Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen für Ihre finanzielle Sicherheit. Damit der Schutz im Ernstfall wirklich greift, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick

Persönliche Beratung gewünscht?
Für Ihre Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und für die Abstimmung der für Sie am besten passenden Konditionen stehe ich Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr Ihren erlernten Beruf ausüben können, ist Ihr Einkommen gefährdet – und damit Ihr Lebensstandard. Besonders junge Menschen, Familien mit Alleinverdienern oder Menschen mit wenig finanziellen Rücklagen sind hiervon betroffen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann diese Lücke schließen, weil der gesetzliche Schutz im Ernstfall meist nicht ausreicht.
Warum reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) greift nur unter sehr engen Voraussetzungen: Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat grundsätzlich Anspruch. Um die volle EU-Rente zu erhalten dürfte man nur unter drei Stunden täglich arbeiten können – doch selbst dann fehlt es häufig an Höhe und Umfang, um den Lebensstandard dauerhaft zu sichern.
Diese gesetzlichen Leistungen sind für meisten Berufstätigen unzureichend – insbesondere für jüngere Generationen, die keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz mehr haben.
Was leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine BU-Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente (die sogenannte BU-Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – z. B. durch Krankheit oder Unfall. Manche Verträge berücksichtigen auch Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 1).
Wichtiger Hinweis: Die BU-Rente wird in der Regel zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt und nicht auf diese angerechnet.
Definition: Wann gilt man als berufsunfähig?
Laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG) gilt jemand als berufsunfähig,
„wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Eine zusätzliche Einschränkung kann sein, dass keine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann, die der bisherigen Lebensstellung entspricht und zu den Kenntnissen bzw. Fähigkeiten passt.
Welche Formen des BU-Schutzes gibt es?
Grundlegend unterscheidet man zwei Varianten:
Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Ein reiner Risikovertrag, der nur BU-Schutz bietet, ohne Spar- oder Rentenanteil. Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, zahlt der Versicherer eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Andernfalls gibt es in der Regel keine Auszahlung am Laufzeitende.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ):
Diese Ergänzung kann als Zusatz zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Versicherungsfall sichert sie neben der ggf. vereinbarten Zahlung einer Rente die Fortzahlung (Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge.
Worauf Sie bei Vertragsklauseln achten sollten
Wie erfolgt die Risikoprüfung?
Der Versicherer bewertet Ihr individuelles Risiko anhand von Faktoren wie:
Dazu werden im Antrag Gesundheitsfragen in der Regel mit Blick auf die vergangenen 5–10 Jahre und Fragen nach Beruf und risikoreichen Hobbies gestellt. Bei Auffälligkeiten folgen oft Zusatzfragebögen oder es werden zusätzliche ärztliche Untersuchungen gefordert.
Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt?
Ein Facharzt beurteilt, ob eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt. Der Versicherer kann dazu auch Gutachter einsetzen und/oder Sie und Ihren Hausarzt befragen. Falls keine Einigkeit besteht, kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, ebenso ist natürlich auch eine gerichtliches Klärung möglich. Wird die BU bestätigt, erfolgt die Rentenzahlung.
