Berufsunfähig erwerbsunfähig: Definition

Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erleiden, kommt in der heutigen Arbeitswelt aus unterschiedlichen Gründen immer häufiger vor. Wichtig ist deshalb, sich früh über mögliche Risiken zu informieren und eine rechtzeitige Vorsorge zu treffen.

Der Gesetzgeber nimmt eine strikte Differenzierung zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig vor. Eine Berufsunfähigkeit tritt infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ein und hindert die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen an der weiteren Ausübung des Berufs. Durch eine Verweisung in einen anderen Beruf wird die generelle Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten. Als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert gilt eine Person, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen bedingt durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuführen, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern. Damit liegt eine deutlich höhere Einschränkung als bei der Berufsunfähigkeit vor. Zusätzlich wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Bei letzterer ist eine tägliche Arbeitszeit von drei Stunden noch ausführbar.

Eine Person wird nur sehr selten als erwerbsunfähig diagnostiziert. Aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorzuziehen. Häufig muss in gerichtlichen Verfahren über die genaue Diagnose der Erwerbsunfähigkeit verhandelt werden, da diese und damit auch die Leistungspflicht der Gesetzgebers bzw. der Versicherungsgesellschaft nicht immer anerkannt werden. Mit Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen soll Ihnen dabei geholfen werden, das Risiko zu umgehen und Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind Risiken, die jeden Arbeitnehmer und Selbständigen betreffen und eine starke finanzielle Einschränkung bedeuten können, wenn nicht rechtzeitig Präventionsmaßnahmen getroffen wurden. Forden Sie Vergleiche zu den entsprechenden Versicherungen unter folgendem Link an:

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