Direktversicherung Arbeitgeber
Die Direktversicherung ist eine von fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Für den Arbeitnehmer ist sie mit steuerlichen Vorteilen behaftet und daher besonders attraktiv. Als Arbeitgeber sind Sie für die Auswahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft und die Beitragszahlungen verantwortlich. Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich für Sie dabei? Nutzen Sie die hier aufgeführten Informationen zur Direktversicherung Arbeitgeber.
Änderung seit 2005 in der Direktversicherung
2005 ist mit §3 Nr. 63 EStG ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Konditionen der Direktversicherung regelt. Für Sie bedeutet das einen Beitragsaufwand, da der Arbeitgeber einen Anteil des Bruttogehalts unmittelbar als Versicherungsbeitrag an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet. Abgesehen davon bietet diese Form der betrieblichen Altersvorsorge zahlreiche Vorteile. Durch die direkte Übertragung eines Teils des Bruttogehalts sparen Sie die Sozialversicherung. Außerdem sind die Beiträge vollständig von der Steuer absetzbar und Sie müssen es bei der Bilanzierung nicht mit berücksichtigen. Darüber hinaus besticht die Direktversicherung durch ihre Flexibilität. Obwohl Sie als Arbeitgeber die Beiträge zahlen, ist der Versicherte nicht an einen Beruf gebunden, sondern kann auch bei einer Kündigung unter einem neuen Arbeitgeber weiterhin eine Direktversicherung nutzen. Auch im Falle einer Insolvenz bleiben die Beiträge geschützt und Sie können Ihren Arbeitnehmern weiterhin umfassenden Schutz gewährleisten.
Durch Ihre Flexibilität und die steuerlichen Vorteile ist die Direktversicherung Arbeitgeber für Arbeitnehmer und –geber gleichermaßen attraktiv. Gerne können Sie sich hier weiter über die Konditionen der Arbeitgeber Direktversicherung informieren und kostenlos einen Versicherungsvergleich anfordern, damit Sie die passende Versicherung auswählen!