Rechtsschutzversicherung

Privat-Rechtsschutz unterstützt bei der Wahrung rechtlicher Interessen bei unangenehmen Reisemängeln

Viele Deutsche flüchten im Winter aufgrund der andauernden Dunkelheit und den niedrigen Temperaturen in den Urlaub. Oft von langer Hand geplant, wohlverdient und zumeist kostspielig, wünschen sich die Reisenden eine entspannende Zeit in einer angenehmen Unterkunft und vor allem die Serviceleistungen, die gebucht wurden. Immer häufiger wird jedoch von desaströsen Zuständen während der Urlaubsreise berichtet. Die Enttäuschung ist in solchen Fällen groß und die „verlorene“ Zeit kann dem Geschädigten nicht zurückerstattet werden. Jedoch kann eine gewisse finanzielle Entschädigung den Schaden begrenzen oder ausgleichen. Die Bearbeitung dieser Fälle gegenüber von „übermächtigen“ Reiseveranstaltern muss, wenn eine gute Chance auf Erfolg gewünscht ist, jedoch zumeist der Profi, ein Fachanwalt, übernehmen. Rechtsberatung und -vertretung ist kostenintensiv und die Kosten können durch eine private Rechtsschutzversicherung abgesichert werden, wie der folgende Fall zeigt:

Einer unserer Kunden hat für sich und seine Familie eine 14-tägige Urlaubsreise im Wert von rund 3.200 Euro nach Hurghada, Ägypten gebucht. Da die Familie in der gebuchten Hotelanlage bereits des öfteren ihren Urlaub entspannt und zufrieden verbracht hat, ist die Vorfreude groß. Bei der Ankunft muss unser Kunde jedoch feststellen, dass zwei der drei Becken der Poollandschaft aus unerfindlichen Gründen gesperrt wurden. Da ein neuer Wohnkomplex angebaut werden soll, ist bereits ab dem frühen Morgen bis zum späten Nachmittag Baulärm zu hören. Baustaub und -abfälle tragen nicht zur Entspannung der Familie bei. Auch die Zimmerausstattung sowie die angekündigte Speiseauswahl für Frühstück und Abendessen fallen nicht wie angegeben aus. Unser Kunde beschwert sich daraufhin mehrfach bei der zuständigen Reiseleitung, leider jedoch ohne Erfolg.

Berechtigterweise beauftragt unser Kunde nach der Rückkehr nach Deutschland einen Anwalt, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat. Als Geschädigter berief er sich auf den Grundsatz der Prospektwahrheit. Es wird eine Rückerstattung des Urlaubspreises sowie ein Schadensersatz für die nutzlos aufgewendete Reisezeit von insgesamt 4.500 Euro gefordert. Von dem Reiseveranstalter wird diese Schadensforderung zurückgewiesen, woraufhin der Anwalt eine Klage einreicht.

Bei der Verhandlung des Falls vor Gericht, wird unser Kunde darauf hingewiesen, dass in den Gesprächsnotizen der Reiseleitung ausschließlich von dem Lärm in der Anlage gesprochen wird, die weiteren Ärgernisse jedoch nicht erwähnt wurden. Um korrekte Angaben von Seiten der Reiseleitung und von Seiten des Klägers zu erhalten, möchte das Gericht den Reiseleiter als Zeugen vernehmen sowie weitere Angaben geklärt haben. Aufgrund dieser Forderungen, dauerte der Rechtsstreit über mehrere Monate an.

Da der Reiseveranstalter an der baldigen Beendigung des Rechtsstreits interessiert war, wurde unserem Kunden eine Summe von 2.500 Euro angeboten, welche dieser zur Abgeltung aller Ansprüche annahm. Die durch den Rechtsfall entstandenen Kosten für die Rechtsanwälte sollte jede Partei einständig übernehmen, die Gerichtskosten teilten sich die Parteien. Da unser Kunde eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte, wurden ihm die entstandenen Kosten in Höhe von 1.390,- € von der Versicherungsgesellschaft erstattet.

Per Abschluss einer Privat-Rechtsschutzes können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart und diverse Leistungen versichert werden. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen entsteht ein Versicherungsschutz, der den Versicherten vor Kosten schützt, die für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen notwendig sind. Neben den in diesem Fall übernommenen Anwalts- und Gerichtskosten, werden auch Entschädigungen für Zeugen oder Sachverständige sowie Gutachterkosten übernommen.