Wohngebäudeversicherung Wohnfläche

Was zählt als Wohnfläche innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses?

Was für eine Wohngebäudeversicherung bezahlt werden muss, hängt unter anderem von der zur Verfügung stehenden Wohnfläche ab. Für Versicherungsnehmer stellt sich daher nicht zuletzt die Frage: Was zählt eigentlich dazu?

Leichte Frage, schwierige Antwort

Auf den ersten Blick ist die Antwort trivial: Die Wohnfläche ist alles das, wo gewohnt wird. So ist die Grundfläche des Wohnzimmers beispielsweise eindeutig der Wohnfläche zuzuordnen. Wie aber verhält es sich mit dem Flur oder Keller? Wird ein Balkon mit angerechnet? Zählt die Fläche unterhalb einer Dachschräge nur halb, da sie lediglich eingeschränkt genutzt werden kann?

Unklarheiten können vor allem im Schadenfall Konsequenzen haben

Die teils unklare Sachlage kann dazu führen, dass die Wohnfläche falsch im Versicherungsvertrag vermerkt wird. Das hat Konsequenzen. Denn im Versicherungsfall drohen bei zu niedrig angegebener Wohnfläche Leistungskürzungen. Wurde hingegen die Wohnfläche zu großzügig bemessen, zahlt der Versicherte unnötig überhöhte Beiträge.

Um Klarheit zu schaffen, was zur Wohnfläche ganz oder teilweise gehört, gibt die folgende Tabelle Auskunft.

Als Wohnfläche zählt die komplette Grundfläche von:Als Wohnfläche wird bis zur Hälfte angerechnet:Zur Wohnfläche gehört außerdem die Grundfläche von:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Badezimmer/WC
  • Küche/Esszimmer
  • Flur/Diele
  • Nebenräume (Vorraum, Besen-/Speisekammer, Schrankräume etc.)


  • Balkon
  • Loggia
  • Terrasse
  • Dachgarten


  • Wintergarten
  • Schwimmbad
  • sonstige Räume, die nach allen Seiten geschlossen sind und einem erhöhten Wohnbedürfnis dienen (Sauna, Fitnessraum etc.)

Was gemäß der Wohnflächenverordnung voll, zur Hälfte oder nicht sowie von der Wohnfläche abgezogen bzw. nicht mit angerechnet wird, ist nachstehend aufgelistet. *

Für die Wohnfläche voll berechnet werden:Für die Wohnfläche zur Hälfte oder nicht berechnet werden:Von der Wohnfläche abgezogen werden:Nicht zur Wohnfläche gehört die Grundfläche von:

  • Räume oder Raumteile, die mindestens 2 m hoch sind
  • Fenster und offene Wandnischen, die mehr als 0,13 m tief sind und bis zum Boden herunter reichen
  • Erker und Wandschränke mit einer Mindestgrundfläche von 0,50 m²
  • Raumteile unterhalb einer Treppe, sofern die lichte Höhe mindestens 2 m beträgt


  • zur Hälfte berechnet: Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m
  • nicht berechnet: Raumteile mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m


  • Schornsteine, Mauervorsprünge, freistehende Pfeiler/Säulen und Türnischen, sofern sie in ganzer Raumhöhe durchgehen und größer als 0,1 m² sind
  • Verkleidungen und Vormauern, sofern sie höher als 1,50 m und größer als 0,1 m² sind


  • Kellerräumen
  • außerhalb der Wohnung liegenden Abstellräumen
  • Waschküchen
  • Trockenräume
  • Bodenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

Wichtig: Akzeptierte Toleranzen beim Versicherer in Erfahrung bringen

Selbstverständlich sind auf den Quadratzentimeter genaue Angaben dennoch schwierig bis unmöglich. Für Versicherungsnehmer ist es daher wichtig, beim jeweiligen Versicherer nachzufragen, bis zu welchem Grad dieser Toleranzen akzeptiert – oder ob überhaupt. Als Versicherungsmakler konnten wir allerdings bei von uns vermittelten Verträgen stets erwirken, dass leichte Abweichungen im Schadenfall unerheblich sind, sprich zu keinerlei Leistungskürzungen führen.


Haben Sie Interesse an einer Wohngebäudeversicherung, vergleichen wir für Sie gern in Frage kommende Tarife und stellen Ihnen ein unverbindliches Angebot aus.

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* Die Berechnungsgrundlagen/-formen können bei den einzelnen Versicherern abweichen.