Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen für Ihre finanzielle Sicherheit. Damit der Schutz im Ernstfall wirklich greift, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzlicher Schutz reicht meist nicht aus – BU schließt die Einkommenslücke.
  • BU-Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit, z. B. durch Krankheit oder Unfall.
  • Vertragsklauseln wie Verweisung, Dynamik oder Nachversicherung sind entscheidend.
  • Früher Abschluss lohnt sich: niedrige Beiträge & bessere Konditionen.

Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr Ihren erlernten Beruf ausüben können, ist Ihr Einkommen gefährdet – und damit Ihr Lebensstandard. Besonders junge Menschen, Familien mit Alleinverdienern oder Menschen mit wenig finanziellen Rücklagen sind hiervon betroffen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann diese Lücke schließen, weil der gesetzliche Schutz im Ernstfall meist nicht ausreicht.

Warum reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) greift nur unter sehr engen Voraussetzungen: Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat grundsätzlich Anspruch. Um die volle EU-Rente zu erhalten dürfte man nur unter drei Stunden täglich arbeiten können – doch selbst dann fehlt es häufig an Höhe und Umfang, um den Lebensstandard dauerhaft zu sichern.

Diese gesetzlichen Leistungen sind für meisten Berufstätigen unzureichend – insbesondere für jüngere Generationen, die keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz mehr haben.

Was leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine BU-Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente (die sogenannte BU-Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – z. B. durch Krankheit oder Unfall. Manche Verträge berücksichtigen auch Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 1).

Wichtiger Hinweis: Die BU-Rente wird in der Regel zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt und nicht auf diese angerechnet.

Welche Formen des BU-Schutzes gibt es?

Grundlegend unterscheidet man zwei Varianten:


Ein reiner Risikovertrag, der nur BU-Schutz bietet, ohne Spar- oder Rentenanteil. Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, zahlt der Versicherer eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Andernfalls gibt es in der Regel keine Auszahlung am Laufzeitende.


Diese Ergänzung kann als Zusatz zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Versicherungsfall sichert sie neben der ggf. vereinbarten Zahlung einer Rente die Fortzahlung (Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge.

Worauf Sie bei Vertragsklauseln achten sollten

Einige Policen enthalten Klauseln, die vorsehen, dass Sie auf eine andere Tätigkeit mit vergleichbarem Einkommen verwiesen werden können – auch wenn Sie diese aktuell gar nicht ausüben.

  • Abstrakte Verweisung erlaubt die Verweisung auf einen theoretisch möglichen Beruf.
  • Konkrete Verweisung verweist auf eine Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausüben.

Die meisten Tarife verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung. Gute Tarife verzichten oder schränken auch die konkrete Verweisung ein.

 Zu einem in der Regel fest vereinbarten Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr der Beitrag und damit die versicherte Rente ohne das eine Risikoprüfung (keine Prüfung der Gesundheit sowie der Lebensumstände wie berufliche Tätigkeit und Hobbies) notwendig ist.

Sie sollten in Ihrem Vertrag die Möglichkeit haben, die BU-Rente an veränderte Lebensumstände (z. B. Heirat, Kinder, Gehaltssteigerung) anzupassen – idealerweise ohne erneute Risikoprüfung.

Sie sollten in Ihrem Vertrag die Möglichkeit haben, die BU-Rente an veränderte Lebensumstände anzupassen – idealerweise ohne erneute Risikoprüfung. Diese Option wird von den Versicherern, sofern gegeben, in der Regel auf die ersten Vertragsjahr begrenzt.

Für Beamte und Beamtenanwärter ist eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel eine Besserstellung im Vergleich zu den normalen Bedingungen.

Manche Vorerkrankungen oder Risikofaktoren können im Vertrag ausgeschlossen werden. Ist der Versicherte wegen eines solchen Ausschlusses berufsunfähig, besteht kein Leistungsanspruch. Da nicht jeder Versicherer einen Ausschluss möchte bzw. die Formulierungen mehr oder weniger kundenfreundlich sein können, empfiehlt sich auch da ein Vergleich.

Wie erfolgt die Risikoprüfung?

Der Versicherer bewertet Ihr individuelles Risiko anhand von Faktoren wie:

  • Gesundheitszustand und bekannte Vorerkrankungen
  • Alter
  • Ausgeübter Beruf (oft mittels Berufskatalog)
  • Hobbys mit Risikopotenzial wie Tauchen, Bergsteigen usw.

Dazu werden im Antrag Gesundheitsfragen in der Regel mit Blick auf die vergangenen 5–10 Jahre und Fragen nach Beruf und risikoreichen Hobbies gestellt. Bei Auffälligkeiten folgen oft Zusatzfragebögen oder es werden zusätzliche ärztliche Untersuchungen gefordert.

Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt?

Ein Facharzt beurteilt, ob eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt. Der Versicherer kann dazu auch Gutachter einsetzen und/oder Sie und Ihren Hausarzt befragen. Falls keine Einigkeit besteht, kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, ebenso ist natürlich auch eine gerichtliches Klärung möglich. Wird die BU bestätigt, erfolgt die Rentenzahlung.