Bilanzkennzahlen: Eigenkapitalquote

In der privaten Krankenversicherung dienen die Bilanzkennzahlen dazu, die betriebswirtschaftliche Situation eines Versicherungsunternehmens darzustellen. Sie werden in drei Komplexen zusammengefasst. Die Eigenkapitalquote zählt dabei zu jenem, der über die Sicherheit des Unternehmens sowie die Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter Aussagen trifft. Gern unterstützen wir Sie durch die Möglichkeit einen Versicherungsvergleich kostenlos hier anfordern zu können. Unser Kontaktformular steht Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

Vergleiche Private Krankenversicherung

Die Eigenkapitalquote Private Krankenversicherung gibt über das Verhältnis von Eigenkapital und Beitragseinnahmen Auskunft. Sie verdeutlicht einerseits, wie sicher die dauerhafte Erfüllung der Versicherungsverträge seitens des Unternehmens ist, andererseits inwieweit das Unternehmen etwaige kurzfristige Verluste ausgleichen kann.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt vor, dass alle Versicherer über ein Eigenkapital von mindestens 5,5 Prozent der Bruttobeiträge verfügen müssen. Zudem wird ein Puffer von 30 bis 50 Prozent empfohlen, abhängig davon, wie viele neue Verträge im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden. Unter diesen finanziellen Voraussetzungen sollten temporäre Verluste, so zum Beispiel unerwartet hohe Gesundheitsausgaben, adäquat kompensiert werden können. Fällt die Eigenkapitalquote höher als 9 Prozent aus, hat der zusätzliche Gewinn an Sicherheit jedoch auch seinen Nachteil: Durch die Besteuerung der Gewinnrücklagen kostet jedes weitere Plus an Eigenkapital mehr als das Doppelte an Überschuss – Geld, das eigentlich den Versicherten zugutekommen könnte. Aus diesen Gründen sollte die Eigenkapitalquote etwa im Bereich von 5,5 bis 8 Prozent liegen. Niedrigere oder höhere Werte sind tendenziell nicht mehr positiv zu bewerten.

Bei der Beurteilung der Eigenkapitalquote ist darüber hinaus entscheidend, dass diese Bilanzkennzahl nichts über die Höhe eventueller Beitragsanhebungen aussagt. Es sind allein die Überschüsse eines Versicherungsunternehmens, die zur Begrenzung von Tariferhöhungen aufgewendet werden, nicht jedoch die Eigenkapitalquote. Prüfen Sie in einem kostenfreien Versicherungsvergleich, welcher Versicherer Ihnen in dieser Hinsicht am meisten entgegenkommt!

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