Englische Lebensversicherung

Britische Lebensversicherungen , die auf dem deutschen Markt von einigen britischen Versicherern angeboten werden, enthalten Elemente der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung.

Die Tätigkeit dieser Gesellschaften ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angemeldet, ihre Überwachung erfolgt aber überwiegend durch die Versicherungsaufsicht im Heimatland. Für die Kundenbeziehungen in Deutschland gilt deutsches Recht, z. B. das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Gerichtsstand ist Deutschland und die BaFin nimmt Kundenbeschwerden entgegen.

Für die Tarifkalkulation ist allerdings die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes zuständig. Dies hat zur Folge, dass britische Versicherer keinen Rechnungszins garantieren, bis zu 100 % der Kapitalanlage in Aktienanteilen halten können und mit niedrigen Rückkaufswerten auf Grund möglicher Kursschwankungen kalkulieren.

Diese Punkte haben in der Vergangenheit zu höheren Renditen geführt. Die britischen Versicherer legen den garantierten Jahreszins jährlich neu fest und zahlen bei Vertragsende einen Schlussbonus gemäß den tatsächlich erzielten Überschüssen. Einmal zugesagte Jahreszinsen können nicht rückgängig gemacht werden. Hier liegt ein Vorteil gegenüber der deutschen fondsgebundenen Lebensversicherung , denn eine einmal erreichte Performance kann nicht wieder verloren werden.

In Deutschland kontrolliert die Aufsichtsbehörde (BaFin) in erster Linie die Einhaltung der im VAG festgelegten Anlagevorschriften. Anders die in Großbritannien zuständige Financial Services Authority (FSA), die sich um die finanzielle Stabilität der Gesellschaften kümmert. Sie überprüft die Erfüllbarkeit von Prognoserechnungen und Garantiezusagen ebenso wie den Vertrieb der Produkte mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen. Unabhängige, von der FSA benannte Aktuare haben in den Gesellschaften wichtige Aufsichts- und Sicherheitsfunktionen, indem sie die Anlage- und Reservepolitik kontrollieren. Das britische Aufsichtssystem wurde von der EU bereits im Jahre 1992 als Vorbild für eine europäische Versicherungsaufsicht vorgeschlagen.

Beiträge zu britischen Lebensversicherungen können im Gegensatz zu Beiträgen zu fondsgebundenen Lebensversicherungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Ungeklärt ist zurzeit noch die Einlagensicherung. Nur noch in Großbritannien ausgestellte Policen sollen nach Ansicht der Behörden in die britische Insolvenzsicherung einbezogen werden, dies verstößt jedoch gegen die EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen vom 19.03.2001, nach der Versicherungsnehmer aus allen Ländern gleich behandelt werden müssen. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass im Falle einer Insolvenz die Policen durch die Auffanggesellschaft “ Protektor “ weiter geführt werden, bislang sind die Gesellschaften, die in Deutschland tätig sind, aber noch nicht Mitglied bei Protektor.

Gründe für die Entscheidung für eine Englische Lebensversicherung sind in der Regel die hohen Vergangenheitsrenditen die diese Versicherer erzielt haben. Übrigens die unten aufgeführten Versicherer bieten Ihre Policen in Euro an.

Mehr Informationen zum Unterschied zwischen deutschen und englischen Anbietern finden Sie hier:
Englische Lebensversicherung versus Deutsche Lebensversicherung