Bilanzkennzahlen: RfB-Entnahmeanteile
Wer sich für einen Vergleich von privaten Krankenversicherern interessiert, sollte die einzelnen Bilanzkennzahlen nicht unberücksichtigt lassen. Längst steht nämlich nicht mehr nur das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund, sondern auch die Versicherungsunternehmen selbst. Mit Hilfe der Bilanzkennzahlen werden diese für eine noch fundiertere Entscheidungsfindung vergleichbar gemacht. Über eine von ihnen, die RfB-Entnahmeanteile, informieren wir Sie an dieser Stelle ausführlich und bieten Ihnen unterdessen auch an einen kostenlosen Angebotsvergleich anzufordern, welchen Sie per Kontaktformular ordern können.
Vergleiche Private Krankenversicherung
Hinter den RfB-Entnahmeanteilen Private Krankenversicherung verbergen sich die beiden Anteile der aus der RfB (Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) entnommenen Überschüsse, welche das Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr einerseits für Einmalbeiträge, andererseits für Barausschüttungen aufgewendet hat. Entsprechend gibt es eine Kennzahl für Einmalbeiträge sowie für Barausschüttungen. Aus diesen kann wiederum abgelesen werden, welche Versichertengruppe von den Überschüssen letztlich profitierte. So werden Einmalbeiträge hauptsächlich in die Erhöhung der Altersrückstellung investiert, um Beitragserhöhungen zu begrenzen. Insbesondere älteren Versicherten kommt dies zugute. Die Barausschüttungen dagegen werden für Beitragsrückerstattungen eingesetzt und sind folglich vor allem für diejenigen Versicherten von Interesse, welche keinerlei Leistungen bezogen haben. Hierbei handelt es sich zumeist um jüngere Personen. In der Altersbezogenheit liegt die Ursache, weshalb sich generell nicht bestimmen lässt, welcher RfB-Entnahmeanteil der größere von beiden sein sollte. Im günstigsten Fall weisen Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren Versicherten einen höheren Entnahmeanteil für Einmalbeiträge auf, während in Unternehmen mit hauptsächlich jüngeren Versicherungsnehmern der Anteil für Barausschüttungen größer ausfällt.
RfB-Entnahmeanteile ein Qualitätskritterium?
Die RfB-Entnahmeanteile sind eine Kennzahl, aus der streng genommen keine qualitative Bewertung erfolgen kann. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Quoten sehr stark schwanken, da Einmalbeiträge in der Regel nur bei Beitragsanpassungen ausgezahlt werden. Ein Versicherungsvergleich, der auch sämtliche andere Kennzahlen mit einschließt, ist daher zu empfehlen. Verwenden Sie das Kontaktformular, um einen solchen bequem online zu beziehen!