Wohngebäudeversicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden an einer Immobilie
Mit der Wohngebäudeversicherung können Schäden, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen, finanziell abgesichert werden. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften. Da die Wohngebäudeversicherung eine Neuwertversicherung ist, wird im Schadenfall der komplette Neuwert der zerstörten Sachen erstattet. Auch für nicht zerstörte, sondern nur beschädigte Sachen trägt der Versicherer die anfallenden Reparaturkosten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was genau ist versichert?
Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, sichert die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Wohngebäude selbst ab, das heißt also ein Gebäude, das mindestens zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt wird. Darüber hinaus zählen zum Versicherungsumfang:
Obwohl damit zwar ein weitreichender Versicherungsumfang möglich ist, sollten auch hier eventuelle Ausnahmen im Vorfeld bedacht werden. Zu diesen zählen ferner Photovoltaikanlagen, die zwar fest mit dem Gebäude fest verbunden sind, dennoch aber einer eigenen Absicherung bedürfen.
Welche Gefahren sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Typische Gefahren, gegen die Wohngebäude abgesichert werden, sind:
Es besteht die Möglichkeit, diese Gefahren entweder separat oder in Form einer einzigen Police zu versichern. Im letzteren Fall wird von einer so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gesprochen. Darüber hinaus können auch Elementargefahren anderer Art versichert werden, beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen.
Ein weiterer Baustein ist der Einschluss der Versicherung von sogenannten Unbenannten Gefahren. Damit sind alle Gefahren versichert die nicht in den vorgenannten Bausteinen versichert werden können und nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Ein weiterer Baustein in der Wohngebäudeversicherung ist der Einschluss der Glasversicherung. In der Regel wird dieser Baustein nur bei großen Glasflächen mitversichert.
Achtung: Auf Einschränkungen im Versicherungsschutz achten
Grundsätzlich sind zwar alle Gefahren versicherbar, doch muss auf Einschränkungen geachtet werden. So deckt etwa die Feuerversicherung keine Sengschäden mit ab ausser sie sind extra mitversichert. Die Leitungswasserversicherung keine Schäden, die durch Regenwasser aus Fallrohren entstanden sind, ausser die Fallrohre sind im Gebäude und diese Fallrohr sind ergänzend mitversichert. Es empfiehlt sich daher, in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) nicht nur die generellen Ausschlüsse wahrzunehmen, sondern auch die versicherten Gefahren hinsichtlich etwaiger Beschränkungen bzw. der Mitversicherung von Leistungsbestandteilen zu. I
Was ist beim Versicherungswert und der Versicherungssumme zu beachten?
Der Versicherungswert stellt die Grundlage der Entschädigungsberechnung dar. Er ist gewissermaßen auch der Richtwert für die Versicherungssumme. Wird nämlich die Versicherungssumme gleich hoch wie der Versicherungswert festgelegt, liegt weder eine Über- noch eine Unterversicherung vor. Doch auch wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, können bauliche Maßnahmen dazu führen, dass dieser Wert angepasst werden muss.
Wir empfehlen aus diesem Grund, alle Wert steigernden Veränderungen unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Andernfalls wäre das Gebäude dann unterversichert, was im Schadenfall eine verminderte Kostenerstattung seitens des Versicherers zur Folge hätte. Zur grundsätzlichen Ermittlung des Versicherungswertes bieten die Versicherer Hilfsmitteln in Form von Fragebögen an. Obwohl die Wertermittlung manchem sehr abstrakt vorkommt, sind sie doch ein sehr geeignetes Hilfsmittel. Alternativ besteht die Möglichkeit den Wert des Gebäudes durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, was aber in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Manche Versicherer bieten an kostenfrei eine Wertermittlung durchzuführen.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung richtet sich nach folgenden Faktoren:
- Versicherungsumfang: Welche Gefahren sollten versichert sein (Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, unbenannte Gefahren, Glas
- Möglichen Erweiterungen des Versicherungsschutzes:
- Versicherung von erneuerbaren Energien,
- Schutzbrief/Notfallservice,
- Einschluss Photovoltaikdeckung
- Versicherungssumme
- Baujahr
- Bauart (Massiv- oder Fertighaus, Holzhaus)
- Bedachung hart = z.B. Ziegel, weich = z.B. Reetdach
- Standort / Gefahrenzone für die Gefahren Leistungswasser, Stum und Elementarschäden
- Selbstbeteiligung
- Vorschäden
Eine grobe Kalkulation: Ein Wohnhaus in massiver Bauweise mit harter Bedachung ca. 20 Jahre alt kostet für die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel ca. 1,5 Promille des Neuwertes p.a. Das würde bei einem Haus mit einem Neubauwert von 500.000 € eine Jahresprämie von 750 € bedeuten.
