Private Krankenversicherung: Leistungen stationär
Stationäre Leistungen umfassen sämtliche Aufwendungen für die medizinische Versorgung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts. Die Unterschiede sind oft beträchtlich: Beispielsweise können Sie in einem Einbett- oder Mehrbettzimmer untergebracht sein oder von den jeweils Dienst habenden Ärzten bzw. ausschließlich chefärztlich betreut werden. Gehen Sie daher sukzessive vor und klären Sie im Einzelnen, welche Leistungen Sie benötigen oder im Bedarfsfall unbedingt abgedeckt wissen wollen. Die individuellen Ansprüche sind hier ausschlaggebend und bestimmen letztlich den konkreten Leistungs- und Preisumfang des Angebots. Profitieren Sie von dem Service eines auf Sie abgestimmten Tarifvergleichs.
Fragen bei einem Vergleich der stationären Leistungen:
- Was ist versichert: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer?
- Ist eine chefärztliche Behandlung im Versicherungsumfang eingeschlossen?
- In welchem Umfang werden Arzthonorare erstattet?
- Wird anstelle der Kostenerstattung für Wahlleistungen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld gezahlt?
- Ist der Rücktransport aus dem Ausland im Rahmen der Vollversicherung mitversichert?
- Werden Krankentransporte zum Krankenhaus erstattet? Gibt es eine Eingrenzung des Einzugsbereichs, beispielsweise einen Radius von 100 Kilometern?
- Sind Leistungen für stationäre Kuren mitversichert?
- Besteht im Falle einer stationären Psychotherapie ein Leistungsanspruch?
- Gibt es sonstige Besonderheiten im stationären Bereich?
Der obige Fragenkatalog macht deutlich, wo überall Unterschiede bei den Leistungen stationär bestehen können. Zwar sind die einzelnen Punkte Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), allerdings ergeben sich die Abweichungen aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen.