Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamter

Polizisten gehören einer Beamtengruppe mit erhöhtem Berufsrisiko an. Die Arbeit als Polizist bringt ein hohes Risiko dienstunfähig zu werden mit sich. Polizeibeamte auf Lebenszeit werden im Fall der Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn mit einem Ruhegehalt versorgt, doch nicht immer reicht dieses aus, um den bisherigen Lebensstandard annähernd aufrechtzuerhalten. Gerade Polizeianwärter müssen bei Dienstunfähigkeit mit einer großen Versorgungslücke rechnen, da sie keinen Anspruch auf das Ruhegehalt haben. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Polizeibeamte daher sinnvoll.

Reicht nicht das Ruhegehalt als Absicherung bei Dienstunfähigkeit?

Sich als Polizeibeamter auf das Ruhegehalt zu verlassen, ist nicht ungefährlich. Zum einen besteht ein Anspruch erst nach dem Ablauf der fünfjährigen Wartezeit, zum anderen kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Ruhegehalt ausreicht, um das bisherige Leben gleichwertig fortzuführen. Das Ruhegehalt für Beamte ist abhängig von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre. Erst nach einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht das Ruhegehalt den Wert von 70% des letzten Dienstgehalts. Eine Dienstunfähigkeit, die in den frühen Dienstjahren eintritt, hat ein entsprechend niedriges Ruhegehalt zur Folge. Um dennoch gut versorgt zu sein, ist in der Regel eine zusätzliche private Dienstunfähigkeitsversicherung nötig.

Unterschiede bei den Angeboten der Versicherer

Beim Thema Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamter ist zu beachten, dass nicht alle Versicherer einen passenden und guten Versicherungsschutz bieten. Bei den verschiedenen Anbietern gibt es teilweise deutliche Preis- und Leistungsunterschiede. Im Besonderen sollte der Vertragstext der Versicherung gründlich geprüft werden.

Wichtig ist, dass die Formulierungen eindeutig sind, um im Fall des Falles einen langen Rechtsstreit zu vermeiden. Darüber hinaus sollte eine echte Dienstunfähigkeitsklausel Bestandteil des Vertrages sein. Diese stellt sicher, dass der Versicherer eine von dem Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit auch tatsächlich als Berufsunfähigkeit anerkennt – und zwar ohne die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung.

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