anzahlungsbürgschaft
Anzahlungsbürgschaft –  oder auch Vorauszahlungsbürgschaft

Eine Anzahlungsbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die vor allem im Bauwesen, im Anlagenbau sowie bei größeren Liefer- und Werkverträgen zum Einsatz kommt. Sie dient der Absicherung von geleisteten Vorauszahlungen. Auftraggeber erhalten dadurch die Gewissheit, dass ihre Anzahlung geschützt ist, während Auftragnehmer ihre Liquidität sichern und Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner schaffen.

Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Übersicht über die Funktionsweise, Vorteile und Rahmenbedingungen der Anzahlungsbürgschaft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schützt geleistete Vorauszahlungen zuverlässig ab
  • Auftragnehmer sichern Liquidität und stärken Vertrauen
  • Besonders relevant bei Bau-, Anlagen- und Großprojekten
  • Flexibles Instrument mit geringen Sicherheiten bei Versicherern

Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Wenn Auftraggeber für ein Bauvorhaben, eine Lieferung oder eine Dienstleistung eine Vorauszahlung leisten, besteht für sie das Risiko, dass der Auftragnehmer aufgrund Insolvenz die vereinbarte Leistung nicht vollständig oder überhaupt nicht erbringt. In einem solchen Fall wäre die Anzahlung verloren.

Um dieses Risiko abzusichern, verlangen Auftraggeber häufig eine Anzahlungsbürgschaft. Diese wird von einer Bank oder einem Versicherer gestellt und garantiert die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung, falls der Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund Insolvenz nicht nachkommt.

Wie funktioniert eine Anzahlungsbürgschaft?

  • Vereinbarung im Vertrag: Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren eine Anzahlung.
  • Bürgschaftsgeber: Der Auftragnehmer beantragt bei einer Bank oder Versicherung eine Anzahlungsbürgschaft.
  • Ausstellung der Bürgschaft: Der Bürgschaftsgeber stellt eine Bürgschaftsurkunde aus und übergibt sie dem Auftragnehmer der sie an den Auftraggeber weiterreicht.
  • Absicherung: Sollte der Auftragnehmer die Leistung aufgrund Insolvenz nicht erbringen, kann der Auftraggeber die Bürgschaft ziehen und seine Anzahlung durch den Bürgschaftsgeber erstattet bekommen.

Die Anzahlungsbürgschaft ist somit ein zentrales Instrument, um das finanzielle Risiko für die Anzahlenden zu reduzieren.

Vorteile der Anzahlungsbürgschaft

Für Auftraggeber:

  • Schutz der geleisteten Vorauszahlung
  • Sicherheit bei neuen oder unbekannten Geschäftspartnern
  • Stärkung der eigenen Verhandlungsposition

Für Auftragnehmer:

  • Erhöhung der Liquidität durch Vorauszahlungen
  • Wettbewerbsfaktor bei Ausschreibungen und Vertragsverhandlungen
  • Vertrauensaufbau beim Auftraggeber

Typische Einsatzbereiche

  • Bauwesen (z. B. größere Bauprojekte mit hohen Materialkosten)
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Import- und Exportgeschäfte
  • Dienstleistungen mit hohen Vorlaufkosten

Überall dort, wo hohe Anzahlungen üblich sind, kann eine Anzahlungsbürgschaft die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern erleichtern.

Kosten und Voraussetzungen

Die Kosten einer Anzahlungsbürgschaft hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe der abgesicherten Anzahlung
  • Bonität des Auftragnehmers
  • Vertragslaufzeit
  • Bürgschaftsgeber (Bank oder Versicherung)
  • Höhe der zu stellenden Sicherheit von Auftragnehmer an den Bürgschaftsgeber

In der Regel zahlt der Auftragnehmer eine jährliche Avalprovision. Diese bewegt sich prozentual in Abhängigkeit zur Bürgschaftssumme. Sie bewegt sich im Bereich von 1-2,5 % p.a. Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren anfallen.

Für die Ausstellung einer Anzahlungsbürgschaft prüft der Bürgschaftsgeber die Bonität des Auftragnehmers (Kunde des Versicherers). Versicherer überprüfen in der Regel jährlich (bei größeren Bürgschaftsrahmen sind die neuesten Jahresabschlüsse regelmäßig zur Verfügung zu stellen) die Kunden, etwaige deutliche Verschlechterungen in der Bonität (Versicherer sind Auskunfteien angeschlossen) können zu einer Neubewertung des Vertrages zwischen Versicherer und Kunden führen. Eine solide wirtschaftliche Basis und entsprechende Sicherheiten sind daher wichtige Voraussetzungen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Anzahlungsbürgschaft

Die Anzahlungsbürgschaft sichert ausschließlich die Rückzahlung einer Vorauszahlung ab. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft hingegen deckt die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen ab.

Die Bürgschaft wird in der Regel vom Auftragnehmer beantragt, da dieser die Anzahlung erhält und den Auftraggeber absichern muss.

Die Laufzeit richtet sich nach der Vereinbarung im Vertrag und gilt in der Regel bis zur vollständigen Erbringung der Leistung oder Lieferung. Danach wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Die Kosten liegen üblicherweise in einer jährlichen Avalprovision zwischen 1 % und 3 % der Bürgschaftssumme. Exakte Konditionen hängen von der Bonität, der Bürgschaftshöhe und dem gewählten Bürgschaftsgeber ab.

Der Auftraggeber kann die Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung nicht erbringt oder nicht im vertraglich festgelegten Umfang erfüllt.

Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch häufig vertraglich vereinbart – insbesondere bei größeren Projekten oder neuen Geschäftsbeziehungen.

Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung

Die Anzahlungsbürgschaft ist ein bewährtes Instrument, um die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer in Einklang zu bringen. Während der Auftraggeber durch die Bürgschaft die Sicherheit seiner geleisteten Anzahlung erhält, profitiert der Auftragnehmer von der erhöhten Liquidität und dem Vertrauen seines Vertragspartners.

Für Unternehmen, die regelmäßig mit Anzahlungen arbeiten, ist die Anzahlungsbürgschaft daher ein unverzichtbarer Bestandteil professioneller Vertragsgestaltung.

Ein wesentlicher Vorteil der Bürgschaftsstellung durch Versicherer ist der, das in der Regel deutlich weniger Sicherheiten verlangt werden als bei Banken und Sparkassen.

Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit den führenden Kautionsversicherern in Deutschland zusammen, um Ihnen aus deren Angebot die passende Lösung anzubieten.