Private Unfallversicherung Glossar
Mitwirkungsanteil: Hat eine zuvor bestehende Krankheit oder ein Gebrechen an der durch einen Unfall hervorgerufenen Schädigung mitgewirkt, so wird der entsprechende Mitwirkungsanteil bei der Berechnung der Invaliditätsleistung berücksichtigt. Ein Mitwirkungsanteil mindert demnach die Leistung bei Invalidität um einen bestimmten Prozentsatz. Beispiel: Ein an Diabetes leidender Versicherungsnehmer verletzt sich am Fuß. Es kommt durch die Krankheit zu einer Wundheilungsstörung, die eine Amputation notwendig macht. Auslösendes Ereignis ist zwar der Unfall, doch die Erkrankung des Versicherten trägt in erheblichem Maß zu dem entstehen der Invalidität bei, der Versicherer zahlt eine entsprechend geringere Invaliditätsleistung. Ein praktisches Beispiel finden Sie hier: Unfallversicherung Mitwirkungsanteil
Prämienrückzahlungsgewähr: Die sogenannte Prämienrückzahlungsgewähr wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Beiträge nach Ablauf der Versicherung zurückerstattet bekommt, wenn er keine Leistung in Anspruch genommen hat. Damit eine Rückzahlung möglich ist, werden die Leistungen der Versicherung besonders teuer berechnet, so dass der Versicherte im Grunde drauf zahlen muss und sich die Prämienrückzahlungsgewähr im Regelfall nicht lohnt.
Progression: Wurde in einer Unfallversicherung Progression vereinbart, so erhöht sich die Invaliditätsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional um ein Mehrfaches der eigentlich vereinbarten Grundversicherungssumme. Vereinbart werden können beispielsweise Progressionen von 250%, 300% oder 500%. Die Progression kommt allerdings erst bei einer Invalidität von über 25% zum Tragen. Beispiel (Versicherungssumme jeweils 100.000€): Bei einer Invalidität von 25% und einer Progression von 300% erhält der Versicherte 25.000€, da sich die Progression noch nicht auswirkt. Bei einer Invalidität von 100% und einer Progression von 300% erhält der Versicherte 300.000€. Die Progression ist nicht für jeden sinnvoll, wichtiger ist es meist, eine ausreichend hohe Grundversicherungssumme zu vereinbaren, da die Wahrscheinlichkeit eines hohen Invaliditätsgrades sehr gering ist.
Vorinvalidität: Wird durch einen Unfall ein Körperteil geschädigt und bestand für diesen bereits vorher eine Schädigung, so wird bei der Berechnung des Invaliditätsgrades diese Vorinvalidität berücksichtigt, das heißt abgezogen. Beispiel: Der Versicherte verliert bei einem Unfall den linken Fuß. Am linken Fuß fehlte dem Versicherten bereits vor dem Unfall die große Zehe. Von dem Invaliditätsgrad für den verlorenen Fuß von 40% wird der Grad der Vorinvalidität durch das Fehlen der großen Zehe von 5% abgezogen, es ergibt sich demnach ein Invaliditätsgrad von 35% für die Berechnung der Invaliditätsleistung.