Höhe Riesterförderung

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Wie hoch sind die Zulagen der staatlichen Förderung nach § 10a EStG (Riester-Förderung)?

Wer erhält welche Zulage?
Der Mann erhält seine Grundzulage. Die Frau erhält ihre Grundzulage und die Kinderzulage. Wenn beide Ehepartner es gemeinsam auf dem Zulagenantrag beantragen, kann die Kinderzulage auch dem Vertrag des Mannes zugewiesen werden.

Zulagen
In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus eine Grundzulage und ggf. einer Kinderzulage zusammensetzt. Die Grundzulage steht jedem Zulageberechtigten zu. Sie wird in voller Höhe gewährt, wenn ein Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulage in Höhe von 2% (für 2004 und 2005, danach ansteigend auf 4%) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens gezahlt wird. Ist der Gesamtbeitrag geringer (!), so wird auch die Zulage anteilig gesenkt.

Wie hoch ist die Grundzulage?
in den Jahren 2002 und 2003 38 EUR
in den Jahren 2004 und 2005 76 EUR
in den Jahren 2006 und 2007 114 EUR
ab dem Jahr 2008 jährlich 154 EUR

Wie hoch ist die Kinderzulage?
Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird,
in den Jahren 2002 und 2003 46 Euro
in den Jahren 2004 und 2005 92 Euro
in den Jahren 2006 und 2007 138 Euro
ab dem Jahr 2008 jährlich 185 Euro
für Kinder die ab 2008 geboren wurden beträgt die Zulage 300 Euro.
Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird.

Wer erhält die Kinderzulage
Die Kinderzuiage erhält der Zuiagenberechtigte, der das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Abs. 2) im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt worden ist. Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben und beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, steht die Kinderzulage – unabhängig von der Festsetzung des Kindergeldes der Mutter zu. „Bei Eltern, die die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer erfüllen, wird die Kinderzulage der Mutter zugewiesen, auf Antrag beider Eltern dem Vater. In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, welchem Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wurde. Der Antrag kann für jedes einzelne Kind gestellt werden, nach Eingang beim Anbieter nicht mehr widerrufen werden.

Hat der Vater seinem Anbieter eine Vollmacht zur formlosen Antragstellung erteilt, kann der Antrag auf Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf ihn auch für die Folgejahre bis auf Widerruf erteilt werden. Der Antrag kann vor Ende des Kalenderjahres, für das er erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem Anbieter des Vaters widerrufen werden.

Kinderzulageberechtigung in anderen Fällen
Erfüllen Eltern nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, zum Beispiel Alleinerziehende, erhält der Elternteil die Kinderzulage, dem das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Erhält ein Großelternteil nach § 64 Abs. 2 EStG das Kindergeld, steht nur ihm die Kinderzulage zu. Wird einem Kind für sich selbst das Kindergeld ausgezahlt, steht ihm selbst die Kinderzulage zu.

Bis wann erhalten Eltern die Kinderzulage?
Solange, wie für das Kind Kindergeld bezogen wird, haben die Eltern Anrecht auf die Kinderzulage. Das Kindergeld fällt dann weg, wenn das Kind in der Ausbildungszeit mehr als 7.680 EUR verdient oder grundsätzlich älter als 27 Jahre ist. Es kann also sein, das Eltern Anspruch auf Kinderzulage haben und da Kind gleichzeitig einen eigenen Anspruch auf Grundzulage hat. Der Umstand, dass das Kind eine eigene Förderung erhält, hat keine Auswirkungen auf die Kinderzulage der Eltern.

4. Wie funktioniert der Sonderausgabenabzug?

Als zweites Element der staatlichen Förderung können die Beiträge für die Riester-Rente sowie die erhaltenen Zulagen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (§10a Abs. 1 EStG) bei der Ermittlung der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Günstigerprüfung
Sofern der steuerliche Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug den Wert der bereits erhaltenen Zulagen übersteigt, wird die Differenz im Rahmen einer Steuerrückerstattung vom Finanzamt an den Förderberechtigten ausgezahlt.

Höchstgrenzen beim Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug nach § 10 a Abs. 1 EStG wird durch feste Beträge begrenzt. Die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug ergeben sich aus folgender Tabelle:

Veranlagungszeitraum Höchstgrenze
2002, 2003 525 EUR
2004, 2005 1.050 EUR
2006, 2007 1.575 EUR
ab 2008 2.100EUR

Steht jedem Ehegatten die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug gemäß § 10a Abs.1 ESt zu?
Wenn beide Ehepartner zum begünstigten Personenkreis gehören ja.
Gehört nur ein Ehepartner zum begünstigten Personenkreis, gilt die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug (z. B. im Jahr 2004 von 1050 Euro) für beide zusammen.

Nachgelagerte Besteuerung
Die Beiträge in die staatlich geförderte private Altersversorgung werden wegen der Zulagen bzw. dem Sonderausgabenabzug im nachhinein praktisch steuerfrei gestellt. Deshalb unterliegen die späteren Rentenzahlungen der vollen Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), soweit sie auf geförderte Beiträge entfallen.

„Steuerersparnis durch Sonderausgaben“?
Bei Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob für den Kunden die staatliche Zulage oder der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben günstiger ist. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer als die gezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich vom Finanzamt ausgezahlt.
Berechnungsbeispiele für eine Riesterförderung finden Sie hier: Musterberechnungen

Verwendung von Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum § 92a EStG
Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete (also das bereits im geförderten Vertrag angesparte/gebildete Kapital) und nach § 10a EStG oder diesem Abschnitt geförderte Kapital in Höhe von insgesamt mindestens 10.000 Euro und höchstens 50.000 Euro unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung in einem im Inland gelegenen eigenen Haus oder einer im Inland gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken dienenden, eigenen Eigentumswohnung verwenden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag muss bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres beginnend mit dem zweiten auf das Jahr der Verwendung folgenden Jahr in monatlichen gleichen Raten auf einen Altersvorsorgevertrag zurückgezahlt werden.

Schädliche Verwendung
§ 93 EStG. Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht gemäß den Vorgaben des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes an den Zulageberechtigten ausgezahlt (schädliche Verwendung), sind die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenden Zulagen und nach § 10a Abs. 4 EstG gesondert festgestellten Beträge (Rückzahlungsbetrag) zurückzuzahlen, Der Anbieter muss die schädliche Verwendung an die Zulagenstelle melden. Diese teilt dem Anbieterden Rückzahlungsbetrag mit, der aus dem Vertrag an die Zulagenstelle abgeführt werden muss. Das darüber hinaus im Vertrag für die Auszahlung zur Verfügung stehende Kapital wird an den Berechtigten ausgezahlt. Dies gilt auch bei einer Auszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase (z.B. in der Rentengarantiezeit). Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht für den Teil der Zulagen, der auf angespartes gefördertes Altersvorsorgevermögen entfällt, wenn es in Form einer Hinterbliebenenrente an die dort genannten Hinterbliebenen ausgezahlt wird (Deckungskapital für Hinterbliebenenrente). Die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt, soweit im Fall des Todes des Zulageberechtigten das geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Die Auszahlung einer Garantierente stellt eine schädliche Verwendung dar. Nicht aber die Übertragung der Kapitalabfindung für die noch ausstehenden Garantierenten auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners.

Teilweise schädliche Verwendung
Im Falle einer teilweisen schädlichen Verwendung ist nur der auf die schädliche Verwendung entfallende Teil der Steuerermäßigung zurückzuzahlen sein.

5. Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers?

Kann nach dem Tod eines förderfähigen Ehepartners der überlebende, selbst nicht förderfähige Ehepartner, seinen Riester-Renten-Vertrag fortsetzen?
Ja. (Zulagen werden dann aber keine mehr gewährt). Außerdem hat der überlebende Ehegatte die Möglichkeit, das vom verstorbenen Ehegatten hinterlassene Altersvorsorgekapital steuerunschädlich in ein eigenen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Geht das Altersvorsorgekapital auf andere Erben über, müssen jedoch nicht nur die Zulagen und Sonderausgabenvorteile zurückgezahlt, sondern auch die Erträge besteuert werden. Zusätzlich kann Erbschaftssteuer fällig werden.

Was passiert mit dem geförderten Vertrag bei Tod des VN?
Der überlebende Ehegatte kann das vom verstorbenen Ehegatten hinterlassene Altersvorsorgekapital steuerunschädlich auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Wird das Deckungskapital ausgezahlt, müssen die Zulagen und Sonderausgabenvorteile abgeführt werden. Zusätzlich kann Erbschaftsteuer fällig werden.

In der Aufschubzeit
Leistung an den Ehepartner:
Wird die Todesfall-Leistung an den überlebenden Ehegatte ausgezahlt und zahlt dieser das geförderte Kapital auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag ein, ist dies keine schädliche Verwendung. Dabei ist es unerheblich, ob das Kapital auf einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Vertrag eingezahlt wird und ob der überlebende Ehepartner selbst zum begünstigten Personenkreis gehört oder nicht.
Verwendet der überlebende Ehegatte das Geld nicht zur Einzahlung auf einen zertifizierten Vertrag, so ergeben sich Folgen der schädlichen Verwendung.

Nach Rentenbeginn Leistungen aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen nach Rentenbeginn sehen die zertifizierten Altersvorsorgeverträge der HM nur innerhalb der Rentengarantiezeit vor.
Wird die Kapitalabfindung für die noch ausstehenden Renten in der Rentengarantiezeit vom überlebenden Ehepartner in einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt, so ist dies keine schädliche Verwendung.
Wird die Rentenleistung in Anspruch genommen oder die Kapitalabfindung anderweitig verwendet, liegt ein schädliche Verwendung vor.

Kann für das Beitragsjahr, in dem der Zulageberechtigte verstirbt, noch eine Zulage beantragt werden?
Ja. Nach Randziffer 1 und 2 des BMF-Schreibens vom 17.11.2004 müssen die persönlichen Voraussetzungen für die Zulageförderung nach § 79 ff. EStG zumindest während eines Teils des jeweiligen Beitragsjahres vorgelegen haben. Damit steht grds. dem Verstorbenen im Todesjahr die Zulageförderung nach § 79 ff. EStG zu. Der Erbe als Rechtsnachfolger tritt in die Rechte des Verstorbenen ein. Dementsprechend kann er für den Vertrag des Verstorbenen den Zulagenanspruch geltend machen.

Welche Produkte werden gefördert?
Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Die Regelungen im AltZertG betreffen allerdings nur Produkte, die der privaten Altersvorsorge zuzurechnen sind. Daneben können jedoch auch Sparbeiträge zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge steuerlich gefördert werden.

Förderfähige Produkte im privaten Bereich
Zu den im privaten Bereich geförderten Produkten zählen neben den privaten Rentenversicherungen auch Fonds- und Banksparpläne zu den geförderten Produkten. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie nicht nur die Bedingungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllen müssen, sondern sie müssen von der Zertifizierungsstelle des BAFin zertifiziert sein.

Förderfähige Produkte im betrieblichen Bereich
Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Gefördert werden Anlagen, die bis zur Vollendung des 6O.Lebensjahrs oder bis zum Beginn einer Altersrente des Anlegers aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Beginn einer Versorgung nach beamten-und soldatenrechtlichen Regelungen wegen des Erreichens der Altersgrenze gebunden sind und nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden können.