Betriebshaftpflichtversicherung
Schützen Sie Ihr Unternehmen gegen Schadenersatzansprüche

Ein Unternehmen unbegrenzt für verschuldete Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Diese Haftung lässt sich in der Regel weder einschränken noch in ihrer Höhe begrenzen. Das heißt, dass es für Unternehmen unbedingt notwendig ist, sich gegen solche Fälle bestmöglich über eine Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
  • Die Versicherung ist zwar gesetzlich nicht Pflicht, aber dennoch unabdingbar für Unternehmen, egal welcher Größe.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft und reguliert nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
  • Da die Leistungsunterschiede mitunter groß sind, muss genau geprüft werden, was der Versicherungsschutz im Einzelnen abdeckt – und was nicht.
  • Werden Produkte zur Weiterverarbeitung verkauft, ist eine Produkthaftpflichtversicherung als Spezialfall der Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert.

Absicherung gegen Personenschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die durch Ihr Unternehmen oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens  Personen zugefügt werden. Ein Personenschaden wird als der Schaden an einer Person definiert, welcher Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge hat. Rechtsverletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind dabei ausgeschlossen. In der Regel besteht für Personenschäden eine gesonderte, meist sogar die höchste Deckungssumme.

Absicherung gegen Sachschäden

Allgemein bezeichnet man als Sachschaden die Substanzbeschädigung oder Vernichtung von Sachen.

Absicherung gegen Vermögensschäden

Bei einer Haftpflichtversicherung wird generell zwischen zwei Formen eines Vermögensschadens unterschieden, dem echten und dem unechten Vermögensschaden. Der unechte Vermögensschaden entsteht als Folgeschaden aufgrund von Schäden an Personen oder Sachen, den so genannten Personen- und Sachschäden z. B. Verletzung einer Person und der daraus resultierende Verdienstausfall. Diese Schäden sind in der Haftpflicht grundsätzlich versichert. Echte Vermögensschäden sind hingegen nicht durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden und sind nur durch bestimmte Vereinbarungen versichert.

Spezialfall: Produkthaftpflichtversicherung

Sie sehen, dass es schnell zu Situationen kommen kann, in denen Sie als Unternehmer für einen Schaden haften müssen, wenn er durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter verursacht wurde. Das gleiche gilt, wenn in Ihrer Firma Produkte hergestellt werden, die durch Dritte benutzt werden. Kommt eine Person durch eines Ihrer Produkte zu Schaden, müssen Sie dafür haften. Diese Haftung, die daraus resultiert, dass Sie ein Produkt in Verkehr gebracht haben, ist zwar eine Art von Produkthaftpflicht, aber in der Regel noch Betriebshaftpflicht mitversichert.

Anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise Produkte an Unternehmen verkaufen und diese dann die Produkte weiterverarbeiten oder mit Ihren Produkten etwas anderes produzieren. Um diese Haftung abzusichern ist eine separate Produkthaftpflichtversicherung notwendig, um sich gegen nun eventuell folgende Schäden abzusichern.