BetriebsRisiken absichern
Betriebshaftpflichtversicherung für Schädlingsbekämpfer und Bautenschutzbetriebe

Betriebe, die im Bereich der Schädlingsbekämpfung agieren, haben in der Regel ein sehr breites Spektrum an risikobehafteten Tätigkeiten, die mit einer Betriebshaftpflicht abgedeckt werden können. Da die möglichen Schadenszenarien breit gestreut sind, kommt es aber umso mehr auf einen optimal passenden Versicherungsschutz an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aufgrund hoher betriebsbedingter Risiken ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schädlingsbekämpfer unabdingbar.
  • Viele Versicherungen bieten einen zu geringen Schutz speziell für Schädlingsbekämpfer und Bautenschützer.
  • Unserer Spezialkonzept deckt mehr Schadensrisiken ab und verzichtet auf einschränkende Klauseln.

Schädlingsbekämpfer tragen betriebsbedingte Risiken

Aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes, das von der Taubenabwehr über Begasungen und thermische Desinfektionen bis hin zum Holz- und Bautenschutz reichen kann, tragen Schädlingsbekämpfer hohe betriebsbedingte Risiken. In der Folge bedeutet dies, dass möglichen Schadenszenarien sehr weit gestreut sind. Schäden, die im Rahmen der Tätigkeiten auftreten können, sind beispielsweise:

  • Vergiftungen von Tieren und Menschen, welche die für die Schädlinge gedachten Giftstoffe aufnehmen
  • Falsche Auswahl von Behandlungsstoffen und damit Beschädigung, Zerstörung oder Kontamination der bearbeiteten Waren und Gegenstände

Bei der thermischen Behandlung von Holz kann es beispielsweise durch ein Missgeschick zu einem Brand kommen, während im Rahmen einer Begasung eine Verunreinigung an Grundstücken eintreten kann. Auch gegen die Störung der Biodiversität, die mittlerweile per EU-Gesetz geregelt wird, ist für Schädlingsbekämpfer ein relevantes Beispielszenario für einen Schadenfall.

Vor Abschluss der Betriebshaftpflicht: Diese Versicherungsausschlüsse unbedingt prüfen

Grundsätzlich gibt es wenige Anbieter einer Betriebshaftpflichtversicherung für Schädlingsbekämpfer. Häufig schließen Versicherer bestimmte Risiken in ihren Vertragsbedingungen aus. Hier gilt es, wachsam zu sein und folgende mögliche Ausschlüsse im Voraus zu erfragen:

Dieser Ausschluss ist ein großes Problem, da circa 50 % der potentiellen Schäden in diesen Bereich fallen.

Schädlingsbekämpfer, die Begasungen durchführen, sollten kein Vertrag mit diesem Ausschluss abschließen.

Das Fehlen dieses Schutzes trifft eher einen geringeren Anteil der Schädlingsbekämpfer.

Es ist bedeutsam, auf den Versicherungsschutz für Abbruch- und Einreißarbeiten zu bestehen. Muss beispielsweise nur ein Teil eines Bereiches, zum Beispiel eines Dachstuhles oder eine Wand entfernt werden, so kann dies bereits unter die Klausel Abbruch- und Einreißarbeiten fallen. Wenn dieses Position nicht separat mitversichert ist, bestehen gravierende Lücken im Versicherungsschutz. Bei der Klausel zu den Abbruch- und Einreißarbeiten ist darauf zu achten, dass auf die sogenannte Radiusklausel verzichtet wird.

Bei wertvolleren bearbeitenden Gegenständen stellt dies oft ein Risiko dar, zum Beispiel bei Wänden, Dachstühlen, wertvollen Möbeln etc. Für die direkt behandelten Gegenstände, Bauteile usw. grenzen die Versicherer in der Regel die Ersatzleistung auf eine reduzierte Summe für Bearbeitungsschäden ein. So kann ein Dachstuhl schnell mehrere hunderttausend Euro kosten oder das Fachwerk, das durch einen Behandlungsfehler ausgetauscht werden muss, ebenfalls zu einer sehr großen Schadenssumme führen.

Es wurde eine Leistung erbracht die mangelhaft ist, aber noch zu keiner Schädigung beim Kunden geführt hat. Um diesen Mangel zu beseitigen ist es notwendig, die betroffenen Bereiche freizulegen. Über die Nachbesserungsbegleitsschäden sind die Kosten versichert, die entstehen, um entsprechendes freizulegen und schließlich ordnungsgemäß zu verschließen (z. B. Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten usw.).

Beispiel: Schädlingsbekämpfung im Dachstuhl. Nach der Bearbeitung wird der Dachstuhl wieder verkleidet. Anschließend wird festgestellt, dass der Mangel nicht korrekt beseitigt wurde. Um dieses zu korrigieren, müssen die Verkleidungen erneut entfernt werden und nach korrekter Mangelbeseitigung wieder verschlossen werden. Die Kosten für Freilegung des Dachstuhles und das Verschließen (z.B. Rigips-Konstruktion und Tapezieren) wären versichert, so ist quasi eine Art von Gewährleistungsversicherung für eigene Schäden mitversichert.

Bei Überschreiten der Grenzen für die gelagerten Stoffe erfolgt keine Deckung. Feuerschäden: Oft ist nicht bekannt, dass diese Schäden (zum Beispiel übergreifendes Feuer) über die Umwelthaftpflichtdeckung reguliert werden. Sollte die Deckungssumme hier zu gering sein, gibt es gerade bei den Großschäden oft Unterdeckungen

In der Regel ist nur die Umweltschadenbasisversicherung abgedeckt (diese lediglich nur bei neueren Verträgen). Die Bausteine I + II und vor allem die Deckung gegen Grundwasserschädigungen fehlen.

Die Umweltschadenversicherung ist eine neue Versicherung, da es den Haftungstatbestand in der Form erst seit 2007 gibt. Neben der Umweltschadenbasisversicherung, die für Schäden auf fremden Grundstücken gilt, werden zusätzlich die Bausteine I + II für Schäden an eigenen Grundstücken angeboten. Zu Baustein I kommt optional der Versicherungsschutz für Schäden am Grundwasser hinzu. Dies ist ein besonders relevanter Punkt für Schädlingsbekämpfer.

Beispiel #1: Aus Versehen fällt eine Gebinde mit Schädlingsbekämpfungsmittel um, zerbricht und gelangt anschließend in das Grundwasser. Nur bei einer Mitversicherung von Grundwasserschäden wären die Kosten der Sanierung für das Grundwasser mitversichert.

Beispiel #2: Sie transportieren auf Ihrem eigenen Grundstück giftige Stoffe. Durch ein Missgeschick, fallen die Gefäße vom Transportmittel und zerplatzen. Die Flüssigkeit tritt in das Erdreich ein. Ein Nachbar meldet den Vorfall der Behörde, welche eine umfassende Sanierung des Bodens verfügt. Nur bei Mitversicherung der Bausteine I und II (abhängig davon, wie tief die Kontamination ausfällt) der Umweltschadenversicherung, sind die Kosten für die Dekontamination und Deponierung mitversichert.

Grundsätzlich ist ein Strafrechtsschutz auch separat über eine Rechtsschutzversicherung versicherbar, aber der Einschluss in der Betriebshaftpflicht kann sinnvoll sein. Strafrechtsschutz spielt z.B. bei Umweltvergehen grundsätzlich eine Rolle, da dort immer eine Straftat unterstellt wird.

Exklusiv für Schädlingsbekämpfer

Wir bieten ein Spezialkonzept für die Betriebshaftpflichtversicherung für Schädlingsbekämpfer an

Gerade im Hinblick auf die oben genannten Versicherungsausschlüsse bieten wir eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Schädlingsbekämpfer an, die einen optimalen Versicherungsschutz gewährleistet.

Highlights unseres Spezialkonzepts

In unserem Spezialkonzept gibt es keine Ausschlüsse des Versicherungsschutzes für:

  • Schäden am behandelten Gut
  • Schäden am zu begasenden Grundstück
  • Schädlingsbekämpfung aus der Luft

Bei uns sind zudem die Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken bis 3 Mio. € mitversichert.

  • Nachbesserungsbegleitschäden bis 50.000 € (gegen Mehrpreis erweiterbar)
  • Schäden an gemieteten Geräten/Werkzeugen bis 250.000 € (gegen Mehrpreis erweiterbar)
  • Abbruch-und Einrissarbeiten ohne Radiusklausel
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel/Codekarten bis zur Versicherungssumme für Vermögensschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Bauherr eigener Bauvorhaben
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • Besitz, Halten und Gebrauch von eigenen und fremden nicht selbstfahrenden Maschinen
  • Diskriminierung Ersatzleistung bis 250.000 € (gegen Mehrpreis erweiterbar)
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Senkungen, Erschütterungen und Erdrutsche
  • Strafrechtsschutz in der versicherten Tätigkeit
  • Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften
  • Überschwemmungen
  • Unterfangungen und Unterfahrungen
  • Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre

Wir bieten eine Umwelthaftpflicht-Versicherung und Umweltschadens-Versicherung direkt aus dem Anlagenrisiko.

  • Unbegrenzte Lagerung von anzeige-und genehmigungsfreien gewässerschädlichen Stoffen der WGK0
  • Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen der WGK 1-2 sowie Tankanlagen für Heizöl zum Eigenverbrauch bis zu einem Gesamtfassungsvermögen der Anlagen von 20 m³
  • Lagerung von Altöl (= WGK3) in einem Tank mit einem Fassungsvermögen bis 1 m³
  • Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen der WGK 3 (inkl. Altöl) bis zu einem Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Anlagen von 5 m³, Ersatzleistung bis 50.000 €
  • Kleingebinde, Einzelbehältnis bis 250 l/kg, Gesamtfassungsvermögen bis 5000 l/kg
  • Fett-und Stärkeabscheider
  • Leichtstoffabscheider
  • Betriebsmittel in Kfz und Maschinen
  • Andere Abwasserereinigungsanlagen/genehmigte Einwirkungsrisiken auf Gewässer, Ersatzleistung bis 50.000 €
  • Abfallcontainer für eigene Zwecke (unkontaminierte Abfälle aus dem versicherten Betrieb)
  • Aus dem Umwelt-Regressrisiko
  • Aus dem Umwelt-Basisrisiko
  • Zusätzlich mitversichert in der Umweltschadens-Versicherung
  • Ausgleichssanierung, Ersatzleistung bis 500.000 €
  • Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken, an fremden Gewässern (außer Grundwasser) und an fremden Böden

Schäden am Grundwasser, an der Biodiversität auf eigenem Grundstück, an eigenen Gewässern und am eigenen Boden auch wegen schädlicher Bodenveränderungen gemäß Bodenschutzgesetz (= USV Zusatzbaustein 1 inkl. Grundwasser bis 250.000 €) und Zusatzbaustein 2 Ersatzleistung bis 50.000 € vorbehaltlich Risikoprüfung, gegen Mehrpreis ggf. erweiterbar.

Feedback zu unserem Spezialkonzept für Schädlingsbekämpfer

Wir sichern auch Ihre betriebsbedingten Risiken als Schädlingsbekämpfer mit unserer Spezial-Betriebshaftpflichtversicherung umfassend ab. Nehmen Sie dazu bei Interesse gern mit uns Kontakt auf!