Wie lang sollte die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sein?

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Für gewöhnlich beträgt sie etwa 20 bis 25 Jahre. Zwar besteht die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen, doch sollte davon nur im Notfall Gebrauch gemacht werden. Wichtig ist daher eine gut kalkulierte Versicherungsdauer.

Spezielle Versicherungsverträge erleichtern die Festlegung der Laufzeit

Erfahrungsgemäß ist es allerdings oft nicht leicht, die Versicherungsdauer zu bestimmen, da kaum absehbar ist, wie sich das eigene Leben in den nächsten 20 Jahren entwickelt. Wir nutzen daher oft für unsere Kunden einjährig kalkulierte Versicherungsverträge, die im Hinblick auf Laufzeit und Versicherungshöhe Optionen bieten, ohne dass dafür von Kundenseite ein zusätzlicher Beitrag zu leisten ist. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so endet das Versicherungsverhältnis mit der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an den/die Bezugsberechtigten.

Risikolebensversicherung vor allem für die finanzielle Absicherung der Kinder

In den meisten Fällen hat eine Risikolebensversicherung den Zweck, die Kinder der versicherten Personen finanziell abzusichern, falls der Versicherte verstirbt und der Partner oder die Kinder selbst nicht in der Lage sind, diese Lücke im Budget auszugleichen. Sobald die Kinder jedoch ihr eigenes Geld verdienen und unabhängig sind, ist es nicht länger nötig, sie durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Daher werden Risikolebensversicherungen meist für 20 bis 25 Jahre abgeschlossen, um zu gewährleisten, dass die Kinder im Falle des Todes eines Elternteils oder beider Eltern bis zur Volljährigkeit und bis zum Ausbildungsabschluss versorgt sind.

Restkreditlebensversicherung sichert die Tilgung von Schulden

Eine Restkreditlebensversicherung besteht, bis die Schulden abbezahlt sind. Demnach sinken mit der Höhe der Schulden die Versicherungssumme und die Beiträge stetig. Auch hier wird im Todesfall des Versicherten die Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wodurch der Vertrag endet. Manchmal sind aber auch die Leistungen aus dem Vertrag an den Gläubiger abgetreten.