D&O-Versicherung
Vermögensschadenhaftlicht speziell für Manager und Geschäftsführer

Nicht nur in den großen AGs findet die umgangssprachlich auch als „Managerhaftpflicht“ bezeichnete Berufshaftpflicht für Manager und Geschäftsführer Verbreitung. Immer mehr von ihnen drängen auf eine entsprechende Absicherung, um nicht im Falle des Falles finanziell vor dem Ruin zu stehen. Diese finden sie in der Directors-and-Officers-Versicherung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Manager und Geschäftsführer können sich mit einer Directors-and-Officers-Versicherung gegen Vermögensschäden absichern.
  • Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, wehrt unbegründete Ansprüche ab und zahlt im Schadenfall Entschädigungsleistungen.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung, als Abkürzung für Directors-and-Officers-Versicherung wesentlich bekannter als die ausgeschriebene Form, hat in Deutschland noch keine ganz lange Tradition. Die erste D&O-Versicherung kam 1986 in Deutschland auf den Markt. Mittlerweile ist sie sehr stark im Bereich der börsennotierten Unternehmen vertreten. Kaum ein Vorstand geht das Risiko ein, ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz überhaupt ein Amt anzutreten, haftet er doch persönlich für seine Fehler.

Die D&O-Versicherung bietet den gewünschten finaziellen Schutz im Falle von Vermögensschäden. Dabei umfasst die Versicherung folgende Leistungsbereiche:

  • Prüfung der Haftungsfrage: Die versicherte Person oder das Unternehmen informiert den Versicherer und gibt ihm die entsprechenden Informationen. Dann wird nur noch der Versicherer tätig: Prüfung des Sachverhaltes, Bewertung aus versicherungstechnischer Sicht, Aufnahme des Kontaktes mit dem Anspruchssteller (kann auch das eigene Unternehmen sein).
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche: Die Abwehr erfolgt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Der Versicherer übernimmt die Rechtskosten für die Abwehr.
  • Zahlung der Entschädigungsleistungen: Wird eine entsprechende Haftung festgestellt, zahlt die Versicherung anstelle des Versicherten die Entschädigung, maximal aber bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Einige Versicherungen bieten noch Erweiterungen an, wie die Übernahme von Reputationskosten.