaturkosten bzw. Wiederaufbaukosten (bei Totalschaden) und für Abbruch-, Aufräum- und Entsorgungskosten auf.

Was gehört zum Versicherungsumfang einer Gebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung empfiehlt sich immer dann, wenn es ein betrieblich genutztes Gebäude gibt. Dabei schützt die Versicherung zum einen das Gebäude selbst, zum anderen auch diverse Einbauten, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden. Beispielsweise Heizungs- und Klimaanlagen, elektrische sowie sanitäre Installationen, fest verlegte Fußbodenbeläge.

Versicherbare Gefahren und Schäden

Typischerweise bietet eine Gebäudeversicherung Schutz vor:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Leitungen)
  • Sturm, Hagel
  • Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck..)

Jede dieser Gefahren ist allerdings auch einzeln versicherbar. Ergänzt werden sollte der Versicherungsschutz durch die Absicherung von Mietverlust (auch bei Eigennutzung).

Wann und was der Versicherer im Schadenfall leistet

Leistungsanspruch besteht nur, wenn:

  • das Gebäude im Versicherungsvertrag auch genannt wird. Nimmt zum Beispiel ein nicht aufgeführtes Nebengebäude Schaden oder wird zerstört, gilt für dieses die Gebäudeversicherung nicht, außer im Versicherungsschein ist der komplette Grundstück als Risikoort versichert.
  • die Versicherungssumme korrekt bestimmt wurde (entweder durch einen Wertermittlungsbogen, durch die Bewertung durch den Versicherer oder durch die Ermittlung eines anerkannten Sachverständigen).

Sind diese Kriterien erfüllt und liegt ein Schaden durch eine versicherte Gefahr vor, übernimmt der Gebäudeversicherer folgende Kosten:

  • Reparaturkosten bei Beschädigungen
  • Kosten für den vollständigen Wiederaufbau bei einem Totalschaden
  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Kosten für die fachgemäße Entsorgung von Gebäudeteilen und ggf. kontaminierten Boden auf dem Versicherungsgrundstück