Riesterrente

Beispielrechnung für Förderung

Wenn Sie daran interessiert sind zu erfahren, wie die unterschiedlichen Produkte der Altersvorsorge im Vergleich aus steuerlicher Sicht behandelt werden, so klicken Sie hier.

Wer kann die Riesterrente abschließen? / Geförderter Personenkreis

Wer ist berechtigt eine Zulage zu erhalten und erhält dadurch die staatliche Förderung nach §10a EStG?

Grundsätzlich zulageberechtigt ist jede Person, die im Jahr der Beantragung in Deutschland zumindest z. T.

  • Arbeitnehmer die sich in einem Versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlichen, privaten oder kirchlichen Arbeitgeber befinden,
  • Selbständige (wie z. B.Hebammen aber auch Lehrer und Erzieher, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber (Scheinselbständige)) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt),
  • Pflegepersonen, also Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden wöchentlich in dessen häuslichen Umgebung pflegen.
  • Entgeltersatzleistungsbezieher ( wie z. B. Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld),
  • Kindererziehende in den ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (die sogenannten. Kindererziehungszeiten),
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben der Verzicht führt dazu, dass der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistung auf den vollen Satz aufgestockt wird,
  • Vorruhestandsgeldbezieher,
  • Hausfrauen unter bestimmten Voraussetzungen

ab 01.01.2003 Personen für die Dauer des Bezugs eines Zuschusses nach § 4211 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

Unmittelbar Zulageberechtigten
hier zu gehören ebenfalls Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (neben den Landwirten, sind es auch die die versicherungspflichtigen Ehepartner. Ebenfalls ehemalige Landwirte, die versicherungspflichtig unabhängig von ihrer Tätigkeit als Landwirt oder mithelfender Familienangehöriger sind.
Arbeitslose die aufgrund ihre Vermögens oder Einkommens keine Entgeltersatzleistungen bekommen (Voraussetzung:, sie sind bei einem inländischen Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet).

  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • ” Sonstige Beschäftigte, die wegen bereits gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt sind und damit in der GRV versicherungsfrei sind,
  • ” Minister, Senatoren und Parlamentarische Staatssekretäre,
  • ” beurlaubte Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten für die Zeit einer Beschäftigung wenn sich der Anspruch auf Versorgung während der Beurlaubung auf diese Beschäftigung erstreckt,
  • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung,

Mittelbar zulageberechtigt
Nicht zulageberechtigte Personen

  • Selbständige (sofern sie nicht in der GRV pflichtversichert sind, wie z.B. Lehrer)
  • Von der Versicherungspflicht in der GRV befreite Personen
  • Freiwillig in der GRV Versicherte
  • Geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind und nicht den Beitrag zur GRV aufstocken
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EU/BU- bzw. Erwerbsminderungsrente), sofern sie nicht gleichzeitig einer Versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre)
  • Angestellte und Selbständige, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Sozialhilfebezieher
  • Studenten

Vergleich anfordern