Aus der Praxis:
Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung trotz Schlafapnoe

Frau J., 35-jährige Bäckerin, möchte ihren Traum von einer eigenen Naturbäckerei erfüllen. Für die Finanzierung benötigt sie eine Risikolebensversicherung. Aufgrund ihrer diagnostizierten Schlafapnoe gestaltet sich der Abschluss jedoch nicht ganz unkompliziert. Dieser Bericht zeigt, wie wir sie dabei unterstützt haben, trotz Vorerkrankung eine passende Absicherung zu finden.

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Erschwerter Abschluss einer Risikolebensversicherung bei 35-jähriger Bäckerin wegen Schlafapnoe

Frau J. ist seit knapp 20 Jahren als Bäckerin tätig und möchte sich nun ihren Traum von einer eigenen kleinen Naturbäckerei erfüllen. Zwar hat sie für die Gründung ihres Unternehmens bereits gespart, doch ohne Kredit kann sie nicht alle notwendigen Investitionen stemmen. Um einen Kredit von ihrer Hausbank zu erhalten, muss Frau J. eine Risikolebensversicherung abschießen. Diese dient der Bank als Rückzahlungssicherheit, falls Frau J. innerhalb der Kreditlaufzeit unverhofft aus dem Leben scheidet.

Bei ihren Recherchen bringt Frau J. in Erfahrung, dass ihre diagnostizierte Schlafapnoe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Ein Verschweigen dieser Vorerkrankung ist allerdings keine Option. Denn sollte sich im Versicherungsfall herausstellen, dass Frau J. eine relevante Vorerkrankung verschwiegen hat, kann die zugedachte finanzielle Unterstützung schlimmstenfalls komplett ausbleiben. Um kein Risiko einzugehen, beschließt Frau J. deshalb, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen.

Exkurs:
Exkurs: Schlafapnoe – und warum sie für Versicherer ein Risiko darstellen kann

Schlafapnoe führt zu wiederholten Atempausen während des Schlafs, was die Schlafqualität erheblich mindert. Unbehandelt kann sie zu Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und Herzinfarkten führen – Risiken, die Versicherer bei der Prämienkalkulation berücksichtigen.

Versicherungsabschluss trotz Schlafapnoe dank professioneller Beratung möglich

Wie in vielen anderen Fällen, in denen unsere Mandanten eine Risikolebensversicherung abschließen wollten, jedoch von einer Vorerkrankung betroffen waren, bot sich auch bei Frau J. eine unverbindliche Ausschreibung an. Diese dient der Ermittlung derjenigen Versicherer, die Versicherungsschutz gewähren würden. Damit die Versicherer das Risiko für sich bestmöglich einschätzen können, sind neben dem ausgefüllten Fragebogen mit allgemeinen Gesundheitsfragen auch ärztliche Befunde und – speziell in diesem Fall – auch die Ergebnisse aus dem Schlaflabor erforderlich, selbstverständlich in anonymisierter Form.

Kurze Zeit nach dem Start der Ausschreibung erhielten wir die ersten Angebote von Versicherern. Nachdem auch die restlichen Angebote eingegangen waren, führten wir unseren umfassenden Angebotsvergleich zusammen mit Frau J. durch. Dabei prüften wir Punkt für Punkt die gebotenen Leistungen und setzen sie ins Verhältnis mit den veranschlagten Konditionen. Auf diese Weise konnten wir für Frau J. das in Preis und Leistung bestmögliche Angebot finden.

Im letzten Schritt reichten wir den Versicherungsantrag offiziell ein. Eine Antragsablehnung musste Frau J. zu diesem Zeitpunkt nicht mehr befürchten. Einige Tage später lag der ausgestellte Vertrag schließlich zur Unterzeichnung bereit.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.