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Wer profitiert auf welche Weise von der Rürup-Rente?

Bevor ein Sparvertrag für eine private Altersvorsorge abgeschlossen wird, sollte hinterfragt werden, welche Form des Alterssparens sich für die eigene Person am sinnvollsten gestaltet. So ist nicht für alle Personengruppen gleichermaßen von Vorteil, eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Rürup-Rente zu nutzen.

Allgemein ist der Abschluss eines solchen Sparvertrages geeignet für alle, deren bestehende Versorgung nicht ausreicht. Dabei gilt: Je höher der persönliche Steuersatz desto größer ist der Steuerspareffekt. Zu überlegen ist dabei eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch den Einschluss einer solchen sind ebenfalls die Beiträge für die Absicherung der Berufsunfähigkeit steuerlich gefördert.

 

Rürup-Rente, ein interessante Lösung für Selbständige

Generell profitieren von dem Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags Selbständige, die eine relativ hohe Steuerbelastung tragen. Durch Sonderzahlungen, eine steuerliche Förderung und dem Insolvenzschutz im Rahmen des gesetzlichen Bestimmungen ist sie eine ideale Möglichkeit der privaten Altersabsicherung.

Bei einer Insolvenz ist gesparte Kapital bis zu bestimmten Höhen vor einem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Diese Personengruppe hat keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es bietet sich für Selbstständige kaum eine andere Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben. Dies liegt daran, dass in der Regel von Selbstständigen die Riester Rente oder die Betriebliche Altersvorsorge nicht genutzt werden kann. Die Rürup-Rente ermöglicht es, sich eine Steuerersparnis zu verschaffen und die ggf. zusätzlich in die Altersvorsorge zu investieren.

 

Die Rürup-Rente bietet auch für Angestellte Vorteile

Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren, denn für sie besteht die Möglichkeit, zusätzlich Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen und Steuerförderungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist durch den Sonderausgabenhöchstbeitrag möglich, der bei 20.000 Euro (bei Verheirateten: 40.000 €) liegt. Dies eignet sich vor allem für Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Altersvorsorge vor Rentenbeginn ist vor fremdem Zugriff vollständig geschützt. Auch von Vorteil ist, dass das bereits angesparte Kapital bei dem Arbeitslosengeld II nicht angerechnet wird. Besserverdienende Angestellte haben größere Rentenlücken durch einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und gleichzeitig eine höhere steuerliche Last. Im Umkehrschluss aber auch eine höhere steuerliche Absetzbarkeit durch einen höheren Spitzensteuersatz bei den Beiträgen zur Rürup-Rente.

Die Wahl einer klassischen Rürup-Rente ist für rentennahe Jahrgänge ist ebenfalls zu empfehlen. Diese bietet Sicherheit durch eine klassische Anlage und eine hohe Abzugsfähigkeit in der Beitragsphase. Da der Beginn der Rente zeitnah eintreten wird, werden relativ geringe zu versteuernder Anteile im Rentenbezug gewährleistet.

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