Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Sicherheit im Ernstfall – maßgeschneiderter Schutz für Ihre Arbeitskraft

Beamte genießen ein hohes Maß an Sicherheit – dennoch kann eine Dienstunfähigkeit zur finanziellen Belastung werden. Die staatlichen Leistungen reichen in vielen Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und bietet maßgeschneiderten Schutz im Ernstfall.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Spezielle Absicherung für Beamte: Anerkennung der Entscheidung des Dienstherrn durch die Beamtenklausel
  • Finanzielle Sicherheit: Monatliche Rentenzahlung und Beitragsbefreiung ab Eintritt der Dienstunfähigkeit
  • Echte vs. unechte Beamtenklausel: Nur die echte Beamtenklausel übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn ohne weitere Prüfung
  • Individuell wählbar: Unterschiedliche Klauseln für Verwaltungsbeamte, Vollzugsdienste und in seltenen Fällen auch Teildienstunfähigkeit

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie enthält die sogenannte Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel, die sicherstellt:
Wenn Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt, erkennt auch der Versicherer diesen Zustand als Berufsunfähigkeit an – selbst dann, wenn die allgemeine Definition der Berufsunfähigkeit nicht vollständig erfüllt ist.

Was ist versichert?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Leistungen im Überblick:

  • Monatliche Rentenzahlung in vereinbarter Höhe
  • Beitragsbefreiung ab Eintritt der Dienstunfähigkeit
  • Anerkennung der Entscheidung des Dienstherrn durch die Beamtenklausel

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wie jede Versicherung hat auch die Dienstunfähigkeitsversicherung Ausschlüsse. Typische Fälle sind:

  • Dienstunfähigkeit durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen
  • Selbstverschuldete Dienstunfähigkeit (z. B. durch vorsätzliches Handeln oder Straftaten)
  • Schäden durch Strahlen infolge von Kernenergie sind ausgeschlossen, wenn sie das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen so stark gefährden, dass eine Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten musste.
  • Schäden oder Ereignisse, die im Zusammenhang stehen mit dem vorsätzlichen Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen (ABC-Waffen) oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung radioaktiver, biologischer oder chemischer Stoffe, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn dieser Einsatz oder die Freisetzung darauf abzielt, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.

Die genauen Ausschlüsse sind den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu entnehmen.

Worauf sollten Beamte beim Abschluss achten?

Ein entscheidender Punkt ist die Art der Beamtenklausel:

  • Echte Beamtenklausel: Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn ohne zusätzliche Prüfungen.
  • Unechte Beamtenklausel: Hier behält sich der Versicherer eine medizinische Nachprüfung vor – Beamte sollten diese Form meiden.

Die echte Beamtenklausel ist somit das wichtigste Qualitätsmerkmal einer soliden Dienstunfähigkeitsversicherung.

Varianten der Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit kann verschiedene Formen annehmen. Daher existieren unterschiedliche Klauseln, die auf die speziellen Anforderungen einzelner Beamtenlaufbahnen eingehen.

Einige Policen enthalten Klauseln, die vorsehen, dass Sie auf eine andere Tätigkeit mit vergleichbarem Einkommen verwiesen Diese Variante eignet sich insbesondere für Verwaltungsbeamte. Sie garantiert, dass eine Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird.

Beispiel-Formulierung: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Für Beamte im Vollzugsdienst (Polizei, Feuerwehr, Zoll, Justizvollzug) reicht die allgemeine Klausel nicht aus. Hier kommt die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel zum Einsatz. Sie sichert ab, wenn die Dienstunfähigkeit nur bestimmte Bereiche betrifft, die jedoch für die Berufsausübung unverzichtbar sind.

Unterarten:

  • Dienstunfähigkeitsklausel Vollzugsbeamte: Aus den Bedingungen die Bayerische: Der Beamte im Vollzugsdienst (Polizei, Bundespolizei, Justizvollzug) gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen Vollzugsdienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
  • Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel: Aus den Bedingungen der Signal: Bei versicherten Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren gilt die Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit (festgestellt aufgrund eines Gutachtens eines Amtsarztes oder eines beamteten Arztes) als vollständige Berufsunfähigkeit.

Manchmal liegt keine vollständige, sondern nur eine begrenzte Dienstunfähigkeit vor. In diesem Fall bleibt der Beamte im Dienst, reduziert aber seine Arbeitszeit (mindestens 20 % der regulären Dienstzeit).:

Aus den Bedingungen der Allianz: Wenn Sie Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit vereinbart haben, liegt Teil-Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor, wenn Ihre Arbeitszeit als Beamter wegen medizinisch festgestellter begrenzter Dienstfähigkeit verkürzt wird und die Arbeitszeitverkürzung mindestens 20 Prozent beträgt. Wird die bisherige, regelmäßige Arbeitszeit um weniger als 20 Prozent verkürzt, liegt keine Teil-Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor.

Die Realität:

  • Die meisten Versicherungen leisten nur bei vollständiger Dienstunfähigkeit.
  • Nur wenige Anbieter bieten Absicherung für die Teildienstunfähigkeit an.

Den richtigen Schutz finden

Beamte sollten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung genau auf die passende Klausel achten:

  • Verwaltungsbeamte → allgemeine DU-Klausel
  • Vollzugsbeamte → spezielle DU-Klausel
  • Optionale Absicherung → Teildienstunfähigkeit

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt allgemein den Verlust der Arbeitskraft ab. Für Beamte ist sie aber oft nicht optimal, da die Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstunfähigkeit nicht automatisch anerkannt wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke durch die Beamtenklausel und ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten.

Die Versicherung leistet, sobald Sie durch den Dienstherrn dienstunfähig erklärt oder in den Ruhestand versetzt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine echte Beamtenklausel.

Als Faustregel gilt: Die Rente sollte so bemessen sein, dass Sie zusammen mit den staatlichen Leistungen (z. B. Ruhegehalt) Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. In den ersten Jahren sollte die Absicherung deutlich höher sein, da das das Ruhegehalt noch nicht gesichert ist . Ein individueller Bedarfscheck ist empfehlenswert.

Es gibt keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift sofort nach Versicherungsbeginn.

Die meisten Versicherungen leisten nur bei vollständiger Dienstunfähigkeit. Einige wenige Anbieter bieten jedoch auch Tarife an, die eine Teildienstunfähigkeit absichern – diese sind besonders für Lehrer oder Beamte mit hoher psychischer Belastung interessant.

Die Zahlung läuft so lange, wie die Dienstunfähigkeit besteht – maximal bis zum vertraglich vereinbarten Endalter der Versicherungsdauer (z. B. 63 oder 67 Jahre). Bei vielen Berufsgruppen ist im Vergleich zu Angestellten im Privatsektor die maximale Versicherungsdauer reduziert

Ja, und das ist sogar sinnvoll. Besonders für Beamtenanwärter sind die Beiträge oft günstiger, und der Gesundheitszustand ist meist besser, was die Annahme erleichtert.