Au-pair und Demi-pair: Was Gastfamilien aus Versicherungssicht wissen sollten

Nach Jahren in der Schul- oder Studienzeit zieht es weltweit junge Menschen vor dem Berufseinstieg zunächst in die Ferne. Eine Auszeit nehmen und gleichzeitig die Welt erkunden: Der Zeitpunkt dafür ist perfekt, denn noch ist die nötige Freiheit vorhanden. Immer beliebter sind deshalb Auslandsstellen als Au-pair oder Demi-pair.

Die Gastfamilie erleichtert das Ankommen und Anschlussfinden im fremden Land. Und auch die Sprache erlernt sich dabei wie von selbst! Während im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung geholfen wird, kann sich sogar ein kleines Taschengeld dazuverdient werden, um die Freizeit zu gestalten. Wertvolle Erfahrungen sind für Au-pairs bzw. Demi-pairs und die jeweiligen Gastfamilien in jedem Fall gegeben.

Der Unterschied zwischen Au-pair und Demi-pair ist übrigens, dass beim Demi-pair nur halbtags in der Familie gearbeitet wird. Die restliche Zeit wird etwa für den Besuch von Sprachkursen aufgewendet, um an den Fremdsprachenkenntnissen zu feilen. Im Folgenden fassen wir Au-pair und Demi-pair der Einfachheit halber nur noch unter der Bezeichnung „Au-pair“ zusammen, da die Regelungen für beide Varianten identisch sind.

Selbst Gastfamilie sein: Was ist dafür wichtig?

Jahr für Jahr zieht es etwa 10.000 junge Menschen als Au-pairs nach Deutschland. Der Andrang ist sogar noch größer, stets kommen viele Bewerber auf eine kleinere Zahl an Gastfamilien. Haben Sie selbst schon mit dem Gedanken gespielt, ein Au-pair bei sich aufzunehmen? Für eine Qualifizierung als Gastfamilie hat die Bundesagentur für Arbeit Anforderungen an Gasteltern in einem Merkblatt zusammengestellt, welches vor allem folgende Punkte beinhaltet:

  • Ein eigenes Zimmer
    Auch für ein Au-pair ist Privatsphäre wichtig. Ein eigenes Zimmer bildet einen Rückzugsort und erleichtert das Wohlfühlen im neuen Zuhause auf Zeit.
  • Teilnahme am Familienleben
    In Ihrer Familie ist der Au-pair zu Gast. Im Vordergrund stehen hier auch das Erlernen der Sprache sowie der Sitten und Gebräuche unserer Kultur. Ein Au-pair ist nicht nur als günstige Putzkraft oder Haushaltshilfe zu verstehen, sondern sollte mit in das Familienleben aufgenommen werden. Bei Ausflügen, Familienaktivitäten und am Esstisch soll das neue Mitglied eingebunden sein. Solange Sie das Gefühl haben, in guter Erinnerung zu bleiben, machen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit alles richtig.
  • Abschluss eines Au-pair-Vertrags
    Auch wenn die Nähe zur Familie ein besonderes Arbeitsverhältnis schafft, gehen Sie im Kern doch ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Au-pair ein. Dessen Rahmenbedingungen gilt es schriftlich festzuhalten. In den Vertrag gehören unter anderem die Beginn und Dauer der Beschäftigung, wie hoch das monatliche Taschengeld ausfällt und Teilnahmemöglichkeiten an Sprachkursen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen Mustervertrag zur Verfügung, welchen Sie als Vorlage verwenden können.
  • Abschluss einer Au-pair-Versicherung
    Auf die einzelnen Bestandteile einer Au-pair-Versicherung gehen wir im Folgenden detailliert ein.

Au-pair-Versicherung

Als Gasteltern eines Au-pairs in Deutschland sind Sie verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthalts eine Au-pair-Versicherung abzuschließen. Für den Fall einer Krankheit, eines Unfalls sowie Schwangerschaft und Geburt ist die Versicherung vorgeschrieben.

Eine vollständige Au-pair-Versicherung setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen:

Krankenversicherung

Die an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientierte Au-pair-Krankenversicherung wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben. Ob es um ambulante und stationäre Behandlungen oder gar den Rücktransport bei schwerer Erkrankung geht: All dies deckt die Versicherung ab. Auch den Fall einer Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes schließt die Au-pair-Krankenversicherung mit ein.

Grundsätzlich ist eine Behandlung bei jedem zugelassenen Arzt oder Zahnarzt möglich. Solange die Abrechnung nach Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erfolgt, gibt es keine Einschränkungen bei der Wahl. Die Kostenerstattung ist abhängig vom gewählten Versicherungstarif und zwischen dem 1,8-fachen und dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung angesiedelt.

Zur Einordnung: Bei gesetzlich versicherten Patienten können Ärzte ohne schriftliche Begründung bis zum Regelhöchstsatz abrechnen, der beim 2,3-fachen Satz liegt. Um Restkosten möglichst zu vermeiden, sollte zumindest dieser Erstattungssatz für die Absicherung eines Au-pairs beachtet werden. Zwischen den angebotenen Tarifen gibt es außerdem noch weitere Unterschiede, so zum Beispiel im Hinblick auf die Selbstbeteiligung oder Maximalerstattung im Zuge medizinisch notwendiger Rücktransporte in die Heimat.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist ebenfalls eine vorgeschriebene Versicherung. Zu den Leistungen gehören unter anderem Kapitalzahlungen bei Invalidität oder Tod, die durch einen Unfall eintreten. Hierbei gibt es keine Vorschriften bezüglich der Absicherungshöhen. Daher stellen die Anbieter solcher Au-pair-Tarife meist vorgegebene Pakete mit verschiedenen Versicherungssummen zur Verfügung, zwischen denen gewählt werden kann.

Privathaftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherung für Au-pair-Tätigkeiten

Spezielle Au-pair-Tarife decken gleich beide Versicherungen ab. Im Wesentlichen sind folgende Schäden versichert:

  • Schäden, die beispielsweise im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit im Haushalt der Gastfamilie verursacht werden
  • Schäden, die Ihnen als Gastfamilie eventuell zugefügt werden

Die sogenannten Au-pair-Lösungen der Haftpflichtversicherung sind perfekte Ergänzungen bereits bestehender Absicherungen. So hat Ihr Au-pair vielleicht bereits eine eigene Haftpflichtversicherung in der Heimat. Und je nach Tarif und Anbieter ist es möglich, dass Ihr Au-pair in Ihre bestehende Privathaftpflicht fällt.

Dennoch ist Vorsicht geboten, denn eine solche Konstellation schließt Schäden an Ihren beweglichen Gegenständen – etwa Bildern, Möbeln, elektrischen Geräten – nicht mit ein. Bereits eingeschlossen sind bei vielen Anbietern jedoch Schäden an Ihren Wohnräumen. Au-pair-Lösungen sind also kein vollumfänglicher Schutz. Gegen größere, existenzielle Schäden sind Sie damit aber gewappnet.

Abschiebekostenversicherung

Zur Erteilung eines Visums durch die Ausländerbehörden verlangen diese häufig eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von den Gasteltern, was bedeutet: Für die Kosten kommen die Gasteltern im Falle einer Abschiebung auf. Zu dieser kommt es beispielsweise dann, wenn Ihr Au-pair eine Straftat begeht.

Um die Abschiebekosten nicht selbst leisten zu müssen, kann eine Abschiebekostenversicherung abgeschlossen werden. Bis zu einer vereinbarten Höchstentschädigungssumme und ggf. abzüglich einer Selbstbeteiligung kommt dann die Abschiebekostenversicherung für die Kosten auf. Diese belaufen sich je nach Heimatland auf zwischen 600 und einigen Tausend Euro. Bei den meisten Anbietern kann die Abschiebekostenversicherung formal an die Haftpflichtversicherung angehängt werden.

Auch gibt es Fälle, in denen ein Au-pair am Ende des vereinbarten Aufenthalts und mit Ablauf des Visums das Land nicht verlässt. In der Theorie können Gasteltern hier für die anfallenden Kosten zur Verantwortung gezogen werden, wenn die betreffende Person nach Jahren in der Illegalität wieder auftaucht. Gegen diese Fälle kann sich kaum abgesichert werden, denn der Versicherungsschutz der Abschiebekostenversicherung läuft spätestens mit dem Visum aus. Beiträge aus beispielsweise Internetforen, in denen ehemalige Gasteltern Erfahrungen austauschen, zeigen jedoch, dass es sich hierbei um absolute Ausnahmen handelt. Wir sind deshalb der Ansicht, dass dieses theoretische Restrisiko ohne viele Bedenken eingegangen werden kann.

Nicht vergessen: KFZ-Versicherung

Für Ausflüge an freien Tagen oder für den Weg zum Sprachkurs ist es äußerst praktisch, wenn Ihr Au-pair eines der Familienfahrzeuge nutzen darf. Doch aufgepasst: Keinesfalls sollten Sie versäumen, bei der KFZ-Versicherung diesen zusätzlichen Fahrer für das jeweilige Fahrzeug anzumelden. Andernfalls könnten Sie im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz gefährden. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wir unterstützen Sie beim Ermitteln und Abschließen des passenden Versicherungsschutzes für Ihr Au-pair

Zwar können Sie sehen, dass einige Dinge aus Versicherungssicht bedacht werden müssen, bevor ein Au-pair bei Ihnen einzieht .All die geforderten oder empfohlenen Versicherungen lassen sich jedoch problemlos über spezielle Versicherungslösungen abdecken. Diese sind in der Regel eher preiswert, sodass anfallende Prämien und Schutz vor möglichen Risiken in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Bei dem Großteil der Anbieter liegen zwischen den monatlichen Einstiegs- oder Premiumtarifen nur wenige Euro Beitragsunterschied.

Bei der Suche nach einem optimalen Versicherungsschutz helfen wie Ihnen!

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema „Au-pair-Versicherung“ lohnt sich in jedem Fall. So können auch Auswirkungen auf das eventuell benötigte Visum entstehen, die es schnell zu klären gilt. Wir stehen Ihnen für Fragen und konkrete Versicherungslösungen stets gern zur Verfügung.

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Neben Beratung und Betreuung bieten wir Versicherungskonzepte nach Wunsch und Maß in Kombination mit einem individuellen und persönlichen Service.

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