Firmenunfallversicherung
Beschäftigte finanziell gegen Unfallfolgen absichern

Bei der Firmenunfallversicherung handelt es sich um eine betriebliche Unfallversicherung, auch Gruppenunfallversicherung genannt. Versichert sind zwei oder mehr Beschäftige gegen die finanziellen Folgen, die aus körperlichen Schäden im Zuge eines Unfalls resultieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Firmenunfallversicherung wird von einer Firma für deren Beschäftigte abgeschlossen.
  • Als sogenannte Gruppenunfallversicherung sind bessere Konditionen für den einzelnen Versicherten möglich.
  • Ein weiterer Vorteil sind eingeschränkte oder ganz entfallende Gesundheitsfragen beim Versicherungsabschluss.
  • Aus steuerlicher Sicht ist relevant, ob ein vertraglich festgelegter Direktanspruch des Beschäftigten auf die Versicherungsleistungen besteht oder nicht. Günstiger sind Versicherungsverträge ohne Direktanspruch.

Was gilt für den Versicherungsschutz der betrieblichen Gruppenunfallversicherung?

Die betriebliche Unfallversicherung eignet sich für Unternehmen jeder Größe, in einigen Tarifen können bereits zwei Personen als Gruppe versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel wie bei der privaten Unfallversicherung durchgängig 24 Stunden. Es werden allerdings auch Tarife angeboten, bei denen der Versicherungsschutz lediglich für die Arbeitszeit sowie die Hin- und Rückwege gilt. Eine solche eingeschränkte Gruppenunfallversicherung wird meist abgeschlossen, um beispielsweise die Leistungen der Berufsgenossenschaften bei einem Arbeits- oder Wegeunfall zu ergänzen.

Bei Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung können bestimmte Personen namentlich genannt werden, für die der Versicherungsschutz gelten soll. Es können aber auch Personengruppen benannt werden: Bei Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis sind Zugehörige der entsprechenden Personengruppen dann automatisch mit versichert.

In der Firmenunfallversicherung können zum Beispiel folgende Personen und Personenkreise versichert werden:

  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • Sonstige Angehörige je nach Tarif (z. B. Kinder)

Was sind die Vorteile einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung?

Die Beiträge für die Gruppenunfallversicherung liegen deutlich unter denen, die eine entsprechende Einzel-Unfallversicherung erfordern würde. Unternehmen, die die Kosten für die Firmenunfallversicherung übernehmen, schaffen damit eine zusätzliche Sozialleistung für ihre Angestellten. Qualifizierte Mitarbeiter können so zusätzlich motiviert und an das Unternehmen gebunden werden. Ein weiterer Vorteil sind die eingeschränkten Gesundheitsfragen, die bei einigen Anbietern sogar vollständig entfallen.

Auch die steuerliche Behandlung der betrieblichen Gruppenunfallversicherung kann vorteilhaft sein. In direktem Zusammenhang mit diesem Aspekt steht auch die Frage, ob die Angestellten einen direkten Anspruch auf die Leistungen aus der Unfallversicherung haben sollen, denn grundsätzlich gilt das Unternehmen für den Versicherer als Vertragspartner.

Bei dem Abschluss einer Firmenunfallversicherung sollte unbedingt auf die Details der Bedingungen geachtet werden, da die einzelnen Anbieter große Preis-Leistungs-Unterschiede aufweisen.

Wie gestaltet sich die Steuerliche Behandlung der Firmenunfallversicherung?

Die steuerliche Behandlung einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung richtet sich danach, ob der Versicherungsvertrag einen Direktanspruch der versicherten Arbeitnehmer vorsieht oder nicht.

Firmenunfallversicherung mit Direktanspruch

Hat der Arbeitnehmer als versicherte Personen einen vertraglich festgelegten Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen, so stellen die Beiträge Arbeitslohn dar und sind dementsprechend zu versteuern. Beträgt der Durchschnittsbeitrag über alle versicherten Personen inklusive der Versicherungssteuer (z. Z. 19 %) maximal 92,23 €, so kann durch den Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung von 20 % angesetzt werden. Von den 92,23 € werden allerdings nur 80 % zur Versteuerung herangezogen, die übrigen 20 % sind als Reisenebenkostenersatz steuerfrei.

Die Leistungen aus der betrieblichen Gruppenunfallversicherung sind bei Verträgen mit Direktanspruch steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht für die Unfallrente, diese muss im Leistungsfall von dem Arbeitnehmer mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Firmenunfallversicherung ohne Direktanspruch

Hat der Arbeitnehmer als versicherte Person keinen Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen, so stellen die Beiträge keinen Arbeitslohn dar und sind demnach nicht zu versteuern. Dies gilt, solange keine Leistungen bezogen werden. Sobald eine Leistung durch den Arbeitnehmer bezogen wird, sind die Beiträge für diesen Arbeitgeber rückwirkend zu versteuern. Die Leistungen aus der Versicherung sind hingegen wie bei Verträgen mit Direktanspruch steuerfrei.

Für die Ermittlung der zu versteuernden Beiträge gilt:

  • Die Ermittlung obliegt dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer.
  • Die Beiträge, die auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallen, können zur Vereinfachung auf der Grundlage des zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls geleisteten Beitrags und unter Beachtung der Dauer der Beschäftigung hochgerechnet werden.
  • Für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der ersten Auszahlung einer Leistung an den Arbeitnehmer maßgebend. Alle bis dahin erbrachten Beiträge sind zu berücksichtigen.

Zu berücksichtigen sind:

  • Alle Beiträge, die seit Beginn des Dienstverhältnisses für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers gezahlt wurden
  • Beiträge aus allen Verträgen
  • Beiträge unabhängig vom Versicherer (also auch bei Wechsel des Versicherers)
  • Beiträge unabhängig von etwaigen Unterbrechungen des Versicherungsschutzes
  • Beiträge unabhängig von der Versichertengruppe, zu der der Arbeitnehmer zählt

Nicht zu berücksichtigen sind:

  • Beiträge aus vergangenen Dienstverhältnissen, auch bei Konzernunternehmen
  • Beiträge, die bereits versteuert wurden (z. B. Beiträge, die bei einer früheren Versicherungsleistung bereits berücksichtigt wurden)
  • 20 % der Beiträge (bleiben als Reisenebenkostenersatz steuerfrei)

Firmenunfallversicherung mit Direktanspruch oder besser ohne?

In steuerlicher Hinsicht sind Verträge ohne Direktanspruch günstiger als Verträge mit Direktanspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung. Eine Besteuerung geschieht nur im Versicherungsfall, so dass bei Schadenfreiheit gespart werden kann. Zudem ist die Besteuerung allein auf die Beiträge für den Arbeitnehmer begrenzt, der den Unfall erlitten hat.

Im Schadensfall stellt ein Vertrag ohne Direktanspruch für den Arbeitgeber jedoch einen zusätzlichen Aufwand dar. Er ist direkt in die Schadenabwicklung eingebunden, unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt. Der Arbeitgeber ist für die Meldung des Versicherungsfalls an den Versicherer zuständig und muss zudem die Beiträge ermitteln, die nach einer Leistung versteuert werden müssen, und muss diese Steuer abführen.

In dem Fall, dass Sie eine betriebliche Gruppenunfallversicherung abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten und zusätzlich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.