Private Rentenversicherung
Befreiung Rentenversicherung
Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht, der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Es jedoch unter gewissen Umständen speziellen Personengruppen möglich, eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zu erhalten.
Die Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten dabei umfassend über rentenrechtliche Auswirkungen der Versicherungspflicht oder über die Folgen, die eine Befreiung von der Rentenversicherung haben kann unter der Berücksichtigung aller persönlichen Umstände.
Statt sich auf die gesetzliche Rentenzahlung zu verlassen, die bekanntermaßen in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, um den eigenen Lebensstandart auch im Rentenalter beibehalten zu können, gibt es die Möglichkeit, per privater Altersvorsorge die Rentenlücke zu schließen.
Eine Möglichkeit ist dabei der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Diese Form des Alterssparens versichert renditestark und flexibel das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person ab. Per Einzahlung von Beträgen wird Kapital angesammelt, das zumeist ab Beginn des Rentenalters als lebenslange Rente oder als Kapitalauszahlung ausbezahlt wird. Vorteilig ist, dass diese Rentenbeträge nur gering versteuert werden müssen. Ausserdem ist das Konzept sehr flexibel und ermöglich das Ansparen des Kapitals zum einen durch die Zahlung laufender Beiträge und zum anderen durch einmalige Zahlung/-en. Durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann jede Person der eigenen Verantwortung nachkommen, für das Alter entsprechend vorzusorgen.
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