Antrag auf Pflegeleistungen

Sie stellen sich sicherlich die Frage, wie ein Antragsverfahren und die letztendliche Zuordnung zur Pflegestufe vor sich gehen.

Für den Fall, dass Sie einen Antrag auf die Zuordnung zu einer Pflegestufe stellen wollen, muss zunächst der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feststellen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Nur, wenn Sie als Versicherter diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Den Antrag können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung, bei der Sie die Pflegeversicherung abgeschlossen haben, stellen.