Risikolebensversicherung

Hinweise zum Abschluss einer Risikolebensversicherung

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten einige Punkte beachtet werden. Hier sind für Sie zusätzliche Informationen sowie Ratschläge und Tipps in Kurzform zusammengestellt:

  • Wahl des Versicherers: Damit die Versicherungsprämie auch in Zukunft bezahlbar bleibt, ist es von Vorteil, ein finanzstarkes Unternehmensunternehmen zu wählen.
  • Risikoberufsgruppen/RisikosportlerInnen: Schauen Sie sich nach einem Versicherer um, der günstige Angebote für diese Risikogruppen anbietet, da viele Versicherer hohe Aufschläge verlangen.
  • Gesundheitsfragen: Es ist wichtig, die Gesundheitsfragen, die im Regelfall vor Abschluss eines Vertrages vom Versicherer abgefragt werden (Gesundheitszustand, Risikobereiche, Lebensweise, etc.), wahrheitsgemäß zu beantworten, da im Schadensfall ansonsten gegebenenfalls der Versicherungsschutz nicht greift.
  • Besserung des Gesundheitszustandes: Wenn sich der Gesundheitszustand eines kranken Versicherten verbessert, so können diese versuchen, den Risikozuschlag senken zu lassen. So kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes dazu führen, dass der Mehrbeitrag reduziert wird.
  • Verbundene Lebensversicherung: Eine Variante dieses Versicherungsproduktes, ist die verbundene Risikolebensversicherung. Ein gemeinsamer Vertrag für zwei oder mehr Personen (z.B. für Ehepartner) in der Form „Verbundene Leben“ kostet (rund 10 Prozent) weniger als zwei/mehrere Einzelverträge zu zahlen. Nachteil jedoch ist, dass die Versicherungssumme nur beim Tod der zuerst sterbenden Person gezahlt wird. So sind zwei getrennte Verträge bei einem günstigen Versicherer oft sinnvoller und teilweise sogar kostengünstiger als ein teurer Vertrag einer verbundenen Risikolebensversicherung.
  • Steuerhinweise: Um steuerliche Nachteile beispielsweise durch die Erbschaftsteuer zu vermeiden, sollten Sie sich vor Vertragsabschluss ausführlich beraten lassen. Dies gilt im Besonderen für Geschäftspartner und nichteheliche Lebensgemeinschaften, die eine gegenseitige Absicherung anstreben. So kann es effektiver sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Wird eine Versicherung auf das Leben des Partners abgeschlossen wird, so erhält die überlebende Person als Bezugsberechtigte/r im Todesfall die Versicherungssumme. Es ist nicht notwendig den Betrag dem Finanzamt zu melden, da keine Erbschaftssteuer erhoben wird.
  • Überschüsse: Versicherungsgesellschaften erwirtschaftet mit den Versicherungsbeiträgen Überschüsse, die ausgeschüttet werden müssen. Zu empfehlen sind Angebote, bei denen die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet werden, da in diesen Fällen die Versicherungssumme garantiert ist. Beim Todesfallbonus als alternative Möglichkeit erhöhen die Überschüsse die Versicherungssumme.

Wenn wir Ihnen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung helfen sollen oder Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne per Klick auf den Button.

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