Versicherungen fürs Homeoffice: Dank einem gutem Schutz entspannt zuhause arbeiten

Der Wunsch, Job und Privatleben zu vereinen, wird vielen Beschäftigten immer wichtiger. Damit steigt auch die Beliebtheit von Jobs, die das Homeoffice ermöglichen. Ein angemessener Versicherungsschutz ist hier wie im Büro von großer Bedeutung. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Versicherungen, die für das Arbeiten im Homeoffice relevant sind.

Unfallversicherung: Was gilt als Unfall im Homeoffice?

Grundsätzlich greift auch bei einem Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden die gesetzliche Unfallversicherung. Um als Arbeitsunfall klassifiziert zu werden, muss ein direkter Zusammenhang zwischen Unfall und Arbeit bestehen. Bei einem Sturz auf dem Weg zum Meeting-Raum sind Sie beispielsweise durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für private Wege innerhalb der Wohnung, wie zur Toilette oder in die Küche, galt dieser gesetzliche Versicherungsschutz bislang nicht.

Gleicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Homeoffice seit Juni 2021

Der Gesetzgeber reagierte jedoch auf den Trend in Richtung Homeoffice, indem die Definition von Arbeitsunfällen erweitert wurde. So gelten seit Juni 2021 für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice dieselben Bedingungen wie am Büroarbeitsplatz. Von nun an sind sowohl der Toilettengang als auch der Gang in die Küche versichert. Zu beachten: Der eigentliche Besuch auf der Toilette ist allerdings weiterhin weder im Homeoffice noch Büroarbeitsplatz versichert.

Eine ähnliche Wandlung erlebte die Regelung für Unfälle außerhalb Ihrer Wohnung. Auf dem Weg zur Arbeit soll noch das Kind in die KITA gebracht werden? Für diesen Weg sind Sie gesetzlich versichert. Vor den Neuregelungen wäre eine Unterbrechung der Homeoffice-Arbeit aus demselben Grund nicht gesetzlich unfallversichert gewesen. Fortan sind aber auch Unfälle Teil des Versicherungsschutzes, die auf dem Weg zwischen KITA und Homeoffice entstehen.

Sinnvoll, auch über das Homeoffice hinaus: Private Unfallversicherung

Mitunter fällt die Trennung von privater und beruflicher Tätigkeit zu Hause dennoch schwer. Allein die räumliche Nähe von Privatleben und Job sorgt schnell für eine Verschmelzung beider Bereiche. Immer häufiger setzen sich Gerichte mit der Frage auseinander, wie ein erlittener Unfall zu bewerten ist. Arbeiten Sie viel und häufig im Homeoffice, steigt das Risiko eines Unfalls, der nicht als Arbeitsunfall zu werten ist. Eine private Unfallversicherung schützt Sie davor, im Zweifelsfall ohne Versicherungsleistungen dazustehen. Obendrein versichert die private Unfallversicherung Sie auch bei Unglücken in der Freizeit, im Ausland oder beim Sport.

Hausratversicherung: Wo sind Arbeitsgeräte versichert?

Es ist üblich, für die Arbeit im Homeoffice zumindest einen Firmen-Laptop gestellt zu bekommen. Doch wie sind diese teils kostenintensiven Geräte versichert? Die Hausratversicherung schließt Fremdeigentum mit ein, wenn es nicht dem Vermieter, Mieter oder Untermieter gehört. Daher kommt die Hausratversicherung im Falle eines versicherten Schadens – etwa Leitungswasserschäden, Brand oder Einbruchdiebstahl – für das beschädigte oder abhandengekommene Gerät auf.

Aufgepasst bei der Versicherungssumme

Damit Ihr Versicherungsschutz passt, muss die Versicherungssumme stimmen! Besonders bei hochwertigen Geräten kommt es schnell zu einer Überschreitung der Versicherungssumme. In so einem Fall kann die Höhe des beschädigten Geräts mitunter nicht vollständig reguliert werden. Demnach kann eine Anpassung der Versicherungssumme sinnvoll sein. Idealerweise wird ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vereinbart. Tritt dann ein Schaden ein, verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung der Versicherungssumme und es wird bis zu einer vereinbarten Entschädigungsgrenze reguliert.

Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz in Arbeitsräumen außerhalb der Wohnung?

Sind die Räume, die Sie für das Homeoffice nutzen, nicht Teil Ihrer Wohnung oder über diese zu erreichen, gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht. Um auch solche Räume mitzuversichern, muss eine extra Vereinbarung getroffen werden.

Es ist eine traumhafte Vorstellung, direkt nach dem Feierabend am Strand zu sein. Wenn Sie mit der neuen Flexibilität alternative Orte wie das Feriendomizil zum Arbeitsort machen wollen, ist der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ sinnvoll. Dieser greift bei Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der dauerhaft bewohnten Räumlichkeiten befindet und daher nicht standardmäßig abgesichert ist. Wichtig für die Außenversicherung ist:

  • Grundsätzlich darf sich der Hausrat nicht länger als drei Monate außerhalb der eigentlichen Wohnung befinden, um in den Schutz der Außenversicherung zu fallen.
  • Es gilt zu beachten, dass ein Schadensersatz der Außenversicherung oft auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt ist. In den meisten Fällen sollte diese Begrenzung jedoch genügen.

Übrigens: Ist das Ferienhaus in Ihrem eigenen Besitz, müssen Sie dafür eine separate Hausratversicherung abschließen.

Privathaftpflichtversicherung: Wann greift die Haftpflichtversicherung im Homeoffice?

Der vom Arbeitgeber gestellte Laptop ist weiterhin Eigentum des Unternehmens. Was ist jedoch, wenn dieser durch Eigenverschulden beschädigt wird? Oder durch die Homeoffice-Tätigkeit eines Mitarbeiters der Arbeitnehmer einen Schaden erleidet? Im Büro wie zu Hause gilt für Angestellte die abgestufte Arbeitnehmerhaftung, welche sich wie folgt gestaltet:

  • Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden.
  • Im Falle einer mittleren Fahrlässigkeit kommt es zu einer Haftungsteilung.
  • Im Falle einer groben Fahrlässigkeit und mit Vorsatz haftet der Arbeitnehmer.

Leichte Fahrlässigkeit

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Schaden passiert: Die leichte Fahrlässigkeit umfasst relativ harmlose Verschulden, wie sie im Laufe des Berufslebens jedem Arbeitnehmer passieren können.

Beispiel für leichte Fahrlässigkeit

Das digitale Meeting im Homeoffice war erfolgreich und nun möchte eine Arbeitnehmerin die beschlossenen Punkte zusammentragen, um sie an die beteiligten Mitarbeiter weiterzuleiten. Da es bereits dämmert, kann sie ihre handschriftlichen Notizen kaum noch erkennen. Plötzlich passiert es: Beim geistesabwesenden Griff zur Schreibtischlampe stößt sie versehentlich den Arbeitslaptop vom Schreibtisch. Beim Aufschlag springt der Bildschirm und muss nun repariert werden.

Mittlere Fahrlässigkeit

Nimmt ein Arbeitnehmer einen Schaden in Kauf, glaubt jedoch, dass sein Eintreten unwahrscheinlich sei, ist von mittlerer Fahrlässigkeit die Rede. Hier lässt der Mitarbeiter die erforderliche Sorgfalt vermissen. In solchen Fällen kommt es zu einem Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der mittels einer sogenannten Quotelung aufgeteilt wird. Allerdings wird der Schaden nicht zwangsläufig hälftig aufgeteilt, sondern die Quotelung muss für den Arbeitnehmer zumutbar sein. Grob kann von einer maximalen Gesamthöhe ausgegangen werden, die drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers nicht überschreitet.

Beispiel mittlere Fahrlässigkeit

Trotz mehrfacher Warnungen der IT-Abteilung öffnet ein Arbeitnehmer den E-Mail-Anhang eines unbekannten Absenders. Die IT-Infrastruktur des Arbeitgebers wird von Viren befallen. Dieser hatte jedoch für keinen durchgängigen Virenschutz durch Software mit aktuellen Virensignaturen gesorgt.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit lässt der Arbeitnehmer die erforderliche Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht. Im Regelfall haftet hier der Arbeitnehmer für den gesamten entstandenen Schaden. Doch Zumutbarkeit spielt auch hier eine Rolle: Stellt die zu ersetzende Schadenshöhe für den Arbeitnehmer eine Existenzgefährdung dar, wird wie bei der mittleren Fahrlässigkeit eine entsprechende Quotelung festgelegt.

Beispiel für grobe Fahrlässigkeit

Obwohl der Himmel stark verdunkelt ist und es kräftig regnet, öffnet ein Arbeitnehmer im Homeoffice wie üblich sein Dachfenster über dem Arbeitsplatz und geht für die Mittagspause in die Küche. Nach der Pause kehrt er zurück und stellt die Funktionsunfähigkeit seines Laptops fest, der aufgrund der eindringenden Feuchtigkeit Schaden genommen hat.

Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz über die abgestufte Arbeitnehmerhaftung hinaus

Eine Privathaftpflichtversicherung springt für Sie ein, wenn die abgestufte Arbeitnehmerhaftung nicht mehr greift. Denn diese gilt nur bei durch betriebliche Arbeit verursachten Schäden. Nicht in die abgestufte Arbeitnehmerhaftung fällt beispielsweise, wenn Sie Ihr Notebook zur Kaffeepause mit in die Küche nehmen, um auf eine E-Mail zu warten, und dann den Kaffee auf dem Laptop verschütten. Obwohl Ihr Handeln nicht grob fahrlässig war, müssten Sie für den entstandenen Schaden aufkommen.

Auch bei Schäden, die nach Feierabend oder am Wochenende entstehen, gilt die abgestufte Arbeitnehmerhaftung nicht. Und bei grober Fahrlässigkeit müssten Sie ohnehin die Kosten tragen. In beiden Fällen ist die Privathaftpflichtversicherung für Sie da.

Kfz-Versicherung: Geringere Kosten dank weniger Fahrten zum betrieblichen Arbeitsplatz

Wer weniger zum Arbeitsplatz fährt, muss auch weniger für die Kfz-Police zahlen, wodurch die Arbeit im Homeoffice auch Ihre Kfz-Versicherung günstiger macht. Wichtig ist es, die geringere Fahrleistung umgehend der Kfz-Versicherung zu melden, denn etwaige Rückzahlungen werden meist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vorgenommen und nicht rückwirkend erstattet. Wenn Sie bereits für das kommende Jahr eine geringere Fahrleistung erwarten, ist es empfehlenswert, die Kilometerleistung für dieses gleich mit anzupassen.

Sorgenfrei im Homeoffice: Ein Fazit

Arbeitnehmern im Homeoffice wird zusehends mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht, besonders durch die Reaktion des Gesetzgebers auf den aktuellen Wandel der Arbeitswelt. So wird ihnen mit der Erweiterung der Arbeitsunfall-Definition derselbe gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zugesichert wie Angestellten vor Ort. Lediglich gegen private Risiken müssen Sie sich weiterhin separat absichern.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Rundum-Schutz fürs Homeoffice!

Mit einer Kombination aus privater Unfallversicherung sowie eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Hausrat- und Haftpflichtversicherung sind Sie im Homeoffice bestens geschützt. So kann das Arbeiten von zu Hause aus bedenkenlos und erfolgreich gelingen. Kontaktieren Sie uns für unverbindliche und unabhängige Versicherungsangebote!

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Neben Beratung und Betreuung bieten wir Versicherungskonzepte nach Wunsch und Maß in Kombination mit einem individuellen und persönlichen Service.

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