Musikinstrumenteversicherung
Versicherungsschutz für Musikinstrumente wird nur von einer begrenzten Zahl von Versicherern angeboten. Als Versicherungsmakler sind wir Ihr Ansprechpartner für die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes und des richtigen Anbieters, der das für Sie bestmögliche Angebot unterbreitet.
Versicherbar sind
Streichinstrumente und Balginstrumente, Mechanisches Zupf, Blas-und Schlaginstrumente, Klaviere, Flügel, elektronische Musikinstrumente und Zubehör.
Der Versicherungsschutz für Musikinstrumente wird in der Regel als All-Risk-Deckung angeboten, also einer Allgefahrendeckung. Die Tatbeständige für die kein Versicherungsschutz geboten wird, werden dann explizit ausgeschlossen, beispielhaft seien hier nur Abnutzung und Verschleiss, sowie Schäden durch Witterungs-und Temperatureinflüsse genannt.
Bei elektronischen Musikinstrumenten bietet sich eventuell auch ein Versicherungsschutz auf Basis einer Elektronikversicherung an. Vorteil, in der Regel ist der Neuwert versichert während bei der „normalen“ Musikinstrumenteversicherung in der Regel der Zeitwert versichert ist. Bei elektronischen Musikinstrumenten ein sehr wichtiges Kriterium.
Ebenfalls bietet eine Elektronikversicherung Versicherungsschutz gegen Defekte wie Induktion, Kurzschlüsse, Überspannung und Röhren und Fadenbruch, um nur einige zu nennen, die in der Musikinstrumenteversicherung ausgeschlossen sind
Ebenfalls wichtig, in der Elektronikversicherung sind, sofern vereinbart, auch Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen auch während der Nachtzeit (22 Uhr- 06 Uhr) versichert
Eine Musikinstrumenteversicherung bietet wiederum in der Regel weltweit Versicherungsschutz, während eine Elektronikversicherung in der Regel nur Deutschland erfasst (gegen Beitragszuschlag aber erweiterbar).
Welcher Versicherungsschutz nun der richtige ist, muss im Einzelfall festgelegt werden.