Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Hypertonie und Nikotinkonsum
Im hier beschriebenen Fall ergab sich durch die Hypertonie und einer Aortendilatation des Versicherungsnehmers ein Sonderfall. Der Bluthochdruck stellte ein erhöhtes gesundheitliches Risiko dar, sodass viele Versicherer mit Risikozuschlägen oder gar einer Antragsablehnung reagieren Dank einer von uns durchgeführten Ausschreibung konnte der Mandant aber trotzdem den gewünschten Versicherungsschutz erhalten.

Wir sind auf „schwere Fälle“ spezialisiert
Im Falle einer Vorerkrankung kann es zu Antragsablehnungen kommen. Um das zu vermeiden, unterstützen wir Sie gern beim Versicherungsabschluss – vertrauensvoll und kompetent.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
Kontaktieren Sie mich gern:
Erschwerter Abschluss einer Risikolebensversicherung bei 55-jährigem Hochschuldozenten wegen Hypertonie und Nikotinkonsum
Herr H., 55 Jahre alt, lebt mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in einem ruhigen Vorort. Beruflich ist er als engagierter Hochschuldozent tätig und schätzt den intensiven Austausch mit seinen Studierenden. Privat sorgt er durch die Ausübung der Kampfkunst Ving-Tsun für den nötigen Ausgleich.
Gesundheitlich war Herr H. überwiegend stabil, bis vor einigen Jahren eine hypertensive Krise zu einer Diagnose der Hypertonie führte, die seitdem medikamentös behandelt wird. Zudem wurde bei ihm eine Aortendilatation (Ektasie der Aorta) festgestellt, was zusätzlich ein erhöhtes Risiko darstellt.
Sein Ziel war es, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um seine Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Dabei war ihm bewusst, dass seine Vorerkrankungen sowie sein früherer Nikotinkonsum den Versicherungsabschluss erschweren könnten. Herr H. hatte zwar vor etwa vier Jahren mit dem konventionellen Rauchen aufgehört, war jedoch erst kürzlich auch vom Gebrauch der E-Zigarette losgekommen. Sein Plan war es, zunächst eine Risikolebensversicherung zu etablieren und diese perspektivisch auf den Nichtrauchertarif umzustellen.
Vorsicht: Hypertonie nie verschweigen
Hypertonie muss im Versicherungsantrag stets vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden – auch bei gut eingestelltem Blutdruck oder einem lang zurückliegenden Vorfall. Eine Verschleierung kann zu Einträgen im HIS-Register, Leistungsverweigerungen im Leistungsfall oder Vertragskündigungen führen. Unser Rat: Offenheit und Ehrlichkeit sind Pflicht – wir unterstützen Sie dabei, die Angaben korrekt und vorteilhaft zu kommunizieren.
Exkurs:
Was bedeutet eigentlich Hypertonie?
Hypertonie, auch bekannt als Bluthochdruck, liegt vor, wenn der Druck in den Arterien dauerhaft zu hoch ist. Unbehandelt erhöht das nicht nur das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle, sondern kann auch die Organe schädigen. Eine sogenannte hypertonische Entgleisung – also ein akuter, extremer Blutdruckanstieg – kann sogar lebensbedrohlich sein. In der Risikoprüfung von Lebensversicherern gilt Hypertonie deshalb als ernstzunehmender Risikofaktor.
Versicherungsabschluss trotz Hypertonie dank professioneller Beratung möglich
Herr H. wandte sich mit dem Wunsch, seine Familie finanziell abzusichern, an uns. Nach einer umfassenden Erstberatung baten wir ihn, mehrere detaillierte Fragebögen auszufüllen. Diese umfassten sowohl allgemeine Gesundheitsfragen als auch spezifische Angaben zu seinen Vorerkrankungen, insbesondere zur Hypertonie und der diagnostizierten Aortendilatation. Ergänzt wurden die Angaben durch Informationen zu seinem Nikotinkonsum sowie seinem Lebensstil. Zudem reichte Herr H. ärztliche Befunde und Berichte ein, die seine gesundheitliche Vorgeschichte ausführlich dokumentierten.
Im nächsten Schritt anonymisierten wir sämtliche Unterlagen, um eine Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern durchzuführen. Diese Vorgehensweise verhindert, dass persönliche Daten Rückschlüsse auf den Antragsteller zulassen und schützt vor einem Eintrag in die branchenweite Sonderwagniskartei bei eventueller Ablehnung. Die anonymisierte Anfrage führte zu unterschiedlichen Ergebnissen: Einige Versicherer lehnten ab, während andere Angebote mit Risikozuschlägen unterbreiteten.
Nach sorgfältigem Vergleich fiel die Wahl auf einen niederländischen Versicherer mit Niederlassung in Deutschland, der eine tarifliche Besonderheit anbot: Nach einem Jahr Nikotinkarenz erfolgt ein automatischer Wechsel vom Rauchertarif in den günstigeren Nichtrauchertarif ohne erneute Gesundheitsprüfung. So erhielt Herr H. eine Risikolebensversicherung mit einer Laufzeit von 11 Jahren und einer Versicherungssumme von 300.000 Euro.
Die monatlichen Beiträge gestalten sich wie folgt:
Durch diese Vertragsgestaltung ist Herr H. optimal abgesichert und motiviert, seinen Nikotinkonsum dauerhaft einzustellen.

Sprechen Sie uns gern an
Mit unserer anonymisierten Ausschreibung können wir Antragsablehnungen effektiv vermeiden – und in vielen Fällen auch bei einer Vorerkrankung die gewünschte Risikolebensversicherung vermitteln.
Holger Schnittker
Geschäftsführer
Kontaktieren Sie mich gern:
Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen
In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.
