Aus der Praxis:
Abschluss einer Risikolebens­versicherung trotz psychomotorischer Störung

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist der Gesundheitszustand des Versicherten ein wichtiges Kriterium. Vereinfacht gesagt: Je besser der Gesundheitszustand ist, desto unkomplizierter ist es, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Trotzdem können aber auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Vorerkrankungen eine Risikolebensversicherung abschließen, wie unser Praxisbeispiel zeigt: Obwohl bei unserem Mandanten eine schwere psychomotorische Störung vorlag, ist es ihm mithilfe unserer Beratung gelungen, einen guten Versicherer zu finden und somit erfolgreich eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

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Psychomotorische Störung bei einem 29-jährigen Bauingenieur

Herr K., ein 29-jähriger Bauingenieur, ist seit einem Brandunfall als Kind seelisch geschädigt und in seinen Bewegungsabläufen teilweise eingeschränkt. In bestimmten Situationen reagiert er deshalb unbeherrscht und macht unkontrollierte Bewegungen. An seiner Handschrift wird diese psychomotorische Störung besonders schnell deutlich.

Vor wenigen Monaten hatte sich Herr K. selbstständig gemacht und dafür einen Kredit aufgenommen. Außerdem hatte er vor einem Jahr seine Lebensgefährtin geheiratet und ist vor Kurzem zum ersten Mal Vater geworden. Durch seine Rolle als junger Familienvater und Hauptverdiener der Familie machte sich Herr K. Sorgen um die finanzielle Absicherung seiner Frau und seines Kindes im Falle seines vorzeitigen Todes. Er beschloss deshalb, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, erfuhr in diesem Zuge aber von einem Freund, dass seine psychomotorische Störung ein Risikofaktor für den Versicherer darstellt.

Exkurs: Warum eine psychomotorische Störung als Gesundheitsrisiko eingestuft wird

Psychomotorische Störungen sind Störungen der Bewegungsabläufe des Körpers, die durch psychische Vorgänge beeinflusst werden. Diese machen sich unter anderem in Form von Verhaltensauffälligkeiten und fehlender Körperbeherrschung bemerkbar. Die Art der Ausprägung ist sehr unterschiedlich. Psychomotorische Störungen als solche stellen zwar nicht unbedingt selbst ein Gesundheitsrisiko dar. Häufig sind sie jedoch Symptome einer psychischen Erkrankung wie Schizophrenie oder ADHS. Daher verlangen Risikolebensversicherer in einem solchen Fall eine Gesundheitsprüfung.

Trotz erschwerter Bedingungen erfolgreicher Abschluss einer Risikolebensversicherung

Auf den guten Rat seines Freundes hin hat Herr K. sich vertrauensvoll an uns gewendet. In einem persönlichen Gespräch stellte sich schnell heraus, dass wir Herrn K. mit einer anonymisierten Ausschreibung am besten weiterhelfen konnten. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage bei allen potenziellen Versicherern, um zu ermitteln, welche Versicherer überhaupt einen Versicherungsschutz anbieten würden. Da eine Ausschreibung keine Antragstellung ist, konnten wir außerdem verhindern, dass der Antrag von Herrn K. abgelehnt und er dadurch eventuell in die Sonderwagniskartei eingetragen wird, was den Abschluss einer Risikolebensversicherung nur noch mehr erschwert hätte.

Nachdem uns innerhalb weniger Wochen die Angebote derjenigen Versicherer vorlagen, die Herrn K. eine Risikolebensversicherung in Aussicht stellten, konnten wir mit unserem Mandanten die Angebote sondieren und das bestmögliche herausfiltern.

Mithilfe unserer umfänglichen Beratung entschied er sich schließlich für einen Risikolebensversicherer, bei dem mit 10 % der geringste Beitragszuschlag erhoben wurde. Ohne größere Komplikationen oder sogar eine Antragsablehnung konnten wir Herrn K. auf diese Weise dabei unterstützen, erfolgreich eine in Preis und Leistung stimmige Risikolebensversicherung abzuschließen.

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Langjährige Erfahrung für Ihre Absicherung
Wir finden Lösungen auch bei Vorerkrankungen

In unserer langjährigen Tätigkeit als spezialisierte Versicherungsmakler haben wir bereits viele Mandanten mit den unterschiedlichsten Vorerkrankungen betreut. Unser Vorgehen bei der Vermittlung einer Risikolebensversicherung ist darauf spezialisiert, eine Antragsablehnung und damit eine Eintragung in die Sonderwagsniskartei der Lebensversicherer zu vermeiden.