Risikolebensversicherung
Bieten Sie Hinterbliebenen im Todesfall eine optimale finanzielle Absicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person während der vereinbarten Laufzeit eine vorher festgelegte Summe an die begünstigten Hinterbliebenen (Bezugsberechtigten) aus. Der Versicherungs­nehmer bestimmt im Antrag den Bezugsberechtigten (auch eine Verteilung der Summe auf mehrere Personen ist möglich). Es kann während der Vertragslaufzeit dem Versicherer aber mitteilen das er ab einem bestimmten Zeitpunkt einen anderen Bezugsberechtigten festlegen möchte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten den bezugsberechtigten Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe zur finanziellen Absicherung aus.
  • Besonders sinnvoll ist die Versicherung für Familien mit nur einem Haupt- oder Alleinverdiener sowie für Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Kreditnehmer.
  • Für eine optimale finanzielle Absicherung muss die Versicherungssumme bedarfsgerecht festgelegt werden.
  • Dank verschiedener Tarifvarianten ist die Risikolebensversicherung individuell gut anpassbar.
  • Auch im Falle von gesundheitlichen Risikofaktoren oder Vorerkrankungen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung prinzipiell möglich.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Absicherung für alle, die Verantwortung für Partner, Kinder oder andere Angehörige tragen. Auch Immobilien- oder Darlehensnehmer sichern damit ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen ab. Aber auch Gesellschafter einer Firma versichern sich öfter gegenseitig. Hierbei ist es auch möglich mehrere Personen als versicherte Personen in einen Vertrag zu integrieren.

Eine Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll für:

  • Junge Familien
  • Familien mit einem Hauptverdiener oder Alleinverdiener
  • Kreditnehmer
  • Immobilienbesitzer
  • Existenzgründer
  • Berufseinsteiger
  • Teilhaber eines Unternehmens

Eine Risikolebensversicherung ist weniger geeignet für:

  • Singles
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Schüler

Höhe der Versicherungssumme und der Beiträge

Die typischen Pauschalempfehlungen für die Versicherungssumme wie das 3- bis 5-fache Bruttoeinkommen oder eine Absicherung analog den Darlehensverbindlichkeiten finden wir ungeeignet. Es sollte besser immer eine individuelle Betrachtung erfolgen in dem Sinne: Wie lang wird welche monatliche Zahlung (ggf. steigend) für welchen Zeitraum bei Versterben der versicherten Person notwendig sein? Dafür sollte dann die entsprechende Versicherungssumme zur Verfügung stehen. Die meisten Darlehen haben keine Sonderkündigungsmöglichkeiten bei Tod eines Darlehensnehmers, daher passt hier auch mehr unsere Betrachtung der abzudeckenden monatlichen Zahlungen als die Höhe des Darlehens.

Die Höhe der Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter und Gesundheitszustand
  • Raucher- oder Nichtraucherstatus
  • Motorradfahrer
  • Beruf und Hobbys (Risiken)
  • Versicherungssumme und Laufzeit
  • Manche Versicherer berücksichtigen auch vorhandene Kinder für einen zusätzlichen Beitragsnachlass.

Allgemein gilt für die Beiträge für eine Risikolebensversicherung: Je jünger und gesünder die versicherte Person ist, desto günstiger sind sie.

Dauer der Versicherungsvertrages

Wir empfehlen grundsätzlich, lieber etwas zu lang als zu kurz sich zu versichern. Das Leben ist über eine Zeit von manchmal mehr als 30 Jahren schwer planbar. Die Risikolebensversicherung ist in Bezug Verlängerung des Vertrages in der Regel nicht sehr flexibel. Sogenannte Verlängerungsoptionen (ohne Gesundheitsfragen) sind meistens nicht sehr kundenfreundlich. Oft verlangt der Versicherer eine Entscheidung von mindestens 3 Jahren vor Vertragsende, aber wer denkt da schon rechtzeitig dran.

Demgegenüber können sie eine Risikolebensversicherung problemlos mindestens jährlich kündigen. Auch eine Reduzierung der Versicherungssumme mit einhergehender Beitragsreduzierung ist sehr oft möglich.

Tarifvarianten der Risikolebensversicherung

In der Unfallversicherung sind verschiedene Leistungsarten versicherbar. Der Versicherungsumfang kann individuell gestaltet werden, wobei der Bedarf der zu versichernden Person im Voraus gründlich analysiert werden sollte. Folgende Leistungsarten können vereinbart werden:

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung in der klassischen Variante wird zu Beginn die Höhe der Versicherungssumme festgelegt. Während der Laufzeit des Vertrages bleibt die Summe konstant (außer bei Dynamik), es sei denn, es wird eine Erhöhung oder Reduzierung von dem Versicherungsnehmer veranlasst z.B. wenn sich die Lebensumstände ändern. Vorteil dabei ist, dass eine hohe Planungssicherheit möglich ist.

Möglicherweise ist bereits ersichtlich, dass der Versicherte in der Zukunft ein immer geringer werdendes Risiko absichern muss. Dies kann z.B. vorkommen, wenn im Rahmen der Versicherungslaufzeit eine Immobilie abgezahlt wird. Für solche Fälle ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe eine Lösung. Dabei sinkt die Versicherungssumme jährlich um einen gleichbleibenden Wert, manche Anbieter bieten auch einen Verlauf analog einem Darlehen mit annuitätischer Tilgung an. Da Darlehen sehr oft aber nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden können, stellt sich die Frage, ob ein weit im Voraus bestimmter Verlauf sinnvoll ist.

Eine verbundene Risikolebensversicherung wird auch Partner-Risikoversicherung genannt. Bei dieser Tarifvariante wird eine oder werden mehrere weitere Personen mit in den Versicherungsschutz einbezogen. Dabei wird die Versicherungssumme nur einmal fällig und dies zu dem Zeitpunkt, wenn eine der versicherten Personen verstirbt. Diese Tarifvariante ist eine günstige Möglichkeit, sich mit weiteren Personen z.B. dem Ehepartner gegenseitig abzusichern.

Fragen im Antrag und Nachversicherungsgarantien

Die Versicherer fragen in der Regel (außer bei Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen) nach dem Gesundheitsstatus. Ebenso werden Fragen nach der beruflichen Tätigkeit, gefährlichen Hobbys und dem Rauchverhalten gestellt.

Viele Verträge enthalten eine Nachversicherungsgarantie. Diese erlaubt es, die Versicherungssumme nach besonderen Lebensereignissen – wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf im Rahmen gewisser zeitlicher Fristen – ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Steuern bei Auszahlung der Versicherung

Die Todesfallleistung ist in Deutschland in der Regel einkommensteuerfrei. Eventuell fällt aber Erbschaftssteuer an. Daher sollte beim Abschluss darauf geachtet werden ob eventuell eine Überkreuzversicherung (Versicherungsnehmer ist nicht die versicherte Person) sinnvoll sein kann.

Kündigung der Versicherung

Eine Kündigung ist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich. Viele Versicherer bieten bei monatlicher Zahlungsweise auch eine monatliche Kündigung an. Manche Versicherer bieten auch eine Beitragsfreistellung an, wo eine bestimmte Todesfallabsicherung trotz Einstellen der Beitragszahlung erhalten bleibt.

FAQ:
Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Risikolebensversicherung

Das maximale Eintrittsalter ist nicht bei allen Versicherern gleich. Aktuell bietet z. B. die Allianz noch eine Absicherung mit einem Eintrittsalter von 74 Jahren an. Das Alter bis zu dem maximal versichert ist, ist bei sehr vielen Versicherern das 75. Lebensjahr. Das früheste Alter, das die versicherte Person haben darf, ist unserer Kenntnis nach 15 Jahre. Einzelne Versicherer bieten Mindestdauern ab 1 Jahr an, die maximale Dauer beträgt in der Regel 50 Jahre.

Ja. Vorerkrankungen führen nicht zwingend zu einer Ablehnung. Eventuell wollen Versicherer für das höhere Risiko einen Beitrags-/Risikozuschlag. Ein Ausschluss von Vorerkrankungen ist eher ungewöhnlich. Wir haben uns darauf spezialisiert für Menschen mit Vorerkrankungen passenden Versicherungsschutz zu vermitteln.

Unwahre Angaben im Antrag können den Versicherungsschutz gefährden. Weiterhin gibt es Ausschlüsse im Versicherungsschutz wie:

  • Wenn der Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit vorsätzlich eingesetzten atomaren, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) oder vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen steht.
  • Wenn Suizid in den ersten 3 Versicherungsjahren begangen wird.

Oftmals ist aber der Ausschluss eingeschränkt, dass wenn nur eine geringe Anzahl von Personen betroffen ist, weiterhin Versicherungsschutz besteht

Die im Vertrag festgelegten bezugsberechtigten Personen erhalten die Auszahlung. Dies können neben Familienangehörigen auch Partner, Geschäftspartner oder andere Personen sein.