Private Krankenversicherung Wechsel:
Wichtige Informationen für Wechselwillige
Immer mehr gesetzlich Versicherte wechseln in die private Krankenversicherung, da ihnen insbesondere die privaten Zusatzversicherungen vielfältige Möglichkeiten bieten, den bestehenden Versicherungsschutz in den jeweils gewünschten Bereichen zu verbessern. Aber auch innerhalb der privaten Krankenversicherung kommt es aus diversen Gründen vor, dass das Unternehmen gewechselt wird. Falls Sie mit Ihrem bisherigen Versicherer unzufrieden sind, empfehlen wir zunächst, zur Ermittlung eines neuen Unternehmens bzw. Tarifs einen unabhängigen Beitragsvergleich anzufordern.
Grundsätzlich ist ein private Krankenversicherung Wechsel möglich. Dabei ist zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung – dem Sonderkündigungsrecht – zu unterscheiden. Folgendes gilt es zu beachten:
Ordentliches Kündigungsrecht
Der Versicherungsnehmer kann seine Krankenversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres oder zu bestimmten Stichtagen kündigen. Ist eine Vertragslaufzeit vereinbart worden, ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende dieser möglich. Stets muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Versicherungsnehmer immer dann, wenn sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, zugleich aber der Versicherungsumfang unverändert bleibt. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers – frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung – das Versicherungsverhältnis kündigen.
Wichtig!
Eine private Krankenversicherung sollte nicht vorschnell gekündigt werden. Sondieren Sie zunächst sorgfältig diejenigen Angebote, die Ihren Vorstellungen und Wünschen, aber auch Ihrer derzeitigen und in Zukunft erwartbaren Lebenssituation besonders nahe kommen. Dies ist deshalb von zentraler Bedeutung, da Sie vor Ihrem private Krankenversicherung Wechsel unbedingt die Annahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegen haben sollten. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einem neuen Anbieter und günstigeren Tarif. Fordern Sie dazu einen kostenfreien und unverbindlichen Angebotsvergleich an!