Risikolebensversicherung trotz scheinbar gefährlicher Hobbies abschließen – Flugsport

Zum Antrag auf eine Risikolebensversicherung gehören umfangreiche Fragebögen, mithilfe derer die Versicherungsunternehmen alle Daten des Interessenten sammeln, die Aufschlüsse über dessen gesundheitliche Risiken und Lebenserwartung geben. Auf dieser Basis entscheiden die Versicherer, ob sie Versicherungsschutz gewähren und ob sie einen Risikozuschlag berechnen. Schätzt das Versicherungsunternehmen das Risiko als zu hoch ein, kommt es zu einer Antragsablehnung. Auch einige Hobbies und Sportarten im Bereich des Flugsports werden bei der Einschätzung des Risikos genauer betrachtet.

Flugsport als Risikofaktor

Flugsport gilt generell als gefährliche Sportart und wird von vielen Risikolebensversicherern
mit einer Ausschlussklausel versehen, wenn die Sportart beruflich ausgeübt wird. Für
Freizeit- und Amateursportler lassen sich Tendenzen abbilden, welche Konditionen die meisten Versicherer bei der Risikolebensversicherung für bestimmte Sportarten anbieten
können.

Air Racing / Luftrennen

Kompetitives Fliegen ist für viele Versicherungsunternehmen ein Grund für eine
Antragsablehnung. Die Gefahr, die das schnelle Tempo und die anderen Teilnehmer eines
Rennens darstellen, wird als sehr hoch eingeschätzt.

Ballonfahren

In der Regel wird Ballonfahren bei einer Risikolebensversicherung uneingeschränkt
versichert. Einige Versicherer können aber Zuschläge von bis zu 1‰ berechnen, wenn
Wettbewerbe bestritten werden.

Drachenfliegen

Das Fliegen mit einem Drachen wird meistens mit einem Risikozuschlag von etwa 1‰
versichert. Auch hier gilt: Werden Wettbewerbe bestritten, kann sich der Zuschlag erhöhen.

Fallschirmspringen

Beim Fallschirmspringen kommt es auf die Art des Sprungs an. So wird zum Beispiel Base –
Jumping oder das Springen mit einem Wing – Suit in den meisten Fällen zu einer
Antragsablehnung führen. Für die meisten anderen Formen des Fallschirmspringens kann ein
Risikozuschlag verlangt werden, der jedoch durch unterschiedlich hoch angesetzt ist. Hier
lohnt es sich, eine Risikovoranfrage zu stellen.

Fluglehrer

Nebenberufliche Fluglehrer oder ehrenamtliche Freizeit – Lehrer müssen die gebotenen
Konditionen der Risikolebensversicherer meist durch eine Risikovoranfrage individuell
einschätzen lassen – vorausgesetzt, die Versicherungsunternehmen verfügen über keine
Ausschlussklausel.

Flugvorführungen / Flugschauen

Spektakuläre Vorführungen und Manöver sind für die meisten Versicherer ein Grund, den
Antrag abzulehnen.

Historische Fluggeräte

Auch wenn das Hobby des Fliegens mit historischen Fluggeräten wohl ein Nischenthema ist,
greift für viele Versicherungsunternehmen eine Ausschlussklausel für den Abschluss einer
Risikolebensversicherung. Über eine Risikovoranfrage kann aber jeder Einzelfall individuell
bewertet werden.

Hubschrauber / Privatflugzeuge

Das private Fliegen von Hubschraubern und Privatflugzeugen wird von den meisten
Versicherern mit einem Risikozuschlag von bis zu 1‰. Der Zuschlag kann sich erhöhen, wenn
Wettbewerbe bestritten oder Kunstflug betrieben wird.

Paragliding / Gleitschirmfliegen

Paragliding führt in der Regel zu einem Risikozuschlag von 1‰. Werden mit dem Gleitschirm
Wettbewerbe bestritten, muss der Antrag fast immer individuell geprüft werden, um zu
ermitteln, ob Versicherungsschutz geboten wird.

Segelfliegen

Dieses Hobby kann meist mit einem Zuschlag von bis zu 1‰ in der Risikolebensversicherung
abgesichert werden. Auch hier kommt die Höhe des Risikozuschlags darauf an, ob
Wettbewerbe oder Kunstflug betrieben werden.

Ultraleichtfliegen

Generell wir Ultraleichtfliegen meist mit einem Risikozuschlag von 1‰ versichert. Als
Kunstflieger mit einem Ultraleichtflieger gestaltet sich der Abschluss einer
Risikolebensversicherung aber eher schwierig, da viele Versicherer dieses Hobby als sehr
riskant einstufen.

Achtung:

Risikozuschläge werden bei einer Risikolebensversicherung anhand der
Versicherungssumme in Promille errechnet. Auch ein geringer Zuschlag von 1‰ kann
also erhebliche Auswirkungen auf die monatlichen Beiträge haben.

Risikovoranfrage beim Abschluss einer Risikolebensversicherung

Flugsport als Hobby kann den Abschluss einer Risikolebensversicherung erschweren. Ein
sinnvolles Vorgehen bei der Antragsstellung ist eine anonymisierte Risikovoranfrage, die es
ermöglicht, die Angebote und Konditionen mehrerer Versicherer für Ihren individuellen Fall
miteinander zu vergleichen. Wir bieten diesen Service kostenlos an, bei dem wir
verschiedene Versicherer gleichzeitig mit Ihren Daten anfragen, um Ihnen einen Überblick
über die Bedingungen und Anforderungen der Versicherungsunternehmen zu ermöglichen.
Durch die Anonymisierung Ihrer Daten müssen Sie dabei zu keinem Zeitpunkt befürchten, im
Falle einer Antragsablehnung in die Sonderwagniskarte eingetragen zu werden.

Spezielle Lösungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Einige Versicherer bieten spezielle Sonderlösungen für den Abschluss einer
Risikolebensversicherung an, bei denen die zu beantwortenden Fragen reduziert werden. Manche Sonderaktionen verzichten dabei ganz auf Fragen zu gefährlichen Hobbies, was für
Sie von Vorteil sein kann, wenn Sie eine oder mehrere möglicherweise riskante Sportarten
ausüben. Wir prüfen immer, ob es für Ihren Versicherungsfall eine Sonderaktion gibt.
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