Private KFZ-Versicherung

Absicherung im Schadensfall durch eine KFZ-Versicherung

In der heutigen Zeit ist Mobilität eine Grundvoraussetzung. Sowohl privat, als auch häufig bei der Ausübung einer berufliche Tätigkeit, ist das Vorhandenseins eines Fahrzeugs oft unerlässlich. Im Falle eines Schadens kann der Ausfall des Fahrzeugs die eigene Flexibilität deutlich einschränken. Auch die durch den Schaden entstandenen, zu leistenden Kosten müssen aufgebracht werden. Eine KFZ-Versicherung hilft Ihnen, die Kosten, die bei einem Schadensfall des eigenen Fahrzeugs anfallen, abzuwenden.

Schnell kann es durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch oder durch einen Wildunfall zu hohen Schadenssummen kommen. Jeder Halter eines Fahrzeuges wie z.B. eines PKWs, Motorrads oder Kraftrades, ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Kraftfahrzeugversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung stellt dabei eine Pflichtversicherung dar. Eine abgeschlossene KFZ-Versicherung gilt in ganz Europa und kann bei einigen Versicherern auf weitere Gebiete ausgedehnt werden.

Was kann durch eine KFZ-Versicherung abgesichert werden?

Je nach Deckungsumfang kann folgendes durch eine Kraftfahrzeugversicherung versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Ergänzend bieten einige Versicherer zusätzliche:

  • Rabatt-Schutz
  • GAP-Deckung

Welche Schäden und Gefahren werden u.a. durch eine Kraftfahrzeugversicherung abgesichert?

  • Haftpflicht-Versicherung: Durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden versichert sowie Schmerzensgeld, Kosten für die Heilung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Kosten des Sachverständigen.
  • Teilkasko-Versicherung: Es werden Explosion oder Brand, Sturm-, Hagel-, Blitz- und Überschwemmungsschäden, Entwendung, Haarwildzusammenstoß, Schäden an der Verkabelung und Bruchschäden an der Verglasung abgesichert.
  • Vollkasko-Versicherung: Hier werden Unfälle versichert, die selbstverschuldet oder durch bös- oder mutwillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.
  • Insassen-Unfallversicherung: Nach einem Unfall wird eine vereinbarte Kapitalzahlung nach Tod oder Invalidität geleistet.
  • Schutzbriefversicherung: Kosten für Unfall- und Pannenhilfe, Kosten für Hotel, Abschleppkosten und andere Aufwendungen werden abgesichert.
  • Fahrerschutzversicherung: Der Fahrerschutz stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeuges einem Unfallopfer gleich, welcher daraufhin alle Leistungen der Haftpflichtversicherung nutzen kann.

Welche Zahlungen kann ich im Schadensfall erhalten?

Bei Vorhandensein einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Schadensfall im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeugs oder, bei einem Totalschaden, den Zeit- bzw. Neuwert des Fahrzeugs, deckt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ab.

Da jeder Mensch, der ein Fahrzeug gebraucht, das Risiko eines Unfalls eingeht, wird empfohlen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, die z.B. im Falle von reversiblen aber auch dauerhaften Schädigungen des gesundheitlichen Zustandes leistet.

Lassen Sie sich im Schadensfall unterstützen und gewährleisten Sie für sich so Sicherheit und Mobilität für den Alltag im Straßenverkehr.

Weitere Tipps

Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, ist es empfehlenswert den Zentralruf der Autoversicherer anzurufen, die die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ermittelt kann um so für eine Erstattung des Schadens sorgen zu können.

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