Betriebskostenversicherung
Laufende Kosten und Netto­gewinn­verluste bei einer Betriebssunterbrechung absichern

Die Betriebskostenversicherung ist eine spezielle Versicherung, die bei einer Betriebsunterbrechung die laufenden Kosten, welche trotzdem anfallen, sowie eventuelle Nettogewinnverluste trägt und so die betriebliche Existenz absichert. Der klassische Fall zur Veranschaulichung des Risikos ist der krankheitsbedingte Ausfall von Personen in leitender Position.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ist der Betriebsablauf aus diversen Gründen unterbrochen, kommt die Betriebskostenversicherung für die trotzdem anfallenden, laufenden Kosten auf (Kostenversicherung).
  • Auch der Verlust des Nettogewinns, der ohne Betriebsunterbrechung erwirtschaftet worden wäre, kann versichert werden (Ertragsausfallversicherung).
  • Die Betriebskostenversicherung richtet sich in erster Linie an Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte..) und selbstständig beratend Tätige (selbst.. Ingenieure, Unternehmensberater usw.)
  • Die Betriebskostenversicherung bietet in der Regel keinen statischen Versicherungsschutz, sondern ist durch flexible Karenz- und Haftzeiten an die jeweilige Lebensphase anpassbar.

Betriebskostenversicherung vor allem für Freiberufler und selbstständig beratend Tätige sinnvoll

  • Heilberufe (zum Beispiel Ärzte und Zahnärzte)
  • Wirtschaft und Recht (zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte)
  • Bau- und Ingenieurwesen (zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Gutachter)
  • Informationstechnologie (zum Beispiel Software-Entwickler und Grafikdesigner)
  • sonstige Freiberufler und selbstständige Berater

Varianten der Betriebskostenversicherung

Kostenversicherung

Wird die verantwortlich leitende Person im Zuge einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig, erstattet die sogenannte Kostenversicherung die laufenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen. Dabei wird zwischen Vollkosten, Teilkosten und Vertretungskosten unterschieden:

  • Vollkostenversicherung: Absicherung aller fortlaufender Betriebskosten gemäß des DATEV-Bogens („große“ Lösung)
  • Teilkostenversicherung: Absicherung individuell ausgewählter Kosten, beispielsweise Personalkosten, Praxis-, Kanzlei- oder Bürokosten sowie Finanzierungskosten („kleine“ Lösung)
  • Vertreterkostenversicherung: Absicherung derjenigen Aufwendungen, welche für die Beschäftigung einer qualifizierten Ersatzkraft aufzubringen sind (Speziallösung)

Ertragsausfallversicherung

Neben der Kostenversicherung existiert als zweite Variante die Ertragsausfallversicherung. Diese ersetzt nicht nur die fortlaufenden Kosten, sondern auch den entgehenden Netto-Betriebsgewinn, der im Falle eines ungestörten Betriebsablaufs im Zeitraum der Betriebsunterbrechung erwirtschaftet worden wäre.