Berufshaftpflichtversicherung
Existenzielle Absicherung gegen berufliche Haftungsrisiken
Freiberufler haften für ihre Tätigkeiten gegenüber ihren Kunden. Dabei kann es vorkommen, dass ein Kunde durch einen Fehler des Freiberuflers einen (finanziellen) Nachteil erfährt. In diesen Fällen kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Einsatz, ohne die sonst direkt mit dem persönlichen Vermögen gehaftet werden müsste.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was bietet der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung?
Situationen, in denen Freiberufler von Kunden oder Mandanten in Regress genommen werden, also für einen verursachten Schaden aufkommen sollen, müssen nicht aus grober Fahrlässigkeit entstehen. Ein Architekt begeht einen Planungsfehler, durch den einer seiner Kunden einen Schaden erleidet oder ein Unternehmensberater gibt einem Betrieb falsche Ratschläge, sodass dieser nun mit Verlusten rechnen muss.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt je nach Berufsgruppe vor Schadensersatzforderungen aus Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden und bietet zudem eine Abwehr (Übernahme der Abwehrkosten) gegen ungerechtfertigte Ansprüche. Die Kosten dafür werden in aller Regel von dem Versicherungsunternehmen übernommen.
Darüber hinaus versichert die Berufshaftpflicht nicht nur den Freiberufler allein, sondern auch dessen Mitarbeiter, für die er als Arbeitgeber nach §§ 278, 831 BGB einstehen muss. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung richtet sich nach dem individuellen Bedarf sowie dem jeweiligen versicherten Beruf.
Achtung: Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Kammerberufe Pflicht
Als Freiberufler oder Selbständiger sollten Sie auf keinen Fall auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten, damit Sie gegen etwaige Regressansprüche versichert sind. Für die Kammerberufe wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Steuerberater ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
