Die richtige Absicherung über eine Pensionszusage
Für GmbH- Geschäftsführer gelten Pensionszusagen schon lange als attraktives Instrument der betrieblichen Altersversorgung.
Der Begünstigte erhält Anspruch auf eine lebenslang gezahlte Rente, die Gesellschaft bildet in der Bilanz eine Pensionsrückstellung und mindert damit ihren zu versteuernden Gewinn.
Risiken:
Sollte eine Pensionszusage mangelhaft ausfinanziert sein wird schnell aus dem attraktiven Vorsorgemodell eine finanzielle Bedrohung. Diese Konsequenzen sind vielen nicht bewusst.
Nach Expertenmeinung sind von den bundesweit 445.000 GmbHs mit einem Umsatz p.a. von weniger als 25 Millionen Euro nur jede zweite mit auseichenden Reserven für die Altersversorgung des Geschäftsführers ausgestattet, oft sind nur 50-60% gedeckt.
In diesen Fällen muss die Versorgung des ehemaligen Geschäftsführers im Leistungsfall zu wesentlichen Teilen aus liquiden Mitteln seines ehemaligen Arbeitgebers finanziert werden – ohne zeitlich Befristung.
Woher kommen diese mangelnden Ausfinanzierungen?
Viele Unternehmer sind der Ansicht mit der Rückdeckungsversicherung, die der Höhe der Pensionsrückstellung entspricht, sein eine Versorgungszusage voll ausfinanziert.
Leider oft genug ein Irrtum, denn sehr oft übersteigt der tatsächliche Kapitalbedarf für die Altersversorgung des Geschäftsführers die bilanzielle Rückstellung deutlich. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Kalkulationsgrundlagen.
Die Heubeck-Richttafeln, die als verbindliche Grundlagen für die Berechung der Pensionsrückstellungen dienen, unterscheiden sich von den Sterbetafeln der Versicherer, die von einer wesentlich höheren Lebenserwartung und einer viel geringeren durchschnittlichen Kapitalverzinsung ausgehen.
Ergebnis: Um eine Pensionszusage voll auszufinanzieren, muss die Ablaufsumme der Rückdeckungsversicherung wesentlich höher ausfallen als der Heubeck-Barwert.
Gut ist es wenn die Unternehmen die Ausfinanzierung der Pensionszusage so früh wie möglich in Angriff nehmen, aber selbst wenn der Renteneintritt des Begünstigten schon kurz bevor steht, gibt es noch Möglichkeiten, die Situation deutlich zu verbessern.
- Erhöhung der Rückdeckungsversicherung
Eine Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage kann auch nachträglich aufgestockt werden und somit dem tatsächlichen Kapitalbedarf angepasst werden. Positiver Nebeneffekt: Durch dieses Vorgehen erhöht sich auf der Aktivseite der Bilanz das Gegengewicht zur Pensionsrückstellung in den Passiva. Das Unternehmen kann eine besseres Rating nach Basel II erzielen. - Rentenversicherung abschliessen.
Pensionszusagen können auch mit Rentenversicherungen abgesichert werden. Hierbei zahlt der Versicherer für den Begünstigten eine lebenslange Rente. Für das Unternehmen ergibt sich darauf der Vorteil das Langlebigkeitsrisiko des Geschäftsführers abzudecken. - Zusagen beitragsorientiert gestalten
Unternehmen haben die Möglichkeit Pensionszusagen nicht leistungs- sondern beitragsorientiert abzugeben. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber regelmäßig einen bestimmten Betrag für die Alterversorgung des Mitarbeiters aufzuwenden, der lediglich Anspruch auf eine Garantieleistung und die gutgeschriebenen Überschussanteile besitzt.
Bei dieser Form die durch das Altersvermögensgesetz von 2001 ermöglicht wurde, kann im Unternehmen keine Unterfinanzierung entstehen.
Weiterhin ist es möglich die Versicherung beitragsfrei zu stellen, ruhen zu lassen und die Zusage auf den Wert der prämienfreien Versicherung zu begrenzen, wenn der Begünstigte das Unternehmen vorzeitig verlässt. Bei dieser Variante kann es dann nicht zu einer Unterdeckung kommen. - Auslagerung der Pensionsverpflichtung (Enthaftung)
Sollte bei der Veräusserung eines Unternehmen der Kaufinteressent die Pensionsverpflichtung nicht übernehmen wollen kann die Auslagerung in ein externes Versorgungswerk sinnvoll sein. So können Pensionszusagen in einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse übertragen werden. - Liquidationsversicherung
Finden sich für das Unternehmen keine Käufer, dass die Gesellschafter aufgeben möchten, kann eine Liquidationsversicherung erforderlich sein. Eine Liquidationsversicherung ist rechtlich nur dann möglich, wenn keine größeren Verbindlichkeiten offen bleiben. Die Liquidation erfordert eine vollständige Ausfinanzierung von Pensionszusagen, diese Voraussetzung kann durch eine Liquidationsversicherung erfüllt werden.
Grundsätzlich ist es wichtig, mögliche Probleme so schnell wie möglich anzugehen. Selbst wenn ein Geschäftsführer auf einen Teil seines Pensionsanspruches verzichtet, um sein Unternehmen vor Liquiditätsengpässen zu schützen, folgen steuerliche Nachteile: Das Finanzamt wertet diesen Schritt als verdeckte Einlage in das Unternehmen. Dann muss der Pensionär die Leistung, auf die er verzichtet hat, auch noch versteuern.
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