Private Krankenversicherung: Lexikon

In der privaten Krankenversicherung werden eine ganze Reihe an Fachbegriffen verwendet, die in der Regel eine genauere Erklärung notwendig machen. Im nachstehenden PKV-Lexikon bieten wir Ihnen deshalb eine Auflistung der gängigsten Begriffe von A bis Z mitsamt den jeweiligen Definitionen.

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A Nach oben

Steht die Alkoholklausel im Versicherungsvertrag, leistet der Krankenversicherer bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zwar auch dann die Behandlungskosten, wenn Alkohol im Spiel gewesen ist. Ein Krankentagegeld zum Beispiel wird jedoch nicht gezahlt. Außerdem kommt der Versicherer für Entziehungsmaßnahmen bzw. Entziehungskuren nicht auf.

Alkoholklausel sollte nicht Bestandteil einer Krankentagegeldversicherung sein

Die Alkoholklausel findet im Rahmen der privaten Krankenversicherung vor allem in der Krankentagegeldversicherung Einschlag. Selbstständig und freiberuflich Tätige, die in der Regel eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, sollten daher besonders darauf achten, dass die Klausel nicht Vertragsbestandteil ist. Erleiden diese sonst durch einmaligen Alkoholgenuss einen Unfall und sind mehrere Monate arbeitsunfähig, bricht das existenzsichernde Krankentagegeld weg.

Alkoholklausel in der privaten Unfallversicheurng

Auch in der privaten Unfallversicherung findet sich die Alkoholklausel wieder. Das Prinzip ist dasselbe: Ist Alkoholmissbrauch die Ursache für einen Unfall, muss der Versicherer nicht leisten. Die Klausel ist zudem an einen bestimmten Blutalkoholwert geknüpft, der nicht überschritten werden darf. Allgemein liegt der Grenzwert bei 1,3 Promille, für Fahrzeugführer gilt die 0,8-Promille-Grenze.

Alkoholklausel vs. Suchtklausel

Mittlerweile verzichten viele Tarife der privaten Krankenversicherer auf die Alkoholklausel. Der Grund ist, dass zwischen Alkoholgenuss und Alkoholabhängigkeit unterschieden wird. Die Alkoholklausel bezieht sich dabei auf den Alkoholgenuss. Für Alkoholabhängigkeit gibt es die sogenannte Suchtklausel.

Übrigens: Die gesetzliche Krankenversicherung kennt die Alkoholklausel und auch die Suchtklausel nicht.

Der Begriff der ‚allgemeinärztlichen Behandlung‘ gehört eigentlich in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und bezeichnet dort die medizinische Grundversorgung. Das Äquivalent dazu in der PKV ist der Basistarif.

Was heißt „allgemeinärztliche Behandlung“?

Konkret ist unter der allgemeinärztlichen Behandlung, wie sie von der gesetzlichen Krankenversicherung geboten wird, die Behandlung eines Patienten durch einen Arzt für Allgemeinmedizin bzw. einen praktischen Arzt zu verstehen. Nur die Kosten für eine ambulante und stationäre Versorgung werden dadurch abgedeckt, worunter die Bereiche der Notfallmedizin, der Akut- und Langzeitversorgung sowie Maßnahmen für Prävention und Rehabilitation fallen.

Basistarif entspricht der allgemeinärztliche Behandlung der GKV

Seit dem 01.01.2009 sind die privaten Krankenversicherer zu einem einheitlichen Basistarif verpflichtet, welcher exakt dieser gesetzlichen medizinischen Grundversorgung entspricht. Insofern existiert seitdem auch eine allgemeinärztliche Behandlung in der privaten Krankenversicherung.

Das hat für Versicherungsnehmer des privaten Basistarifs aber auch zur Folge, dass sie keinerlei Vorteile gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung genießen können, obwohl sie privat versichert sind. Beispielsweise haben sie dann – analog zu einem gesetzlich versicherten Patienten – nur bedingt Einfluss auf Behandlungen.

Basistarif erweitern: Mehr Leistungen und Einflussmöglichkeiten

Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung besteht allerdings jederzeit die Möglichkeit, ihren Tarif an die jeweiligen persönlichen Wünsche und Bedürfnisse anzupassen. Möchten Sie also mehr Einfluss auf Ihre Behandlung haben, können Sie unter anderem die freie Arztwahl tariflich verankern lassen.

Hinter der Altersrückstellung verbirgt sich das System der privaten Krankenversicherung, das zur Finanzierung der im Alter bezogenen Leistungen dient. Dafür werden ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses – im Idealfall in jungen Jahren – Teile der monatlichen Beiträge auf einem persönlichen Konto für den Versicherten verzinslich angelegt.

Das Prinzip der Altersrückstellungen

Je älter der Versicherungsnehmer wird, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Für den Versicherer wiederum bedeutet das, mit zunehmendem Alter tendenziell umfangreichere und kostenintensivere Leistungen übernehmen zu müssen.

Aufgrund dieser Tatsache wurde in der privaten Krankenversicherung die Altersrückstellungen eingeführt. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein gleichbleibender Versicherungsbeitrag in Abhängigkeit der persönlichen Lebensumstände festgelegt. Wichtige Kriterien sind hierbei das Alter und Geschlecht sowie die bisherige Krankheitsgeschichte. In den ersten Jahren liegt der Versicherungsbeitrag üblicherweise über dem tatsächlichen Leistungsverbrauch, nach einigen Jahren liegt er darunter. Als Altersrückstellung wird nun der vormals zu viel erhobene Betrag bezeichnet, welcher den höheren Leistungsbedarf im Alter absichern soll.

Altersrückstellungen werden auf Basis des Anwartschaftsdeckungsverfahrens gebildet

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo ein spezielles Umlageverfahren zur Anwendung kommt, bildet für die Altersrückstellungen in der PKV das Anwartschaftsdeckungsverfahren die Grundlage. Dementsprechend resultieren die Rückstellungen aus der Differenz zwischen der Netto- und Risikoprämie, die durch eine Verzinsung zusätzlich erhöht wird.

Altersrückstellungen können bei einem Versichererwechsel teilweise mitgenommen werden

Inzwischen ist es der Fall, dass der Versicherte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens die gebildeten Altersrückstellungen teilweise mitnehmen kann. Verstirbt ein Versicherter, werden die Rückstellungen nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wie zu erwarten wäre, sondern sie kommen dem gesamten Versichertenbestand zugute.

Unter der Anschlussheilbehandlung werden rehabilitative Maßnahmen im Anschluss an eine stationäre Behandlung verstanden. Sie hat die vollständige Genesung des Patienten zum Ziel und wird in der Regel von der privaten Krankenversicherung getragen.

Dauer der Anschlussheilbehandlung

Die Anschlussheilbehandlung als medizinische Reha-Maßnahme kann entweder ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen, je nach Krankheitsverlauf und Krankheitsbild. Auch ihre Dauer ist davon abhängig. Zwar werden zunächst 3 bis 4 Wochen veranschlagt. Bei medizinischer Notwendigkeit ist aber eine Verlängerung ohne Weiteres möglich, sofern sie vom zuständigen Arzt bestätigt wird.

Anschlussheilbehandlung muss beim Versicherer beantragt werden

Im Normalfall wird die Anschlussheilbehandlung unmittelbar von dem behandelnden Krankenhaus veranlasst, während die Übernahme der Kosten wiederum vom Versicherten selbst bei der zuständigen privaten Kasse beantragt werden müssen. In den meisten Fällen muss dabei mit keinerlei Widerständen gerechnet werden, da die Anschlussbehandlung von der privaten Krankenversicherung als medizinisch notwendige Maßnahme angesehen wird, um den Betroffenen wieder ins Alltags- und Berufsleben einzugliedern.

Spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus muss die Anschlussheilbehandlung beginnen, bestenfalls jedoch direkt nach dem Krankenhausaufenthalt. Ausnahmeregelungen existieren hier bei onkologischen Rehabilitationsmaßnahmen.

Welche Bedingungen für eine Anschlussheilbehandlung erfüllt sein müssen

Folgende Bedingungen müssen seitens des Betroffenen erfüllt sein, um die Behandlung anzutreten:

  • der Betroffene stimmt der Behandlung zu
  • die Akutphase der Erkrankung bzw. der Wundheilung ist abgeschlossen
  • die Mobilität und Selbsthilfefähigkeit des Betroffenen ist gewährleistet, das heißt zum Beispiel, er kann sich ohne Fremdhilfe anziehen, waschen und zur Toilette gehen
  • die Reisefähigkeit des Betroffenen ist gegeben, falls die Anschlussheilbehandlung vollständig oder teilweise außerhalb des Krankenhauses stattfindet

Die Antragsbindefrist gibt an, wie lange der Versicherte vertraglich gebunden ist, und zwar nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Antragsbindefrist ist vor allem bei Abschluss eines neues Versicherungsvertrages von Bedeutung.

Modalitäten der Antragsbindefrist

Während die Widerrufsfrist 2 Wochen beträgt, beläuft sich die Antragsbindefrist in der PKV auf einen Monat. Die erweiterte Antragsbindefrist umfasst somit insgesamt 6 Wochen. Für den Fall, dass ein Vertrag lediglich abgeändert wird, entfällt die Antragsbindefrist. Das 14-tätige Widerrufsrecht bleibt jedoch bestehen. Dies ist auch der Grund, weshalb die Bindefrist allein beim Abschluss eines neuen Vertrages relevant ist.

Wie der Bezeichnung bereits zu entnehmen ist, ist der Antragsteller in dieser Zeit an den Vertrag mit der gewählten privaten Krankenversicherung gebunden. Spätestens wenn sein Antrag auf Mitgliedschaft angenommen wird, kommen dem dann neu privat Versicherten sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu. Eine Sonderform der letzteren stellen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) dar.

Wartezeiterlass im Falle ärztlicher Untersuchungen

Wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, so kann ein Antrag auf Wartezeiterlass gestellt werden. Bei Genehmigung beginnt die Bindefrist am Eingangstag des Untersuchungsbefundes, allerdings im Regelfall spätestens 14 Tage nach der Antragstellung. Beachten Sie, dass der Wartezeiterlass nur gewährt wird, wenn auch der Untersuchungsbefund fristgerecht eingeht.

Mit einer Anwartschaftsversicherung können sich Versicherte die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung bewahren. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn bestimmte Umstände eine vorübergehende GKV-Mitgliedschaft erfordern.

Kein Verlust bereits erlangter Vorteile

Haben Sie eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, können Sie später wieder in die private Krankenversicherung eintreten, ohne dass die bis dahin erlangten Vorteile verloren gehen. Es erfolgen also keine Aufnahmeverweigerung oder Beitragszuschläge, weil sich in der Zwischenzeit beispielsweise das Alter und eventuell der Gesundheitszustand verändert haben.

Anwartschaftsversicherung auch in der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlen

Da eine Aufnahmeverweigerung auch bei gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen stattfinden kann, wird eine Anwartschaftsversicherung generell empfohlen, wie etwa bei längeren Auslandsaufenthalten. So wird eine Rückkehr in die Krankenkasse erleichtert.

Die Anzeigepflicht ist ein Bestandteil für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer über bestimmte Gegebenheiten bzw. persönliche Umstände informieren muss, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel eventuelle gesundheitliche Probleme.

Leistungseinschränkungen bei Vorerkrankungen und Falschaussagen

Die Anzeigepflicht ist auch im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder Unfallversicherung üblich. Ist vor Versicherungsabschluss etwa ein bekannt Knieleiden, so wird höchstwahrscheinlich nur ein eingeschränkter Versicherungsvertrag zustande kommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das bedeuten, dass dem Versicherten dann keine Leistungen zugutekommen, wenn dieses Leiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat.

Ähnlich verhält es sich bei falschen Angaben: Werden die gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, so ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht im Schadensfall automatisch entbunden.

Der Arbeitgeber zahlt zu den Beiträgen einer privaten Krankheitskostenvollversicherung einschließlich der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 50 %. Diese Verpflichtung geht der Arbeitgeber ein, wenn er mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließt. Das SGB IV stellt hierfür die sozialversicherungsrechtliche Grundlage dar.

Sollte der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommen, besteht vor dem Arbeitsgericht ein einklagbarer Anspruch seitens des Arbeitnehmers. Eine Ausnahme bilden private Zusatzversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel für Zahnersatz). In diesem Fall ist der Arbeitgeber zu einer Zuzahlung nicht verpflichtet, sodass der Arbeitnehmer die Kosten selbst tragen muss.

Berechnung des Arbeitgeberanteils/Arbeitgeberzuschusses

Der Zuschuss für den Krankenversicherungsbeitrag ist begrenzt auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrages. Für die Pflegeversicherung ist der monatliche Zuschuss auf die Hälfte der Pflegebeitrages limitiert. Dieser berechnet sich wie folgt:

Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung * Beitragsbemessungsgrenze / 12

Laut Definition sind Arbeitnehmer Menschen, die ihre Arbeitskraft im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dabei haben Arbeitnehmer gewisse Rechte und Pflichten haben.

Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört, die im Vertrag vereinbarte Arbeit zu leisten. Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht zählen zu den Nebenpflichten. Auf der anderen Seite ist eines der Hauptrechte des Arbeitnehmers die vereinbarte Entlohnung. So wie der Grundsatz bei den Pflichten „Ohne Leistung kein Geld“ heißt, gilt bei den Rechten das Motto „Ohne Geld keine Leistung“.

Das Fehlen von Beschäftigungsmöglichkeiten wird allgemein als Arbeitslosigkeit bezeichnet. Der Staat hat für die Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, soziale Absicherungsmöglichkeiten geschaffen. Dazu zählt in das Arbeitslosengeld I, auf das diejenigen Arbeitslosen Anspruch haben, die zuvor mindestens ein Jahr am Stück erwerbstätig gewesen sind. Läuft die Zahlung des Arbeitslosengeldes I aus, besteht Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld II, auch „Hartz IV“ genannt.

Private Krankenversicherung übergangsweise ruhen lassen

Bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit und Erhalt des Arbeitslosengeldes wird für einen Privatversicherten die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse wirksam. Trotz einem außerordentlichen Kündigungsrecht in der Vollversicherung ist es jedoch ratsam, den Vertrag der privaten Krankenversicherung ruhen zu lassen bzw. eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Beides ermöglicht es, bei Beendigung der Arbeitslosigkeit wieder in die private Krankenversicherung einzutreten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dann nicht nötig. Auch die angesammelten Altersrückstellungen bleiben erhalten.

Hinweis

Mittlerweile müssen Sie nach der Arbeitslosigkeit wieder 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um in die private Krankenversicherung zurückkehren zu können.

Als arbeitsunfähig wird dann ein Arbeitnehmer bezeichnet, wenn er aufgrund einer Krankheit nicht mehr fähig ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiterhin auszuüben. Auch Arbeitnehmer, die sich im Krankenhaus oder in medizinischer Rehabilitation befinden, gelten als arbeitsunfähig.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitgeber und Krankenversicherung vorlegen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber und dem Krankenversicherer eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese muss beim Versicherer spätestens bis zum Tag des vereinbarten Leistungsbeginns erfolgt sein.

Nicht alle Pillen, Kapseln oder Tröpfchen, die Arzneimittel genannt werden, werden per gesetzlicher Definition auch als solches bezeichnet. Vielmehr sind Arzneimittel diejenigen Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die an oder im menschlichen Körper angewendet werden und zur Linderung bzw. Heilung von Beschwerden und Krankheiten gedacht sind.

Die Kosten, die dem Patienten entstehen, werden tariflich von der Krankenkasse erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern verordnet werden.

Die ärztliche Untersuchung dient als Grundlage einer fundierten Diagnose, welche es wiederum ermöglicht, zielführende Maßnahmen zur Heilbehandlung einzuleiten. Die dabei in Anspruch genommen Leistungen bzw. vom Patienten verursachten Kosten werden für gewöhnlich von der Krankenversicherung getragen. Die Leistungskataloge der gesetzlichen und privaten Kassen unterscheiden sich diesbezüglich erheblich.

Was gilt als ärztliche Untersuchung?

Im Allgemeinen hat eine ärztliche Untersuchung die Erhebung der Krankheitsgeschichte und die Feststellung von Krankheitssymptomen zum Ziel. Es gilt folglich, einerseits zu diagnostizieren, an welcher Krankheit der Patient leidet, andererseits zu eruieren, aufgrund welcher Ereignisse die Krankheit ausgelöst wurde und wie diese best- und schnellstmöglich kuriert werden kann.

Die Informationen, die der Arzt im Rahmen der Untersuchung vom jeweiligen Patienten erhält, unterliegen der Schweigepflicht. Der gestellten Diagnose folgt schließlich eine Klärung der einzuleitenden Maßnahmen für den Heilungsprozess.

Hinweis

Aus Versicherungssicht muss erwähnt werden, dass bei einer ärztlichen Untersuchung Wartezeiten erlassen werden können, sofern der Patient bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Der Antragsteller trägt die Kosten der Untersuchung und muss binnen 14 Tagen dem Versicherer einen Untersuchungsbericht vorlegen.

Vor Aufnahme in die private Krankenversicherung wird die Aufnahmefähigkeit des Versicherten geprüft. Diese Prüfung dient zur Festlegung der monatlichen Beiträge. Zum Personenkreis zählen diejenigen, welche die vom Versicherer festgelegte Altersgrenze nicht überschreiten und ihren Wohnsitz im Geschäftsgebiet des Versicherers haben.

Mögliche Einschränkungen bei Vorerkrankungen

Die Beiträge können mit einem Risikobeitrag belastet oder die Person von Leistungen ausgeschlossen werden, wenn ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen besteht. Später kann jedoch eine erneute Prüfung erfolgen, in deren Zuge die besonderen Bedingungen wieder aufgehoben werden können.

Zwei Arten von Krankenversicherungen für den Auslandsversicherungsschutz gibt es:

  • Jahrespolice: Mit dieser Police sind alle Reisen ins Ausland für den abgeschlossenen Zeitraum versichert. Allerdings dürfen Sie höchstens 42 Tage am Stück im Ausland verbringen, danach erlischt der Versicherungsschutz.
  • Versicherung speziell für eine Reise: Möchten Sie sich nur für eine bestimmte Reise versichern, können Sie für die Dauer dieser Reise eine separate Versicherung abschließen. Diese hat dann üblicherweise einen Tagessatz.

Leistungsumfang einer Auslandsreiseversicherung

Eine Auslandsreiseversicherung übernimmt alle Kosten, die im Rahmen eines Arztbesuches oder Krankenhausaufenthaltes im Ausland anfallen. Dazu zählen auch die Kosten für einen Krankentransport sowie für Verbandsmittel und Medikamente.

Der Versicherungsschutz ist außerdem erweiterbar. Beispielsweise können Sie die Kosten für einen Rücktransport mit versichern lassen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie möchten, dass die Behandlung in Deutschland fortgesetzt wird, Sie aber die Rückreise nicht selbst antreten können. Bei längeren Auslandsaufenthalten gibt es diverse Spezialleistungen.

B Nach oben

Beamtenanwärter sind sogenannte Beamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das heißt, dass sie sich in einer Laufbahnausbildung für Beamte in Deutschland befinden. Als Ausbildungsgeld erhalten Beamtenanwärter Anwärterbezüge, die sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz ergeben. In Hinblick auf die Krankenversicherung können Beamtenanwärter unter besonderen Bedingungen in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Beamter auf Probe

Wer für ein späteres Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Probezeit zurückzulegen hat, kann in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden. In der Regel geschieht dieses nach Ablauf der Ausbildung und Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung.

Jedes Jahr wird die Versicherungspflichtgrenze zum 01.01. neu festgelegt. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Erhöhung plötzlich krankenversicherungspflichtig, so kann er sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht erforderlich

Dazu ist es notwendig, bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einzureichen. Wird eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ausgesprochen, so gilt diese auf Dauer. Tritt jedoch eine Versicherungspflicht durch den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II ein, so endet die Befreiung.

Schließen Sie eine Versicherung ab, so tritt der Versicherungsschutz in der Regel immer zum Monatsersten ein. Vom Abschluss des Antrags bis zur Prüfung des Antrags durch das Versicherungsunternehmen vergehen aber normalerweise einige Tage. Deshalb sollte der Versicherungsbeginn sicherheitshalber auf den nächsten oder übernächsten Monatsersten datiert werden.

Hinweis

Ausgenommen von dieser Regel sind Nachversicherungen, die für Neugeborene Kinder sowie für den Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

In der Regel tritt der Versicherungsschutz mit dem Vertragsabschluss in Kraft, allerdings nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und auch nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Sobald der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein erhalten hat bzw. eine Annahme schriftlich erklärt wurde, gilt der Vertrag als geschlossen und der Versicherungsschutz wird rechtskräftig.

Bezüglich des Beginns des Versicherungsschutzes wird außerdem unterschieden:

  • technischer Beginn (entspricht dem Beginndatum im Versicherungsschein)
  • formeller Beginn (enspricht dem Datum der Zustellung des Versicherungsscheins oder der Aufnahmeerklärung)
  • materieller Beginn (entspricht dem Zeitpunkt nach Ablauf der Wartezeit)

Entstehen einem Beamten innerhalb der Krankheitsversorgung Kosten (beispielsweise Krankheits-, Geburts- oder Pflegekosten), so erhält er finanzielle Unterstützung von seinem Dienstherren. In Deutschland gibt es kein einheitliches Beihilfegesetz. Deshalb richtet sich die Höhe der Unterstützung nach den Vorschriften der einzelnen Bundesländer oder des Bundes.

Kosten für Krankheitsversorung zusätzlich absichern

In der Regel werden die Kosten nicht in voller Höhe versichert. Die Differenz der entstehenden Kosten und der Beihilfeleistung kann allerdings versichert werden, entweder mittels einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

Hinweis

Für bestimmte Beamtengruppen wie Polizei- und Grenzschutzbeamte und Soldaten gelten nochmals besondere Bedingungen. Über eigene Versorgungseinrichtungen verfügen Post- und Bahnbeamte.

Beiträge zur Rentenversicherung für Ausfallzeiten bzw. freiwillige Beiträge stehen Privatversicherten oder Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ohne Anspruch auf Krankengeld offen. Grundlage ist das Haushaltsbegleitgesetz von 1984. Demnach kann der Rentenversicherungspflichtige Beiträge für Krankheitszeiten entrichten, allerdings nur für maximal 18 Kalendermonate.

Die Beiträge finden Berücksichtigung bei der Rentenberechnung als Ausfallzeiten bzw. als Anrechnungszeit. Sollen die Rentenbeiträge für Ausfallzeiten bezahlt werden, so muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Ausfallzeit beim entsprechenden Versicherungsträger ein Antrag gestellt werden. Die Beitragshöhe wird dabei an dem zuletzt für einen Kalendermonat versicherten Entgelt festgemacht. Davon werden dann mindestens 80 % für die Beitragszahlung zugrunde gelegt. Außerdem besteht die Möglichkeit, normale freiwillige Beiträge zu zahlen, um die Beitragszeiten zu erreichen. Mehr Informationen können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt die Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers und wird jährlich neu festgelegt. Liegt das Jahresbruttogehalt unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Erst wenn die Grenze erreicht bzw. überschritten wird, kommt als Versicherung auch eine private Krankenversicherung in Frage.

Wie in jedem Bereich entstehen auch im Gesundheitswesen aufgrund bestimmter Umstände (zum Beispiel Gesundheitsreformen) Kostenerhöhungen für die Krankenkassen, die wiederum Beitragserhöhungen für ihre Mitglieder zur Folge haben. Die Aufsichtsbehörden prüfen etwaige Beitragsanpassungen und lassen diese dann auch zu, wenn die Erhöhung gerechtfertigt ist.

Dank Rückstellungen für Beitragsrückerstattung: Beitragserhöhungen bleiben überschaubar

Aufgrund der sogeannnten Rückstellungen für Beitragsrückerstattung halten sich Beitragserhöhungen jedoch im Rahmen. Diese werden bei einem Großteil der Versicherer zunächst eingesetzt, um Kostenerhöhungen aufzufangen.

Generell ist eine Beitragsrückerstattung eine erfolgsabhängige Überschussbeteiligung der Versicherten. Die Beiträge werden meist bei Versicherungsabschluss vorsichtig kalkuliert.

Wodurch Beitragsüberschüsse entstehen

Ein günstiger Schadensverlauf trägt ebenso zu Überschüssen bei wie niedrige Verwaltungs– und Betriebskosten, höhere Erträge aus Vermögensanlagen und nicht verbrauchte Sicherheitszuschläge. Entsprechend entstehen Beitragsüberschüsse, die jede Versicherung anders handhabt.

Umgang mit Beitragsüberschüssen in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung werden meist aus den Beitragsrückerstattungen finanziert:

  • Direktzahlungen
  • Zahlungen von Einmalbeiträgen für Beitragssenkungen
  • Zahlungen für die Abwendung oder Minderung von Beitragserhöhungen

Bei einem Blick auf den monatlichen Gehaltszettel stellt sich häufig die Frage, wie denn genau die Beiträge errechnet werden, die unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen werden. Als Grundlage für diese Zahlen wird das monatliche Grundeinkommen des Versicherten herangezogen. Dieses setzt sich aus Arbeitsentgelten, Renten und Versorgungsbezüge zusammen. Davon wird ein fester Prozentsatz (variiert bei den unterschiedlichen Versicherern) berechnet, welcher schließlich den zu zahlenden Betrag bestimmt.

Passiert während der Arbeitszeit ein Unfall oder stellen sich Krankheiten ein, die durch den Beruf ausgelöst wurden, so sind diese in Regel mitversichert. Eingeschlossen in Berufsunfälle sind beispielsweise Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg entstehen.

Dies gilt, wenn die Berufskrankheiten oder Berufsunfälle über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, freien Heilfürsorge oder gesetzlichen Unfallfürsorge hinausgehen. Die Krankenversicherung übernimmt dann die Mehrkosten.

Den in der privaten Krankenversicherung zu zahlenden Beitrag bezeichnet man als Bruttobeitrag. Er setzt sich zusammen aus dem Nettobeitrag, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Abschlusskosten und Sicherheitszuschlag. Dabei wird zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen unterschieden.

Die Erstbeiträge und Folgebeiträge bestimmen den laufenden Beitrag. Gezahlt wird dieser entweder monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Wenn die Jahresbeiträge in sogenannten unterjährlichen Raten gezahlt werden, werden in der Regel Ratenzuschläge erhoben.

D Nach oben

Von Doppelversicherung spricht man, wenn ein Versicherungsnehmer einen Vertrag bei zwei Versicherungen abgeschlossen hat. Das gilt speziell für einen Versicherungsvertrag für Krankheitskosten oder wenn der Versicherte von der Versicherungsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse Gebrauch macht.

Versicherer muss über Doppelversicherung informiert werden

Sobald es zu einer Doppelversicherung kommt, muss der Versicherte unverzüglich die andere Versicherung informieren. Tut er dies nicht, so hat der Versicherer die Möglichkeit, von der Leistungsfreiheit Gebrauch zu machen. Das heißt, dass er nicht mehr verpflichtet ist, die beanspruchten Behandlungen zu zahlen. Deshalb ist es wichtig, den Versicherer über alle Veränderungen zu informieren.

Die dynamische Einkommensabsicherung beschreibt in der Krankentagegeldversicherung die Anpassung des Versicherungsschutzes an die Einkommensentwicklung. Es findet in diesem Zusammenhang keine erneute Risikoprüfung statt.

Die private Krankenversicherung nimmt die Anpassung auf zwei verschiedenen Wegen vor:

  • Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung in bestimmten Zeiträumen
  • Anpassung ein die individuelle Einkommensentwicklung

Hinweis

Bei einer Lebensversicherung oder einer Unfallversicherung ist in der Regel eine Dynamik eingeschlossen, die es in der Krankenversicherung nicht gibt. Deshalb muss der Versicherte eine Leistungserhöhung vorher beantragen.

E Nach oben

Das Einkommen dient im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung zur Ermittlung des Tagessatzes. Dabei wird das monatliche Nettodurchschnittseinkommen als Grundlage genommen. Mit Hilfe dieser Summe wird dann der zu versichernde Tagessatz für das Krankentagegeld festgelegt.

Hinweis

Bei Angestellten gibt es bezüglich des Einkommens noch die Besonderheit, dass sie sich nur dann privat versichern können, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Das Eintrittsalter dient zur Ermittlung des Versicherungsbeitrages, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Dabei muss das Eintrittsalter nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen. Mit dem Eintrittsalter soll festgelegt werden, welche altersbedingten Risiken auftreten können oder ob eine Versicherbarkeit überhaupt noch möglich ist.

Varianten des Eintrittsalters aus Versicherungssicht

Bei der Ermittlung des Eintrittsalters wird zwischen drei Varianten unterschieden:

  • Beim tatsächlichen Alter wird das Alter des Versicherungsnehmers taggenau berücksichtigt wird. Das bedeutet auch, dass der Versicherungsnehmer ein ganzes Jahr älter ist, wenn die Versicherung einen Tag nach seinem Geburtstag beginnt.
  • Die kalenderjährliche Ermittlung wird von den meisten Krankenversicherern angewendet wird. Bei dieser Variante werden alle Versicherungsnehmer zum Jahreswechsel sozusagen ein Jahr älter.
  • Die dritte Variante ist das Geburtsdatum mit Karenz. Dabei werden Geburtsdatum und gewünschter Versicherungsbeginn in Verhältnis gebracht. Der Versicherungsnehmer wird aus Versicherungssicht erst 6 Monate nach seinem Geburtstag ein Jahr älter.

Eine Entbindung zählt in der privaten Krankenversicherung nicht als Krankheit. Dennoch werden Leistungen, die im Falle einer Schwangerschaft und Entbindung geleistet werden, im tariflichen Rahmen übernommen. Diese umfassen die Krankheitskostenversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung.

Hinweis

Das Tagegeld ist bei einigen Versicherern nicht die Regel. Beim Abschluss einer Versicherung sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, vor allem wenn in Einrichtungen entbunden werden soll, die nur von Hebammen geleitet werden. Die Versicherer sind nämlich nur verpflichtet, für die reinen Hebammenkosten aufzukommen, nicht aber auch für Unterkunft und Verpflegung.

Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, so ist dies prinzipiell möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für die Mehrleistungen, die durch die Erhöhung oder einen Tarifwechsel wirksam werden, Wartezeiten abgeleistet werden müssen. Dazu gehört auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung. Soll eine Erhöhung des Versicherungsschutzes oder ein Tarifwechsel erfolgen, muss deshalb ein Antrag gestellt werden.

Anders verhält es sich bei Beamten: Fällt die Beamtenbeihilfe weg oder reduziert sich, ist eine Gesundheitsprüfung oder die Einhaltung bestimmter Wartezeiten nicht notwendig. Der Versicherer muss aber innerhalb von 2 Monaten informiert werden.

Privatversicherte können während eines Krankenhausaufenthaltes spezielle Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die zuvor individuell mit dem Versicherer vereinbart wurden. Sollten diese Wahlleistungen allerdings nicht genutzt werden können – zum Beispiel wenn statt des gewünschten Einbettzimmers nur Zwei- oder Mehrbettzimmer zur Verfügung stehen –, erhält der Versicherte eine entsprechende Ersatzleistung in Form eines Krankenhaustagegeldes.

F Nach oben

In der privaten Krankenversicherung ist für jede Person, also auch für Kinder, ein Beitrag zu entrichten. In der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen besteht die Möglichkeit, mit einer Familienversicherung Ehepartner bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Kinder kostenlos mit zu versichern. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der mit zu versichernde Partner muss Mitglied der Krankenkasse sein.
  • Das monatliche Einkommen des mit zu versichernden Partners darf die Grenze von 450 Euro nicht übersteigen.
  • Wenn das Kind bereits erwerbstätig ist, darf es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Wenn das Kinder nicht erwerbstätig ist, darf es das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • Wenn sich das Kind noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, darf es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hinweis

Gilt das Kind nach dem Sozialgesetzbuch als behindert, so entfallen die Altersgrenzen.

Die freie Heilfürsorge wird in Deutschland bestimmten Beamtengruppen gewährt. Sie ist vergleichbar mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienstherr übernimmt dabei die Kosten.

Bei Polizisten und Berufsfeuerwehrmännern werden die Krankheitskosten in der Regel komplett übernommen. Das liegt daran, dass diese häufig Schwierigkeiten haben, sich privat ausreichend zu versichern, da bei ihnen ein hohes Berufsrisiko besteht und sie so sehr hohe Risikozuschläge zahlen müssten.

Beihilfeanspruch besteht übrigens auch für Ehegatten und Kinder von Berufs- und Zeitsoldaten sowie von Polizei- und Grenzschutzbeamten.

G Nach oben

Medizinische Leistungen werden von den Ärzten bei Privatpatienten abgerechnet. Dabei gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In dieser Gebührenordnung sind die Leistungen der Ärzte genau erläutert und in fachgebietsbezogene Abschnitte unterteilt. Jede Leistung ist einer Ziffer zugeordnet. Beispielsweise steht die Ziffer 3 für eine „eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher“. Gewisse Ziffern dürfen nicht miteinander abgerechnet werden.

Die Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1982 und wurde zuletzt im Jahr 2001 geändert. Generell müssen bestimmte Abrechnungen begründet werden, etwa wenn die Schwere einer Krankheit eine entsprechend lange Behandlungszeit nach sich zieht.

Es gibt auch eine Gebührenordnung für Heilpraktiker. Dies ist ein Verzeichnis der durchschnittlichen Vergütungen. Sie stellt eine Berechnungshilfe für die Erstellung der Rechnung dar.

Die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall ist für Arbeitnehmer im Entgeltfortzahlungsgesetz einheitlich geregelt. Es besagt, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer über die Dauer von 6 Wochen den vollen Lohn bzw. das volle Gehalt zu zahlen hat. Der Anspruch entsteht jeweils bei einer erneuten Erkrankung neu, allerdings nur, wenn nicht dieselbe Erkrankung der Grund ist.

Pflichten des Arbeitnehmers

Um die Gehaltsfortzahlung zu erhalten, muss auch der Arbeitnehmers gewisse Pflichten erfüllen:

  • Es muss eine Krankheit vorliegen und diese mitgeteilt werden.
  • Ein ärztliches Attest ausgestellt werden, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert.
  • Die Krankheit darf nicht selbst verschuldet worden sein.

Gehaltsfortzahlung über die Dauer von 6 Wochen hinaus unter Umständen möglich

Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass auch über die 6 Wochen hinaus eine Gehaltsfortzahlung erfolgt. Allerdings muss für diesen Fall in Erfahrung gebracht werden, wie lange die Gehaltsfortzahlung weiter andauert, da sich beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung der Tarif an der Dauer der Gehalts- oder Lohnfortzahlung orientiert.

Auch als Geschäftsführer einer GmbH ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen. Eine Versicherungsfreiheit ist in zwei Fällen möglich, und zwar wenn:

  • der Gesellschafter-Geschäftsführer mit seinem Jahresarbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • der Gesellschafter-Geschäftsführer maßgeblich Einfluss auf das Unternehmen hat und über eine gewisse Entscheidungsbefugnis verfügt.

H Nach oben

Die Schulmedizin bezeichnet als Heilmittel in der Regel medizinische Therapien bzw. Maßnahmen, die – im Gegensatz zu Arzneimitteln oder Medikamenten – äußerlich angewendet werden. Es gibt bestimmte Richtlinien, die ein Heilmittel als solches definieren.

Beispiele für Heilmittel

Zu den Heilmitteln zählen zum Beispiel Maßnahmen der Physiotherapie und Physikalischen Therapie. Auch die Ergotherapie und Therapien im Stimm-, Sprech- und Sprachbereich gelten als Heilmittel. Heilmittel dieser Art werden hauptsächlich von Physiotherapeuten, Masseuren, medizinischen Bademeistern, Logopäden und Sprachheilpädagogen durchgeführt.

Psychotherapie gilt ebenfalls als Heilmittel

Auch die Psychotherapie gehört zu den Heilmitteln. In diesem Fall ist der Therapeut dafür da, eine Heilung des Patienten im psychisch-seelischen Bereich zu bewirken. Bei einer solchen Therapie werden Empathie, Trauer, das Los- und Zulassen sowie Überwinden als Heilmittel angesehen.

In der privaten Krankenversicherung ist die freie Arztwahl möglich. Dafür besteht ein tariflicher Leistungsanspruch. Dies gilt, soweit nichts anderes in den Tarifen vereinbart wurde. In der Regel berechnen die Heilpraktiker ihr Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Heilpraktikerkosten werden von gesetzlichen Kassen oft nicht übernommen

Für die Versicherten kommt es bei der Leistungserstattung darauf an, in welcher Höhe die Leistungen für einen Heilpraktiker letztlich erstattet werden. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass eine Behandlung durch einen Heilpraktiker von der Kasse übernommen wird. Deshalb ist in diesem Fall eine private Krankenversicherung empfehlenswert.

Versicherte haben Anspruch auf unterschiedliche Hilfsmittel, die ihnen zustehen, wenn sie krank sind. Dazu zählen zum Beispiel Hörhilfen, Rollstühle, Gehhilfen, Brillengläser, Brillengestelle und Einlagen. Sind diese Hilfsmittel notwendig, um den Erfolg einer Erkrankung zu ermöglichen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, so stehen dem Versicherten diese Hilfsmittel zu.

Zum Teil sind für bestimmte Hilfsmittel Festbeträge festgeschrieben. In diesem Fall trägt die Krankenversicherung die Kosten in Höhe dieses Betrages. Die weiteren Kosten muss dann der Patient selbst tragen. Teilweise haben Krankenversicherungen Verträge mit bestimmten Leistungserbringern, über die sie die Hilfsmittel günstiger, aber von gleicher Qualität erhalten.

K Nach oben

Karenztage beschreiben leistungsfreie Tage, so zum Beispiel in der Krankentagegeldversicherung. Grundsätzlich ist es so geregelt, dass ein Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit keine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, wenn die Tätigkeit am 4. Tag wieder aufgenommen wird.

Der Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wie lange der krankheitsbedingte Ausfall andauern wird. Wird dabei die dreitätige Karenzzeit übeschritten, muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Muss ein Kind für eine gewisse Zeit im Krankenhaus stationär behandelt werden, gibt es in den meisten Krankenhäusern für die Eltern die Möglichkeit, sich ein zusätzliches Krankenhausbett bereitstellen zu lassen. Allerdings entstehen dann in der Regel weitere Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die aber mit einer Krankenhaustagegeldversicherung für das Kind versichert werden können.

Kinder sind direkt nach der Geburt ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung versichert. Dennoch müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Elternteil muss beim Versicherer am Tag der Geburt bereits mindestens 3 Monate versichert sein.
  • Es muss zusätzlich eine Versicherungsanmeldung erfolgen, und zwar maximal 2 Monate nach dem Geburtstag rückwirkend zum Monatsersten.
  • Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher und umfassender sein als der des versicherten Elternteils.

Die Klinik-Card dient dazu, das Mitglied einer Krankenkasse im Falle einer stationären Behandlung Kostenvorleistungen zu ersparen. Sie wird von verschiedenen privaten Krankenversicherungen an den Versicherten ausgegeben und gilt in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten.

Ausgehändigt wird die Klinik-Card nur an Versicherte, bei denen

  • kein laufender Leistungsausschluss,
  • keine Anwartschaftsversicherung,
  • kein Zahlungsverzug innerhalb der letzten 12 Monate
  • sowie keine Stornierung oder Kündigung des Vertrages vorliegt.

Wird die Klinik-Card bei der Krankenhausverwaltung vorgelegt, so kann die Versicherung die Krankenhausleistungen direkt mit der Klinik abrechnen.

Um im Krankheitsfall Krankengeld zu erhalten, ist eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld erforderlich. Dies trifft in der Regel für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Ärzte, Arbeitslose usw. zu. Außerdem muss eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Die Zahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel nach Ende der Entgeltfortzahlung, was bei einem Arbeitnehmer normalerweise 6 Wochen nach Krankheitsbeginn der Fall ist. Das Bruttokrankengeld wird nach der Höhe des Einkommens vor Krankheitsbeginn berechnet und beträgt höchstens 70 % des Brutto- oder 90 % des Nettoeinkommens.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung sichert Extrakosten ab, die im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes anfallen. Dabei können Sie die Höhe der Absicherung variabel und unabhängig vom Einkommen gestalten. Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld ist steuerfrei.

Zusätzliche Kosten entstehen zum Beispiel durch die normalen gesetzlichen Zuzahlungen pro Krankenhaustag oder durch die Nutzung von Fernsehen und Telefon. Dies gilt sowohl für den Betroffenen als auch für die näheren Angehörigen. Möchten Sie also als Begleitperson einen Patienten unterstützen, müssen Sie mit weiteren Zusatzkosten rechnen.

Bei einer längeren Krankheit ist eine Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung klar von Vorteil. Haben Sie nämlich eine solche Versicherung abgeschlossen, wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Das geschieht zum Beispiel ab dem 15. oder dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Dabei ist es egal, ob die Behandlung ambulant oder stationär stattfindet. Wichtig ist nur, dass eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt nach Ablauf der Karenzzeit und wird nach den Krankentagegeldtarifen berechnet. Eingeschlossen in die Krankentagegeldversicherung sind auftretende Berufskrankheiten oder Berufsunfälle.

Hinweis

In der Regel fällt das Krankengeld, welches von der Krankenkasse gezahlt wird, nicht so hoch aus wie der Nettolohn. Für diese Kostenlücke empfiehlt sich eine private Absicherung.

Eine Krankheitskostenvollversicherung kann alternativ zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung auch bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie umfasst einen umfangreichen Versicherungsschutz:

  • ambulante, stationäre und teilweise zahnärztliche Heilbehandlung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Kostenübernahme für unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen
  • freie Arztwahl

Prinzipiell können Sie den Versicherungsvertrag unterschiedlich gestalten. Beispielsweise gibt es die 100-Prozent-Sicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung. Wird die Variante mit Selbstbeteiligung gewählt, so wird im Vertrag ein jährlicher Betrag festgelegt, der dann vom Rechnungsbetrag abgezogen wird.

Im Rahmen einer stationären Heilbehandlung kommen in der Regel zusätzliche Kosten zustande. Deshalb ist es sinnvoll, eine Krankheitskostenzusatzversicherung für stationäre Heilbehandlungen abzuschließen. Diese Versicherung übernimmt in der Regel die vollen Kosten für erstattungsfähige Aufwendungen, die bei Wahlleistungen anfallen. Dazu zählen beispielsweise eine gesondert berechenbare Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder gesondert berechenbare ärztliche Leistungen.

In § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie § 146 Abs. 1 Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird geregelt, dass der Versicherer einen bestehenden privaten Krankenversicherungsschutz nicht kündigen darf. Dies gilt auch, wenn die Zahlung von Beiträgen versäumt wird. Nur in zwei Ausnahemfällen hat der Versicherer die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen:

  • bei falschen Angaben bei der Gesundheitsprüfung
  • bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (zum Beispiel arglistige Täuschung)

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, seinen Versicherungsvertrag zu kündigen. Je nach Sachlage müssen jedoch bestimmte Fristen, die im Versicherungsvertrag geregelt sind, eingehalten werden:

  • Eine Kündigung ist zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres möglich, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer. Dann liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten.
  • Eine andere Regelung greift, wenn die Beiträge erhöht werden. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, den bestehenden Vertrag mit einer einmonatigen Frist ab schriftlicher Bekanntgabe der Beitragserhöhung zu kündigen.

Die Kündigung muss generell schriftlich erfolgen. Ausgesprochen werden kann sie nur vom Versicherungsnehmer bzw. einem Bevollmächtigten (Vorlage einer Vollmacht des Versicherungsnehmers nötig).

Für Künstler besteht eine Renten- und Krankversicherungspflicht, die im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt ist. Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Künstler als Selbstständiger anzusehen, wenn er eine dauernde erwerbsmäßige Tätigkeit ausübt.

Künstlersozialkasse ist für die Versicherungsveranlagung und für Beitragsanpassungen zuständig

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde gleichzeitig die Künstlersozialkasse eingerichtet. Sie trifft Entscheidungen über die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit von Künstlern und erhält die Beiträge als eine Art Arbeitgeberzuschuss von den Unternehmen, die die Künstler engagieren bzw. vermitteln. Außerdem bekommt die Künstlersozialkasse noch 25 % Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Dieses Geld wird dann an den Rentenversicherungsträger (BfA) und an die jeweiligen Krankenkassen abgeführt. Bei einer Einstufung als krankenversicherungspflichtig muss ein Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht gestellt werden.

Künstler können Krankenkasse frei wählen

Als Künstler ist es möglich, sich eine Ortskranken- oder Ersatzkrankenkasse auszusuchen, bei der man krankenversichert sein möchte. Die Beitragszahlung läuft dann so, dass der Versicherte den halben Kassenbeitrag zahlt und die andere Hälfte von der Künstlersozialkasse getragen wird.

Eine Kurbehandlung findet in einem Heilbad oder einem Kurort statt. Sie schließt dabei Behandlungen ein, die im Nachgang einer schweren Erkrankung als Rehabilitationsmaßnahme zum besseren Heilungsverlauf beitragen sollen. Dabei wird für jeden Patienten ein Rehabilitationsprogramm zusammengestellt, das auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes bleibt jedoch anzumerken, dass die Kosten für solche Kurbehandlungen normalerweise ausgeschlossen sind. Private Krankenversicherer übernehmen aber meist die Kosten einer ambulanten Kur über einen begrenzten Zeitraum.

L Nach oben

Auf die versicherten Leistungen besteht in der Krankenversicherung grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Die entsprechenden Unterlagen sind für die Leistungserstattung an die Hauptverwaltung des Krankenversicherers weiterzuleiten. Auch für unbezahlte Rechnungen gibt es eine Kostenerstattung.

Bei den einzelnen Behandlungen sind bezüglich des Leistungsanspruchs gewisse Dinge zu beachten:

Ambulante Behandlung

Die ausgestellte Arztrechnung muss folgende Informationen enthalten:

  • Bezeichnung der Krankheit
  • Anzahl der Behandlungstage
  • Nummer der ärztlichen Gebührenordnung
  • berechnete Leistungen mitsamt deren Kosten
  • Steigerungssatz

Die ausgestellten Rezepte für die entsprechenden Medikamente müssen mit der Arztrechnung eingereicht werden. Die Unterlagen müssen im Original oder in Form einer Kopie vorliegen, die den Leistungsvermerk eines anderen Versicherers enthält. Haben Sie einen Tarif mit Selbstbehalt, sollten Sie die Rechnungen sammeln, bis der Selbstbehalt überschritten ist.

Zahnärztliche Behandlung

Bei der zahnärztlichen Behandlung müssen für einen Leistungsanspruch auf der Rechnung vermerkt sein:

  • Anzahl Behandlungstage
  • Nummer der zahnärztlichen Gebührenordnung
  • Bezeichnung der berechneten Leistungen
  • Angabe, welcher Zahn behandelt wurde
  • Angabe, welche Materialien verwendet wurden mitsamt deren jeweiligem Preis und Steigerungssatz

Krankenhausbehandlung

Die Daten einer Krankenhausrechnung sind gleich den Daten einer ambulanten Behandlung:

  • Bezeichnung der Krankheit
  • Anzahl der Behandlungstage
  • Nummer der ärztlichen Gebührenordnung
  • berechnete Leistungen mitsamt deren Kosten
  • Steigerungssatz

Kommt es zu einer stationären Behandlung, so stellt der Versicherer auf Wunsch auch eine Kostenübernahmeerklärung aus. Die Pflegekosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet.

Krankenhaustagegeldversicherung

Damit die Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung zum Tragen kommen, benötigt der Versicherer eine vom Krankenhaus ausgestellte ärztliche Bescheinigung über den Beginn und das Ende des Krankenhausaufenthaltes. Dabei müssen der Name des Patienten sowie die Krankheitsbezeichnung angegeben werden.

Krankentagegeldversicherung

Haben Sie eine Krankentagegeldversicherung, so müssen für die Leistungszahlung einige Dinge beachtet werden. Beispielsweise muss eine völlige Arbeitsunfähigkeit spätestens bis zum Tag des Leistungsbeginns dem Versicherer mitgeteilt werden. Bescheinigt wird dies vom Arzt auf Formularen des Versicherers.

Krankheitskostenzusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung

Auch in diesem Fall gilt, dass auf der Krankenhausrechnung die gleichen Daten stehen müssen, wie auf der Rechnung einer ambulanten Behandlung:

  • Bezeichnung der Krankheit
  • Anzahl der Behandlungstage
  • Nummer der Gebührenordnung
  • berechnete Leistungen mitsamt deren Kosten

Eine Kostenübernahmeerklärung durch den Versicherer ist möglich, die Pflegekosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Bei einer Privatliquidation des Chefarztes müssen die gleichen Daten angegeben werden wie bei einer ambulanten Behandlung.

Tarife einer Krankenversicherung sehen in der Regel keine zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer vor. Das bedeutet, dass in einem normalen Versicherungsfall die Leistungen unbestimmt gezahlt werden. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt wird. Tritt hingegen eine Berufsunfähigkeit ein, so besteht normalerweise kein Leistungsanspruch mehr.

Die Leistungsquote vergleicht die Gesamtleistungen, die privaten Krankenversicherten mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Dabei fließen in die Gesamtleistungen Zahlungen für Versicherungsfälle einschließlich der Schadensregulierungskosten und der Veränderung der Schadenrückstellung ein. Weiterhin werden die Zuführungen zu den versicherungstechnischen Schadensregulierungskosten und der Veränderung der Schadensrückstellung ebenso berücksichtigt wie die Altersrückstellung oder Beitragsrückerstattung.

M Nach oben

Mehrbettzimmer werden in der Regel im normalen Tarif einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Diese Tarif wird auch die „allgemeine Pflegeklasse“ genannt. Das bedeutet, dass in diesem Tarif eine bessere Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer nicht vorgesehen ist. Wer solche Extras wünscht, muss eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn:

  • ein bestimmtes Risiko bei mehreren Versicherungsgesellschaften gleichzeitig versichert ist.
  • wenn eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch macht.

Wichtig in beiden Fällen ist es, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Eine Einwilligung vom Versicherer ist einzuholen, wenn Sie eine weitere Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung abschließen möchten.

Erkrankt der Arbeitnehmer, so ist er dazu verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Das gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet. Dabei ist es nicht nötig, den Grund der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, sofern keine Ansteckungsgefahr besteht. Dauert eine Erkrankung länger als 3 Tage, so muss außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von einem Arzt, vorgelegt werden.

N Nach oben

Der Nettobeitrag ist der Beitrag, der monatlich an die Versicherung zu zahlen ist. Berechnet wird der Nettobeitrag aus der Deckung des übernommenen Risikos und des Alters. Er ist aufgeteilt in einen Risikobeitrag und Sparbeitrag.

Die Deckung der Versicherungsleistungen erfolgt mittels des Risikobeitrags und steigt kontinuierlich mit dem Älterwerden an. Der Nettobeitrag selbst bleibt aber während der Vertragsdauer gleich. Allerdings kann es zu Erhöhungen kommen aufgrund inflationärer Entwicklungen oder steigender Kosten im Gesundheitswesen. Somit ist eine zeitweise Anpassung des Nettobeitrags an die Gegebenheiten unumgänglich.

O Nach oben

Im Versicherungsrecht bezeichnet man als Obliegenheiten diejenigen Pflichten, welche der Versicherungsnehmer im Rahmen seines Versicherungsvertrages erfüllen muss. Dazu zählen die Anzeige-, Mitteilungs- und Auskunftspflicht. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das zur Leistungsfreiheit oder gar Kündigung des Vertrages durch den Versicherer führen.

P Nach oben

Durch eine privatärztliche Behandlung hat der Versicherungsnehmer einige Vorteile:

  • freie Wahl des Arztes oder Zahnarztes (einschließlich rein privat praktizierende Ärzte)
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus auf Wunsch
  • Facharztbesuche ohne Überweisung

Der jeweilige Arzt schreibt für die erfolgte privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, die Sie dann von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.

Ein Probeantrag ist bei einigen vorliegenden Risiken sinnvoll, beispielsweise bei erheblichen Vorerkrankungen. Wenn aus unterschiedlichen Gründen kein verbindlicher Antrag gestellt werden soll, so ist ein Probeantrag möglich. Ist der Versicherer nach Abschluss der Risikoprüfung und nach Mitteilung der Bedingungen bereit, den beantragten Versicherungsschutz zu übernehmen, so kann der Probeantrag ohne große Umstände in einen verbindlichen Antrag umgewandelt werden.

Psychotherapie bezeichnet die Behandlung psychischer, emotionaler und psychosomatisch bedingter Krankheiten. Mittlerweile gibt es viele Betroffene in Deutschland und unterschiedliche Therapieansätze. Allerdings ist die Kostenübernahme für eine Psychotherapie abhängig vom Versicherer und den entsprechenden Tarifen. So ist häufig die ambulante Psychotherapie auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen im Kalenderjahr begrenzt. Auch die Therapien an sich können nicht grenzenlos in Anspruch genommen werden.

R Nach oben

Eine Versicherung arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das bedeutet, dass die Zinsgewinne, die mit den eingezahlten Versicherungsprämien erzielt werden, an den Versicherten in Form einer Verzinsung weitergegeben werden. Dabei wird entweder die Versicherungsleistung erhöht oder die Prämie reduziert. Bei einer privaten Krankenversicherung beträgt der Rechnungszins nach den Richtlinien zur Erstellung technischer Geschäftspläne 3,5 %. Bei der Beitragskalkulation wird dieser Zinssatz mit berücksichtigt.

Generell wird unter Rehabilitation die Wiederherstellung von körperlichen oder organischen Funktionen verstanden. Nach einer Krankheit oder einem Unfall ist häufig eine Rehabilitation notwendig. Die Rentenversicherungsträger BfA und LVA sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen dafür in der Regel die Kosten.

Übergangsgeld als Lohnersatz während der Rehabilitation

Die Rehabilitation erfolgt oft über einen längeren Zeitraum, in dem der Patient auch arbeitsunfähig ist. In diesem Fall wird von den Rentenversicherungsträgern ein Übergangsgeld als Lohnersatz gewährt. Findet eine Anschlussheilbehandlung (Sonderform der Rehabilitation) statt, übernimmt ebenfalls der Rentenversicherungsträger die Kosten dafür. Sollte es diesen nicht geben, zum Beispiel bei Selbstständigen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, dann wird in der Regel die private Krankenvollversicherung die Kosten tragen.

Auch Rentner haben die Versicherungswahl im Alter. Meist bleiben sie entweder in der privaten Krankenversicherung oder in der gesetzlichen Krankenkasse, je nachdem wo sie vor ihrer Pensionierung versichert werden. Da man als Rentner keinen Arbeitgeber mehr hat, übernimmt die jeweilige Rentenversicherung den Beitragszuschuss. Dieser ist in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung gleich hoch.

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns möglich. Sie ist allerdings auf höchstens 2 Monate beschränkt. Eine Rückdatierung kann beispielsweise beim Übertritt aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erfolgen. Dabei muss unmittelbar eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden. Eine Rückdatierung ist in diesem Fall vorteilhaft, da so das rechnerische Eintrittsalter reduziert und dadurch ein Prämienvorteil erzielt wird.

Rückdatierung bei Mitverischerung von Kindern

Des Weiteren ist eine Rückdatierung im Fall einer Mitversicherung eines Neugeborenen ab der Geburt sowie im Fall einer Mitversicherung eines Adoptivkindes ab dem Zeitpunkt der Adoption zulässig.

S Nach oben

Die Schadenquote gibt an, wie das Verhältnis der tatsächlichen zu den kalkulierten Versicherungsleistungen ist. Dabei wird sichtbar, in welchem Umfang Beitragseinnahmen in Versicherungsleistungen und Altersrückstellungen fließen. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Schadensquote. Beitragsanpassungen zum Beispiel lassen die Schadensquote zunächst sinken. Umgekehrt muss bei steigender Schadensquote in naher Zukunft mit Beitragsanpassungen gerechnet werden.

Für Selbstständige stellt sich zunächst die Frage, ob sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung versichern sollen. Generell besteht für die meisten Selbstständigen keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Ausgenommen von dieser Regel sind Selbstständige, die als landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler und Publizisten tätig sind. Doch auch hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von der Versicherungspflicht befreit zu werden.

Wenn Sie sich im Versicherungsvertrag bereit erklären, einen Teil der ambulanten Behandlungskosten selbst zu übernehmen, wird diese Eigenleistung Selbstbehalt genannt. Der Selbstbehalt gilt pro versicherte Person je Kalenderjahr. Mit ihm lässt sich der Versicherungsbeitrag erheblich senken.

Hinweis

Sie sollten bedenken, dass sich der Arbeitgeber zwar am Versicherungsbeitrag beteiligt, nicht aber am Selbstbehalt. Als Selbständiger wiederum können Sie von den Eigenleistungen in jedem Fall profitieren.

Festgelegt Pauschalen für besonders kostenintensive Behandlungen werden als Sonderentgelte bezeichnet. Ein Beispiel für eine solche kostenintensive Behandlung ist eine Organtransplantation. Ein Sonderentgelt vergütet folglich eine Operationsleistung pro Patient. Festgesetzt sind diese Sonderentgelte in der Bundespflegesatzverordnung.

Wird eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus in Anspruch genommen, treten bei der Abrechnung Sonderregelungen in Kraft. So wird der vom Krankenhaus in Rechnung gestellte Betrag für die allgemeinen Krankenhausleistungen um 5 % vermindert, um Doppelzahlungen für die Arztkosten einzuschränken. Gleichzeitig muss der Chefarzt seine Rechnungssumme um 15 oder 25 % reduzieren. Würde er dies nicht tun, müsste der Privatpatient die Sachkosten, den Pflegesatz und die Arztkosten doppelt zahlen.

Die Spartentrennung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Demnach müssen Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutzversicherungen als rechtlich selbstständige Unternehmen (jeweils als Aktiengesellschaft, VVaG oder öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen) agieren. Ohne die Spartentrennung könnten sonst Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden, was jedoch vermieden werden soll.

Der Krankenversicherungsschutz bei Studenten ist klar geregelt. Grundsätzlich sind sie bis zum Ende des 14. Fachsemesters pflichtversichert. Dies gilt maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos bei den Eltern mitversichert werden.

Versicherung in der privaten Krankenversicherung ebenfalls möglich

Doch auch die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich. Dort wird Studenten ein höheres Leistungsspektrum geboten als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge fallen aber im Verlgeich auch höhrer aus. Bafög-Empfänger erhalten einen Beitragszuschuss.

T Nach oben

Je nach Tarif für die Wahlleistungen stationärer Heilbehandlungen gibt es die Möglichkeit, dass Telefonkosten bei einem Krankenhausaufenthalt erstattet werden. Allerdings werden in diesem Fall nur die Kosten für den gemieteten Anschluss vom Versicherer übernommen. Die Gebühren für die Telefonate muss die versicherte Person selbst tragen. Medizinisch notwendige Telefonate können aber auch erstattet werden.

Transportkosten werden bei einer stationären Heilbehandlung in der Regel übernommen. Dies schließt die Kosten, die für den Weg zum und vom Krankenhaus entstehen, mit ein. Allerdings muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Patienten, die gesetzlich versichert sind, müssen bei einer stationären Heilbehandlung und damit verbundenen Rettungseinsätzen und Fahrten eine Selbstbeteiligung aufbringen. Zudem müssen sie die Fahrten zu ambulanten Behandlungen komplett selbst tragen. Privatversicherten hingegen entstehen jeweils keine Kosten.

U Nach oben

Überführungskosten aus dem Ausland nach Deutschland werden im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Wichtig: Es muss eine medizinische Notwendigkeit für die Überführung vorliegen, was oft nicht der Fall ist.

Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Voraussetzung ist, dass dies spätestens 2 Monate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss beginnt. Gleiches gilt für das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.

V Nach oben

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen legt die Vorschriften für die privaten Krankenversicherer fest. Dies dient zur statistischen Erfassung ihrer Bestände. Um diese Statistik führen zu können, wurde eine Aufteilung in vier Versicherungsarten eingeführt:

  • Krankheitskostenvollversicherung, die ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen einschließt
  • Krankentagegeldversicherung
  • selbstständige Krankenhaustagegeldversicherung
  • sonstige selbstständige Teilversicherungen (zum Beispiel Krankheitskostenzusatzversicherungen, Kurtarife oder längerfristige Auslandsreisekrankenversicherungen)

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, welche die Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen kontrolliert. Aufgaben dieses Amtes sind die Zulassung von Versicherungsunternehmen sowie die Kontrolle des Geschäftsbetriebes. Auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterliegen seiner Kontrolle.

Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, mit dem die Versicherungspflicht des Versicherers eintritt. In medizinischer Hinsicht spricht man von einem Versicherungsfall, wenn eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird. Dazu zählen Untersuchungen und Behandlungen, die wegen einer Krankheit oder Unfallfolgen notwendig werden. Außerdem sind darin eingeschlossen Schwangerschaft, Entbindung und Vorsorgeuntersuchungen.

Versicherungsjahre können auf zwei verschiedene Varianten berechnet werden:

  • Bei einigen Versicherern wird ein Versicherungsjahr als Kalenderjahr gesehen. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Versicherungsbeginn am 01.12. das erste Versicherungsjahr schon am 31.12. desselben Jahres beendet ist. Mit dem 01.01. beginnt folglich das neue Versicherungsjahr.
  • Die zweite Variante ist das Zeitjahr. Das heißt, dass das Versicherungsjahr 12 Monate nach Versicherungsbeginn beendet ist.

Ein Versicherungsnehmer ist diejenige Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer sind dann Vertragspartner. Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag gestalten, den Vertrag kündigen oder den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen. Er kann aber auch nur im Vertrag stehen, ohne die versicherte Person zu sein. In einem solchen Fall spricht man von einer Fremdversicherung.

Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen werden mit der Versicherungssteuer besteuert. Ausgenommen von dieser Steuerpflicht sind gesetzliche wie private Kranken- und Lebensversicherungen. Somit sind diese Versicherungen und die zu zahlenden Beiträge steuerfrei.

Der Versicherungsvertrag ist der Vertrag, der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird. Die versicherte Person zahlt mit Vertragsbeginn Beiträge ein, während das Versicherungsunternehmen bei einem auftretenden Personen- oder Sachschaden die anfallenden Kosten übernimmt. Dieses Leistungsversprechen ist der wesentliche Bestandteil des Versicherungsvertrages.

Versicherungsvertrag ist mit Garantievertrag vergleichbar

Generell gilt der Versicherungsvertrag als ein privatrechtlicher, gegenseitiger Vertrag. Vergleichbar ist er mit einem Garantievertrag oder einer Ausfallbürgschaft. Im Versicherungswesen wird zwischen Personenversicherungen (zum Beispiel Lebens-, Unfall– oder private Rentenversicherungen) und Schadensversicherungen (zum Beispiel Feuer-, Transport-, Haftpflicht-, oder Hausratversicherung) zählen.

Eine wichtige Rolle, um eine Krankheit frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und vor allem zu heilen, spielen Vorsorgeuntersuchungen. Obwohl es davon mittlerweile eine Vielzahl gibt, die auch oft von der Krankenkasse getragen werden, werden sie von vielen Menschen nicht in Anspruch genommen. Gründe könnten sein, dass einige Untersuchungsmethoden Risiken bergen, unangenehm sind und nicht von allen Experten für sinnvoll gehalten werden. Dennoch sollte zum eigenen Nutzen eine Bereitschaft für regelmäßige ambulante Vorsorgeuntersuchungen aufgebracht werden, zumal auf diese ein tariflicher Anspruch besteht.

W Nach oben

Als Wartezeit wird derjenige Zeitraum bezeichnet, der bei einem Versicherungsbeginn abzuleisten ist. Dabei beträgt die allgemeine Wartezeit 3 Monate. Ausnahmen bestehen bei Unfällen und bei der Nachversicherung von Kindern Ehegatten.

Versicherer leisten erst nach Ablauf der Wartezeit

Versicherungsleistungen, die während der Wartezeit auftreten, werden erst am ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit gewährt. Es gibt außerdem besondere Wartezeiten bei Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie. In diesen Fällen beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate.

Wehrdienst- und Zivildienstleistende erhalten eine freie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn, werden also truppenärztlich kostenlos versorgt. Deshalb benötigen sie für den Zeitraum ihrer Dienstzeit keinen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Trotzdem sollte man für diesen Zeitraum seinen Versicherungsvertrag nicht auflösen, sondern besser in einen ruhenden Vertrag umwandeln. Die ruhenden Beträge werden in der Regel zurückerstattet.

Z Nach oben

Bezüglich einer Zahnbehandlung gibt es Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt normalerweise die Kosten für die Regelversorgung. Das umfasst zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen, die einmal jährlich eine Zahnsteinentfernung einschließt sowie die Behandlung von Karies, Zahnfüllungen usw. Ist ein Zahnersatz notwendig, beispielsweise in Form von Kronen, Brücken oder Prothesen, so wird durch die Krankenkasse nur ein Teil der Kosten gedeckt.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung zahlt in der Regel für die allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Versorgung. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird abgezogen. Diese ist in der Regel auch vorgesehen bei Zahnersatz oder einer kieferorthopädischen Behandlung.

Für eine normale stationäre Heilbehandlung ist für die Patienten in der Regel der Aufenthalt im Mehrbettzimmer vorgesehen, der die Unterkunft, Pflege und Verpflegung einschließt. Allerdings können privat versicherte Patienten die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer ebenso beanspruchen wie die privatärztliche Behandlung. Privatärztliche Behandlung bedeutet in diesem Fall, dass ein leitender Arzt der Klinik die Behandlung übernimmt. Die entstehenden Zusatzkosten sind durch die entsprechenden Tarife in der privaten Krankenversicherung abgedeckt.