Private Unfallversicherung  //  Leistungsarten //  Invaliditätsgrade // Checkliste

Leistungsbestandteile Unfallversicherung

Wichtige Leistungsarten haben wir Ihnen unter „Die Leistungsarten in der Unfallversicherung“ zusammengestellt. Zusätzlich können die folgenden Leistungsarten Bestandteil des Versicherungsschutzes sein:

Unfallrente: Die Unfallrente kann als Zusatz in eine Unfallversicherung integriert oder in einem Einzelvertrag abgeschlossen werden. Eine Unfallrente zahlen Versicherer in der Regel erst, wenn durch einen Unfall eine bleibende Invalidität von mindestens 50% herbeigeführt wird. Eine fünfzigprozentige Invalidität liegt laut den Unfall-Musterbedingungen beispielsweise bei dem Verlust eines Auges oder dem Verlust eines Beines bis unterhalb des Knies vor. Eine so schwere Verletzung ist jedoch ausgesprochen selten und die Wahrscheinlichkeit, nach einem Unfall einen Anspruch auf die Unfallrente zu haben, ist daher sehr gering.

Die Unfallrente ist aus dem oben genannten Grund in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, da sie die Police nur unnötig verteuert. Für Kinder allerdings kann sie sinnvoll sein, da Kinder noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können und mit einer lebenslangen Unfallrente einen etwaigen zukünftigen, invaliditätsbedingten Verdienstausfall wenigstens etwas ausgleichen können. Zudem ist die Unfallrente für Personen interessant, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine BU erhalten können, denn einige Anbieter verzichten bei der Unfallversicherung auf Gesundheitsfragen.

Bergungskosten: Bergungskosten werden dann in Höhe der vertraglich festgelegten Summe von dem Versicherer übernommen, wenn der Versicherte einen Unfall gemäß der Versicherungsbedingungen erlitten hat. Bergungskosten können zum Beispiel sein Such- und Rettungsmaßnahmen, Überführung zum Wohnsitz im Todesfall, Rücktransport des Verletzten oder Rücktransport des Partners oder minderjähriger Kinder bei einem Unfall im Ausland. Inwieweit Bergungskosten versichert werden können und in welchem Umfang ist von dem jeweiligen Anbieter abhängig.

Kosmetische Operationen: Für Kosten für kosmetische Operationen kann bei einigen Anbietern eine Versicherungssumme mit versichert werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zu der Höhe der vertraglich vereinbarten Summe, wenn die körperliche Schädigung, die durch die Operation behoben werden soll, durch einen Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen herbeigeführt worden ist.

Zahnbehandlungskosten: Wenn Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzkosten versichert sind, übernimmt der Versicherer diese, wenn der Verlust oder die Beschädigung von Zähnen (in der Regel nur bei Schneide- und Eckzähnen) unfallbedingt ist.

Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, kann ein Versicherungsvergleich eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage sein. Folgen Sie dem Kontaktlink und fordern Sie einen Vergleich an, der Ihre spezifischen Voraussetzungen bereits berücksichtigt.

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