Abfindung Direktversicherung

Sich im Alter noch Träume erfüllen können anstatt jeden Cent umdrehen zu müssen – der Ruhestand symbolisiert für viele den Lebensabschnitt, in dem man frei von Alltagszwängen letzten Träumen nachgehen kann. Um diese realisieren zu können, ist eine finanzielle Absicherung notwendig. Sie haben Ihre Firma verlassen und dafür eine Abfindung erhalten?

Direktversicherung als Lösung für die Abfindung

Die Direktversicherung ist eine von fünf verschiedenen Möglichkeiten, über den Betrieb für den Ruhestand vorzusorgen. Das Besondere an dieser Variante liegt in der Gehaltsumwandlung: Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil des Bruttogehalts unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft. Dadurch werden Steuern und Sozialabgaben gespart. Wird der Arbeitgeber gewechselt, kann die Direktversicherung ohne Komplikationen an die neue Stelle übertragen werden. Für Abfindungen gelten seit 2005 und mit §3 Nr.63 EStG gesonderte Regelungen. Pro Dienstjahr kann eine Abfindung von bis zu 1800€ steuerfrei für die Altersvorsorge genutzt werden. Für Abschlüsse vor 2005 liegt die Obergrenze bei 1753€, wobei die Beiträge pauschal besteuert werden. Aufgrund der günstigen Steuerverhältnisse wird die Abfindung Direktversicherung auch als Vervielfältigungsregel bezeichnet.

Wenn auch Sie eine Abfindung erhalten haben, sollten Sie die steuerlichen Vorteile der Direktversicherung Abfindung unbedingt für die Altersvorsorge nutzen. Für die Auswahl der geeigneten Versicherung nehmen Sie Kontakt auf und fordern Sie kostenfreie Versicherungsvergleiche an!

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