Verbundene Risikolebensversicherung

Neben diversen Tarifvarianten der Risikolebensversicherung stellt die Versicherung auf verbundene Leben eine Sonderform dar. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung sind mehrere, mindestens zwei Personen in einem Versicherungsvertrag versichert. Bei der verbundenen Risikoversicherung, auch „Partnerversicherung“ genannt, zahlt der Versicherer die Versicherungssumme nur bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person. Sollte es zu gleichzeitigem Tod der versicherten Personen kommen, so wird die Versicherungssumme nur einmal fällig. So dient diese Art der Versicherung der gegenseitigen Absicherung von zumeist wirtschaftlich voneinander abhängigen Personen wie etwa etwa Ehepaaren oder Geschäftspartnern.

Absicherung der Ehepartner

Vorteilig ist diese Form der Absicherung normalerweise für Familien. Verstirbt einer der Ehepartner, ist der zurückbleibende oft nicht fähig, den gesamten Lebensunterhalt alleine aufzubringen ohne dabei die hinterbliebenen Kinder vernachlässigen zu müssen. Dennoch ist es ausreichend, dass im Falle des Todes eines Partners die nur einmal Versicherungssumme auszahlt wird. Es wird davon ausgegangen dass es nicht notwendig, ist, dass eine weitere Summe beim späteren Versterben des zweiten Ehepartners gebaucht wird. Im Umkehrschluss ist es aber oft wesentlich günstiger für Ehepartner, einen Vertrag auf verbundene Leben abzuschließen, als zwei einzelne Versicherungspolicen zu bezahlen.

Absicherung von Geschäftspartnern untereinander

Auch im gewerblichen Bereich wird diese Versicherung genutzt. So können Vertragspartner, z.B. in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei, sich gegenseitig absichern, indem ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen wird. Verstirbt einer der Geschäftspartner, so sind Zahlungen z.B. von Darlehnsforderungen oder Verdienstausfälle abgesichert.

In den meisten Fällen wir die verbundene Risikolebensversicherung auf zwei Leben abgeschlossen. Vorteil des Einschlusses von weiteren Personen in einem Versicherungsvertrag ist die dadurch geringer ausfallende Risikopolice. Im Schnitt fallen die Policen etwa 10 Prozent günstiger aus als bei zwei Einzelverträgen.

Tipp: Wichtig ist es, Tarife zu vergleichen. So sind zwei getrennte Verträge bei einem günstigen Versicherer oft sogar kostengünstiger als ein teurer Vertrag einer verbundenen Risikolebensversicherung.

Merke: Für Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaften (unverheiratete Paare) leben, ist eine verbundene Lebensversicherung weniger gut geeignet. Die Person, die im Todesfall die Zahlung der Versicherung erhält, kann nur einen geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Für den restlichen Betrag muss eine deutlich höhere Erbschaftssteuern gezahlt werden. Umgehen lässt sich dies, indem der/die Bezugsberechtigte, der die Versicherungssumme erhalten soll, den Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer abschließt. Somit ist der Partner die versicherte Person, bei dessen Tod eine Auszahlung erfolgt.

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