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Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten und sinnvollsten Versicherungen, die eine Privatperson abschließen kann und gilt als „Muss“ unter den Versicherungen. Im BGB ist folgendes Gesetz festgelegt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Niemand ist davor gefeit, einen Schaden anzurichten und es sollte bekannt sein, dass das tägliche Leben jederzeit zu Schadensfällen führen kann. Gerade Personenschäden können dabei zu sehr hohen Schadensersatzforderungen führen.

Was ist versichert?

Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sichert sich der Versicherte geben Zahlungsforderungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Auch bietet diese den Vorteil, dass vor einer Zahlung die Schadensersatzforderungen auf Berechtigung geprüft und wenn nötig abgewendet wird. So dient die Haftpflichtversicherung als „indirekte Rechtsschutzversicherung“, indem diese z.B. zudem die Kosten für eventuell notwendige Rechtsstreitigkeiten trägt.

Wer ist versichert?

Zum versicherten Personenkreis gehören neben dem Versicherungsnehmer und die gemäß Vertrag zusätzlich mitversicherten Personen. Dies können Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft, die Kinder (sofern diese unverheiratet und minderjährig sind oder, bei volljährige Kindern, diese sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr) und im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit sein.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden durch Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Bußgelder, Geldstrafen
  • Schäden, die durch Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden, die an geliehenen oder gemieteten Gegenständen entstehen
  • Verlust von Schlüsseln
  • Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
  • Schäden durch deliktunfähige Personen (z.B. deliktunfähige Kinder)

Die Aufzählung ist nicht vollständig. Manche Versicherungsverträge versichern jedoch einige der genannten Schäden. Es besteht ausserdem die Möglichkeit einige der genannten Punkte speziell mitzuversichern. Es lohnt sich daher zu prüfen, welche Punkte mitversichert sind und ob bestimmte Gefahren eingeschlossen werden sollen. Wir raten immer zu einem umfangreichen Versicherungsschutz. Sollten der Versicherungsnehmer Beitrag sparen wollen, bietet sich sehr oft die Vereinbarung eines Selbstbehaltes an. Für Senioren (in der Regel ab Alter 60 gemäß Definition des Versicherers) gibt es sehr oft günstigere Seniorentarife.

Es lohnt sich neben den Tarifen der Versicherer auch Deckungssummen und weitere Vertragsbedingungen zu vergleichen. Sie haben Interesse an einem Versicherungsvergleich? Klicken Sie auf den folgenden Button und profitieren Sie von einem individuellen Angebot!

 

 

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