Berufshaftpflichtversicherung
Existenzielle Absicherung gegen berufliche Haftungsrisiken

Freiberufler haften für ihre Tätigkeiten gegenüber ihren Kunden. Dabei kann es vorkommen, dass ein Kunde durch einen Fehler des Freiberuflers einen (finanziellen) Nachteil erfährt. In diesen Fällen kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Einsatz, ohne die sonst direkt mit dem persönlichen Vermögen gehaftet werden müsste.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Freiberufler unterliegen eine privaten Haftung, die Berufshaftpflicht bietet da Versicherungsschutz.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt in der Regel vor den finanziellen Folgen von Vermögens-, Sach- oder Personenschäden.
  • Die Deckungssumme richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
  • Für Kammerberufe wie Anwälte oder Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

Was bietet der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung?

Situationen, in denen Freiberufler von Kunden oder Mandanten in Regress genommen werden, also für einen verursachten Schaden aufkommen sollen, müssen nicht aus grober Fahrlässigkeit entstehen. Ein Architekt begeht einen Planungsfehler, durch den einer seiner Kunden einen Schaden erleidet oder ein Unternehmensberater gibt einem Betrieb falsche Ratschläge, sodass dieser nun mit Verlusten rechnen muss.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt je nach Berufsgruppe vor Schadensersatzforderungen aus Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden und bietet zudem eine Abwehr (Übernahme der Abwehrkosten) gegen ungerechtfertigte Ansprüche. Die Kosten dafür werden in aller Regel von dem Versicherungsunternehmen übernommen.

Darüber hinaus versichert die Berufshaftpflicht nicht nur den Freiberufler allein, sondern auch dessen Mitarbeiter, für die er als Arbeitgeber nach §§ 278, 831 BGB einstehen muss. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung richtet sich nach dem individuellen Bedarf sowie dem jeweiligen versicherten Beruf.