Betriebshaftpflichtversicherung
Schützen Sie Ihr Unternehmen gegen Schadenersatzansprüche
Ein Unternehmen unbegrenzt für verschuldete Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Diese Haftung lässt sich in der Regel weder einschränken noch in ihrer Höhe begrenzen. Das heißt, dass es für Unternehmen unbedingt notwendig ist, sich gegen solche Fälle bestmöglich über eine Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern.
Das Wichtigste auf einen Blick
Absicherung gegen Personenschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die durch Ihr Unternehmen oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens Personen zugefügt werden. Ein Personenschaden wird als der Schaden an einer Person definiert, welcher Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge hat. Rechtsverletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind dabei ausgeschlossen. In der Regel besteht für Personenschäden eine gesonderte, meist sogar die höchste Deckungssumme.
Beispiel
In Ihrem Geschäft fällt ein Regal von der Wand. Einer Ihrer Kunden wird verletzt. Den Schaden bzw. die Kosten in Form von Schmerzensgeld, Arztkosten und Verdienstausfall sind von Ihnen zu begleichen.
Absicherung gegen Sachschäden
Allgemein bezeichnet man als Sachschaden die Substanzbeschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Beispiel
Einer Ihrer Mitarbeiter macht beim Ölwechsel einen Fehler und zieht die Ölablassschraube nicht korrekt fest. Ihr Kunde fährt davon und verliert auf der Fahrt Öl. Durch den Ölverlust erleidet das Auto einen Motorschaden, der von Ihnen getragen werden muss.
Absicherung gegen Vermögensschäden
Bei einer Haftpflichtversicherung wird generell zwischen zwei Formen eines Vermögensschadens unterschieden, dem echten und dem unechten Vermögensschaden. Der unechte Vermögensschaden entsteht als Folgeschaden aufgrund von Schäden an Personen oder Sachen, den so genannten Personen- und Sachschäden z. B. Verletzung einer Person und der daraus resultierende Verdienstausfall. Diese Schäden sind in der Haftpflicht grundsätzlich versichert. Echte Vermögensschäden sind hingegen nicht durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden und sind nur durch bestimmte Vereinbarungen versichert.
Beispiel
Sie sind ein Hersteller von Leitern. Eine Leiter ist von mangelhafter Qualität. Ein Kunde, der die Leiter kauft, fällt von dieser, da sie in dem Moment zu Bruch geht, in dem er sie benutzt. Sie haften als Hersteller für den entstandenen Schaden. Dazu gehören Arztkosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall.
Spezialfall: Produkthaftpflichtversicherung
Sie sehen, dass es schnell zu Situationen kommen kann, in denen Sie als Unternehmer für einen Schaden haften müssen, wenn er durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter verursacht wurde. Das gleiche gilt, wenn in Ihrer Firma Produkte hergestellt werden, die durch Dritte benutzt werden. Kommt eine Person durch eines Ihrer Produkte zu Schaden, müssen Sie dafür haften. Diese Haftung, die daraus resultiert, dass Sie ein Produkt in Verkehr gebracht haben, ist zwar eine Art von Produkthaftpflicht, aber in der Regel noch Betriebshaftpflicht mitversichert.
Anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise Produkte an Unternehmen verkaufen und diese dann die Produkte weiterverarbeiten oder mit Ihren Produkten etwas anderes produzieren. Um diese Haftung abzusichern ist eine separate Produkthaftpflichtversicherung notwendig, um sich gegen nun eventuell folgende Schäden abzusichern.
