Private Altersvorsorge
Hausfrau – Riester Rente
Auch Frauen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können eine Zusatzrente aufbauen. Grundsätzlich erhält jeder sozialversicherte Arbeitnehmer, der eine zertifizierte private Rentenversicherung abschließt, die Grundförderung beginnend mit 38 EUR seit Anfang des Jahres 2002 bis 154 EUR ab 2008. Für jedes Kind kommen weitere 46 EUR (bis zu 185 EUR in 2008) hinzu.
Anspruch auf Förderung haben aber auch Ehefrauen, die selbst nicht erwerbstätig sind. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ihr Partner rentenversicherungspflichtig erwerbstätig ist und dass er einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen hat. Die Förderung geht nicht in die Vorsorge des Ehepartners, sondern wird in eine eigene Police der Ehegattin eingezahlt. Die Ehefrau muss keine Eigenbeiträge leisten, denn den jährlichen Förderbetrag von bis zu 154 EUR erhält sie, sofern ihr Ehepartner seine Eigenbeiträge zahlt. Das bedeutet, dass z.B. eine Mutter mit zwei Kindern, die selbst nicht erwerbstätig ist, mit dem staatlichen Zuschuss jährlich bis zu 524 EUR in ihre private Altersvorsorge investieren kann, ohne selbst einen Pfennig dafür ausgeben zu müssen.
Achtung: Mütter sind in den ersten drei Lebensjahren des Kindes pflichtversichert und damit nicht abgeleitet förderberechtigt. Während dieser Zeit müssen sie mindestens den Sockelbetrag einzahlen und der Ehemann muss einen Mindesteigenbeitrag leisten, der nicht um die Grundzulage der Ehefrau und die Kinderzulagen gekürzt werden kann.
Förderungsbeispiel: 2004/2005:Ehemann: angestellt, Jahreseinkommen : 45.000 €
Mindesteigenbetrag = 2 % vom Jahresbrutto = 800 €
Ehefrau: Hausfrau, Kinderzulage geht auf ihren Vertrag
Kind: 4 Jahre alt, 2. Kind wird in 2005 geboren
Berechnung für das Jahr 2005:
Eigenbetrag für/bei | Förderung mit 1 Kind | Förderung mit 2 Kindern |
---|---|---|
Mann | 656 EUR | 824 EUR |
Frau | 0 EUR | 60 EUR |
Familie | 656 EUR | 884 EUR |
Zulage insgesamt | 244 EUR | 336 EUR |
Gesamtleistung | 900 EUR | 1220 EUR |
Fazit: Die Familie muss 320 EUR mehr aufwenden, um weiterhin die gesamten Zulagen zu erhalten. Diese Summe ergibt sich aus der Tatsache, dass die Grundzulage für die Frau in Höhe von 76 EUR, eine Kinderzulage in Höhe von 92 EUR für die Berechnung des Eigenbetrages beim Mann entfallen und die Frau zusätzlich 60 EUR als Eigenbetrag aufwenden muss. Tut sie dies nicht, so werden die Zulagen im Verhältnis des tatsächlich aufgewendeten Beitrages gekürzt: 656 EUR zu 824 EUR = 79,61 %. Die Kinderzulagen und die Grundzulagen für die Frau verfallen. Die Familie verzichtet auf Zulagen in Höhe von 277,63 EUR.
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