Gesetzliche EM-Rente // EM-Rente beantragen // Gezahlte EM-Renten // Voraussetzungen Em-Rente

Die Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt einmal jährlich eine Renteninformation an alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten angesammelt haben. Die Renteninformation gibt Auskunft über die zukünftig zu erwartende Altersrente, wobei die Berechungen nur vorläufig sind. Ebenfalls enthält die Renteninformation eine Auskunft über die aktuelle Höhe des Rentenanspruchs wegen Erwerbsminderung.

Wie ist die Auskunft über die Erwerbsminderungsrente zu deuten?

Zunächst ist anzumerken, dass die Renteninformation nur Auskunft über die volle Erwerbsminderungsrente gibt. Auf diese hat Anspruch, wer so stark erwerbsgemindert ist, dass er weniger als drei Stunden täglich in einer beliebigen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Wer weniger als sechs, aber noch mehr als drei Stunden arbeiten kann, erhält nur die halbe Erwerbsminderungsrente. In einem solchen Fall ist die staatliche Absicherung also nur die Hälfte von dem wert, was in der Renteninformation angegeben wird. Zudem muss bedacht werden, dass der angegebene Betrag ein Bruttowert ist. Bei Erwerbsminderung fallen jedoch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an, die von diesem Betrag noch abgezogen werden. In der Regel handelt es sich hierbei um ca. 10% der Rente.

Eine Beispielrechnung: Die Renteninformation von Frau Müller nennt eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 946, 20€. Bei teilweiser Erwerbsminderung erhielte Frau Müller eine Rente von 473,10€. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (hier pauschal 10%) käme dann bei teilweiser Erwerbsminderung noch ein Betrag von 425, 79€ zur Auszahlung.

Das Beispiel zeigt, dass die Auskunft über die Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation unter Vorbehalt betrachtet werden muss. Die Wahrscheinlichkeit bei Erwerbsminderung eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten ist sehr gering. Wahrscheinlicher ist eine halbe Rente. Daher sollte stets die halbe Rente errechnet und anhand dieses Betrages eine etwaige Versorgungslücke beurteilt werden. Im Regelfall ergibt sich aus einer solchen Berechnung die Notwendigkeit, eine private Vorsorge für den Fall des Arbeitskraftverlustes zu treffen.

Wir stellen Ihnen noch weitere fundierte Informationen über die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur Verfügung. Zum Beispiel zu den Voraussetzungen für die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung oder die Hinzuverdienstgrenzen, die bei Rentenbezug beachtet werden müssen. Zudem geben wir Ihnen Hinweise und Tipps für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente.

Wenn Sie eine private Vorsorge treffen möchten, können Sie über den Kontaktbutton einen Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen anfordern. Dieser Service ist für Sie kostenlos!

Vergleich anfordern